Vorwort
Journalismus heißt Verantwortung: gegenüber den Leserinnen und Lesern, gegenüber den Menschen und Organisationen, über die berichtet wird; gegenüber dem eigenen Medium und auch gegenüber sich selbst. Um dieser Verantwortung nachzukommen, hat DOSSIER im Einklang mit dem Ehrenkodex für die österreichische Presse redaktionelle Richtlinien ausgearbeitet, die speziell auf investigative Recherche und Datenjournalismus abzielen. Sie orientieren sich an ethischen Richtlinien anderer Redaktionen – allen voran dem Code of Ethics von Pro Publica und den Editorial Guidelines der BBC – und spiegeln auch unsere bisherige Berufserfahrung und die daraus gewonnenen Erkenntnisse wider.
DOSSIER arbeitet nach journalistischen Qualitätskriterien – nachvollziehbar und transparent. Die folgenden Richtlinien bieten Orientierung bei ethisch heiklen Fragen und vermitteln journalistische Grundsätze wie Herangehensweisen, die exemplarisch für unser Verständnis von Journalismus stehen. Sie sind auf Inhalte anzuwenden, die auf www.dossier.at veröffentlicht werden, aber auch auf solche, die auf anderen Veröffentlichungsplattformen, die DOSSIER nutzt, erscheinen – wie etwa unsere Social-Media-Kanäle auf Facebook und Twitter. Die auf den folgenden Seiten angeführten Regeln erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit – mit jeder neuen Recherche können neue Fragen auftreten.
Diskussionen über journalistische Arbeitsweisen und ethische Grundsätze sind ein fortlaufender Prozess, jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der DOSSIER-Redaktion ist aufgerufen, sich an der Debatte zu beteiligen und sich im Zweifel mit der Chefredaktion abzustimmen. Zudem legen wir unsere redaktionellen Richtlinien auf der DOSSIER-Website offen, um unseren Leserinnen und Lesern die Möglichkeit zu geben, sich an dieser Diskussion zu beteiligen.
Florian Skrabal
DOSSIER-Chefredakteur
Die DOSSIER-Werte
- DOSSIER betreibt Journalismus zu Themen von öffentlichem Interesse
- DOSSIER bekennt sich zu seiner sozialen Verantwortung
- Das höchste Gut unserer Arbeit ist die Wahrhaftigkeit
- DOSSIER bekennt sich zu den Menschenrechten, tritt für die Würde aller Menschen ein und steht im Zweifel auf der Seite der Schwächeren
- DOSSIER ist ausgewogen und fair – in der Berichterstattung, im Umgang mit Quellen und gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- DOSSIER ist transparent in Berichterstattung und Finanzierung
- DOSSIER ist unbestechlich und unverkäuflich
Glaubwürdigkeit, Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit
Die Integrität der DOSSIER-Redaktion ist ein hohes Gut. Sie zu achten und zu wahren, liegt in der Verantwortung aller Redaktionsmitglieder. Wer Journalismus betreibt, muss unabhängig und unbeeinflusst von Interessen anderer sein.
Das Ziel journalistischer Arbeit bei DOSSIER ist, der Wahrheit so nahe wie möglich zu kommen und Leserinnen und Leser nach bestem Wissen und Gewissen zu informieren. Dafür ist die Unbestechlichkeit der Redaktionsmitglieder zentral. Schon der Anschein, eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter könnte in ihrer oder seiner journalistischen Arbeit befangen sein, kann die Glaubwürdigkeit der gesamten DOSSIER-Redaktion infrage stellen.
Redakteurinnen und Redakteure sollen freundschaftliche Verhältnisse zu Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern aus Politik und Wirtschaft vermeiden. Sie sollen nicht geduzt, das Angebot oder die Aufforderung dazu sollte höflich abgelehnt werden. Bestehen jedoch Naheverhältnisse zu Personen aus Politik und Wirtschaft, die im Zuge einer Recherche einen Interessenkonflikt verursachen könnten, sind diese gegenüber der Chefredaktion offenzulegen und die Recherche gegebenenfalls an eine andere Redakteurin oder einen Redakteur abzugeben.
Dennoch ist nicht jedes Naheverhältnis eine Gefahr für die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der DOSSIER-Redaktion; Vertrauen zu Ansprechpersonen aufzubauen, steht nicht im Gegensatz dazu.
DOSSIER-Redakteurinnen und Redakteure bezahlen bei beruflichen Terminen außerhalb der Redaktion anfallende Rechnungen selbst. Nur in wenigen Ausnahmen ist es unvermeidlich, sich auf ein Getränk oder eine Mahlzeit einladen zu lassen – etwa wenn im Rahmen einer Veranstaltung zu einem Abendessen geladen wird. In solchen Fällen ist es Aufgabe der Redakteurin oder des Redakteurs, den Anlass und das Ausmaß einzuschätzen, aber jedenfalls gegenüber der Chefredaktion offenzulegen.
Zuwendungen wie Einladungen und Geschenke (beispielsweise Eintrittskarten, Ermäßigungen, Gutscheine et cetera), die einen Gegenwert von höchstens 50 Euro übersteigen, werden höflich abgelehnt. Ähnlich verhält es sich mit Einladungen, die naturgemäß den Maximalwert von 50 Euro überschreiten, wie beispielsweise Pressereisen oder Einladungen zu Konferenzen. Je nach Ausmaß und Anlass ist gemeinsam mit der Chefredaktion zu entscheiden, ob die Einladung angenommen werden kann.
Sollte nach Rücksprache mit der Chefredaktion die Einladung angenommen werden, ist dieser Umstand und das Gesamtausmaß der Reise innerhalb der Berichterstattung beziehungsweise in einem gesondert dafür geschaffenen Bereich auf der DOSSIER-Website transparent auszuweisen und offenzulegen.
Sorgfältige Recherche
Journalismus stützt sich auf Fakten, die aus sorgfältiger und gründlicher Recherche hervorgehen. Unsere Leserinnen und Leser müssen darauf vertrauen können, dass Informationen, die wir veröffentlichen, korrekt sind.
Daher stellen DOSSIER-Redakteurinnen und Redakteure sicher, dass sie bei ihrer Arbeit unvoreingenommen recherchieren und darauf achten, alle Aspekte einer Geschichte gleichermaßen auszuleuchten. Handwerklich saubere Recherche ist dann gewährleistet, wenn alle zur Verfügung stehenden und relevanten Quellen betrachtet und einbezogen werden. Es ist die Aufgabe der Redakteurin beziehungsweise des Redakteurs, diese sorgfältig recherchierten Informationen nach journalistischen Kriterien zu sortieren und zu gewichten.
DOSSIER-Redakteurinnen und Redakteure sind aufgerufen, alle Quellen zu überprüfen, aus denen sie Informationen beziehen. Sie sollten jede Information, die sie bekommen, hinterfragen, und nach Widersprüchen suchen – bis sie eine Information als bestätigt einordnen oder als widerlegt verwerfen können.
Je komplexer und langwieriger eine Recherche, desto mehr ist darauf zu achten, dass einzelne Informationen nicht verlorengehen. Demnach ist es die Pflicht von DOSSIER-Redakteurinnen und Redakteuren, sämtliche Rechercheschritte schriftlich und nachvollziehbar zu protokollieren und der Redaktion zugänglich zu machen.
Die Rechercheprotokolle sollen dabei helfen, Recherchen zu ordnen und zu strukturieren; gleichzeitig ermöglichen sie einen transparenten Austausch von Informationen unter einzelnen Redakteurinnen und Redakteuren. Darüber hinaus dienen schriftliche Protokolle als Beleg für die journalistische Vorgangsweise. Daher sollte im Zuge einer Recherche über jedes Treffen, jedes Telefonat und jedes persönliche Gespräch ein Protokoll verfasst und aufbewahrt werden.
Die Sorgfaltspflicht gilt nicht nur während der Recherche, sondern auch nach einer Veröffentlichung. DOSSIER-Redakteurinnen und Redakteure stellen sicher, dass Recherchen und Informationen den redaktionsinternen Kontrollen standhalten. Das betrifft den Faktencheck und das Vier-Augen-Prinzip mit der Chefredaktion.
Sollten im journalistischen Prozess Fehler ausfindig gemacht werden, ist die Redakteurin beziehungsweise der Redakteur dazu aufgerufen, damit selbstkritisch und transparent umzugehen. Sollte der Fehler nach der Veröffentlichung entdeckt werden, ist er jedenfalls auszubessern und für das Publikum transparent auszuweisen. Dafür hat die DOSSIER-Redaktion auf ihrer Website zu jedem Themenschwerpunkt die Seite „Errata“ angelegt und prominent positioniert, um die Fehlertransparenz für unser Publikum ersichtlich zu machen und den Zugriff darauf zu ermöglichen.
Investigative Recherche
nvestigative journalistische Arbeitsweisen unterscheiden sich von herkömmlichen Recherchen allen voran durch die Informationsbeschaffung, die in der Regel über das Befragen von Personen und das Heranziehen von öffentlichen Informationen hinausgeht. Investigative Journalistinnen und Journalisten wollen durch ihre Recherchen an Informationen gelangen, die verdeckt gehalten werden. Dabei müssen sie stets Professionalität und eine ausgeprägte ethische Haltung bewahren.
DOSSIER-Redakteurinnen und Redakteure geben sich ihren Gesprächspersonen als Journalistinnen und Journalisten zu erkennen. Menschen dürfen nicht unwahre Aussagen in die Irre geführt werden, um Zugang zu Informationen zu bekommen. DOSSIER-Redakteurinnen und Redakteure verwenden keine Pseudonyme, sie täuschen keine falschen Tatsachen vor.
In Einzelfällen kann von diesen Grundsätzen abgewichen werden, beispielsweise bei einer verdeckten Recherche. Dazu müssen im Vorfeld mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die zu recherchierende Information ist anderweitig nicht zu bekommen.
- Sie ist zentral für die Recherche, und es besteht ein öffentliches Interesse daran.
- Das Vorgehen ist mit der Chefredaktion abzuklären.
- Gesetzesüberschreitungen als Mittel zur Informationsbeschafft sind nicht erlaubt.
In so einem Fall ist eine detaillierte Dokumentation über die Vorgangsweise der verdeckten Recherche zu führen und bei der Veröffentlichung transparent damit umzugehen.
Mit Gesprächspartnerinnen und -partnern ist im Rahmen der Recherche stets vorab zu klären, ob es sich um ein Hintergrundgespräch oder ein Interview handelt. Wenn die Quelle auf ein „Off records“-Gespräch besteht, ist dem nachzukommen. Für DOSSIER-Redakteurinnen und Redakteure bedeutet das, dass sie kein Gespräch aufzeichnen dürfen, ohne die Erlaubnis der jeweiligen Person eingeholt zu haben.
Ausnahmen dazu folgen der gleichen Systematik wie jene zu den verdeckten Recherchen: Wenn der Zugang zu einer brisanten Information anderweitig nicht möglich ist, kann das Aufzeichnen eines Gesprächs auch ohne Zustimmung des Gegenübers gerechtfertigt sein. Diese Entscheidung erfordert die Zustimmung der Chefredaktion.
E-Mails und anderer Schriftverkehr werden nur veröffentlicht, wenn sie Teil der Berichterstattung sind und durch deren Veröffentlichung ein Mehrwert für das Publikum erwächst. Als Ausnahme gilt, wenn sonst keine Möglichkeit besteht, eine Information von besonderem Interesse für die Öffentlichkeit zu belegen. Diese Ausnahmen sind mit der Chefredaktion zu klären.
Schutz von Informantinnen und Informanten
Der verantwortungsvolle Umgang mit Informantinnen und Informanten ist für DOSSIER-Redakteurinnen und -Redakteure so zentral wie der sensible Umgang mit personenbezogenen und/oder anderen heiklen Daten. Investigativer Journalismus stützt sich auf das Vertrauen von Informantinnen und Informanten. Ihre Identität ist zu schützen.
DOSSIER-Redakteurinnen und Redakteure gehen verantwortungsvoll mit Daten von Informantinnen und Informanten um. Das gilt während Recherche und Veröffentlichung und reicht ohne zeitliche Begrenzung über die Veröffentlichung hinaus.
Informantinnen und Informanten werden nicht nur auf eigenen Wunsch hin anonym behandelt, sondern auch dann, wenn sie selbst keine Anonymisierung wünschen, die DOSSIER-Redaktion nach journalistischen und ethischen Überlegungen eine Anonymisierung jedoch für notwendig hält. Das kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn die Informantin oder der Informant nicht die Konsequenzen ihres oder seines Handelns einschätzen kann und womöglich sich und andere dadurch in Gefahr bringen würde.
Die DOSSIER-Redaktion hat dafür zu sorgen, dass der Schutz von Informantinnen und Informanten stets gewährleistet ist. Sie klärt darüber auf, welche Risiken bei der Weitergabe von Informationen bestehen können. Notwendige Maßnahmen und Werkzeuge – zum Beispiel die Beratung durch Juristinnen und Juristen oder die sichere Kommunikation über verschlüsselte E-Mails – wird durch die Chefredaktion bereitgestellt und gewährleistet.
DOSSIER-Redakteurinnen und -Redakteuren ist es verboten, für Informationen zu bezahlen oder eine andere Form der Gegenleistung in Aussicht zu stellen. Die Beziehung zu einer Informantin oder einem Informanten sollte frei von Befangenheit sein. Professionelle Distanz ist wichtig, um die Recherche nicht zu gefährden.
Wann immer DOSSIER-Redakteurinnen und -Redakteure in familiären, freundschaftlichen oder anderen Naheverhältnissen zu einer Informationsquelle stehen, müssen sie das gegenüber der Chefredaktion offenlegen. Sollte nach Meinung der Chefredaktion das bestehende Naheverhältnis einen Einfluss auf die journalistische Arbeit der jeweiligen Redakteurin beziehungsweise des Redakteurs haben, wird die Recherche gegebenenfalls an ein anderes Redaktionsmitglied abgegeben.
Umgang mit Daten und Quellen
Recherchierte, selbst erhobene oder verarbeitete personenbezogene Daten unterliegen dem Redaktionsgeheimnis – sie werden lediglich anonymisiert offengelegt. Ebenso ist die Weitergabe von Rohdaten an Dritte, etwa an andere Redaktionen beziehungsweise Kolleginnen und Kollegen, um weitere journalistische Geschichten zu produzieren, nur in anonymisierter Form gestattet. Quellen werden grundsätzlich offengelegt. In Ausnahmefällen (siehe „5. Schutz von Informantinnen und Informanten“) wird darauf hingewiesen, wieso eine Offenlegung nicht erfolgt.
Bei jeder Recherche und Veröffentlichung sind Persönlichkeitsrechte von Opfern wie Tätern zu schützen. Bei Anonymisierungen ist dem Wunsch der Betroffenen nachzukommen. Im Zweifel werden Fotos und Videos verpixelt. Bei Urkunden und anderen personenbezogenen Dokumenten, die veröffentlicht werden, werden persönliche Daten geschwärzt.
Daten und Datensätze werden nicht zum Selbstzweck veröffentlicht. Jede Veröffentlichung dient der Berichterstattung und damit einem begründbaren öffentlichen Interesse. Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen bezogen werden, oder selbst generierte Daten sowie Daten aus Crowdsourcing werden zeitgleich zur Berichterstattung veröffentlicht. Die Offenlegung der verwendeten Daten dient der Transparenz, der Nachvollziehbarkeit und der Überprüfbarkeit unserer Recherchen.
Die Veröffentlichung von Datensätzen birgt Gefahren. Gerade bei großen Datenmengen kann nicht jede Information überprüft werden. Persönliche Daten werden deshalb anonymisiert. In Ausnahmefällen kann eine Veröffentlichung personenbezogener Daten im öffentlichen Interesse sein. Über jede derartige Veröffentlichung muss zusammen mit der Chefredaktion entschieden werden.
Es wird kein Datensatz ohne Kontaktaufnahme mit der Quelle veröffentlicht. Probleme, Unschärfen und potenzielle Fehlerquellen der Datensätze werden offengelegt. Jeder Beschwerde von Betroffenen durch veröffentlichte Daten wird nachgegangen; die beanstandeten Daten werden überprüft, bereinigt und/oder offengelegt.
Bei selbst generierten Daten (eigene Erhebungen, Crowdsourcing et cetera) werden Probleme, Unschärfen und potenzielle Fehlerquellen offengelegt.
Werden Datensätze bearbeitet, veröffentlichen wir alle wesentlichen Bearbeitungsschritte in einer Beschreibung der Methodik zeitgleich mit der Berichterstattung. Unschärfen müssen in der Berichterstattung reflektiert werden. Schätzungen oder Hochrechnungen „beweisen“ oder „zeigen“ bestimmte Sachverhalte nicht, sie „legen nahe“ oder „lassen vermuten“.
Visualisierungen
Daten- und Informationsvisualisierungen dienen der Veranschaulichung von Datensätzen und sollen eindeutig zu interpretieren und nicht irreführend sein. Hervorhebungen können eingesetzt werden, wenn sie dem besseren Verständnis dienen, nicht aber, um eine tendenziöse Aussage zu treffen.
Manipulative Darstellungsformen sind zu vermeiden, Diagramme und Infografiken sollen den tatsächlichen Sachverhalt zeigen. Der Nullpunkt der Skala hat grundsätzlich bei 0 zu liegen. Der höchste Wert der Skala hat dem Maximalwert des Datensatzes zu entsprechen oder darüber zu liegen (umgekehrt bei negativen Werten).
Ausnahmen sind:
- Visualisierungen, deren Datenpunkte so nahe beieinander liegen, dass die Werte nicht oder nur schwer zu unterscheiden sind: In einem derartigen Fall ist die Skala so zu wählen, dass der Großteil der Datenpunkte sichtbar ist. Fällt dadurch ein Datenpunkt aus der Skala, ist darauf hinzuweisen.
- Visualisierungen, deren Datenpunkte die Nulllinie in den negativen beziehungsweise in den positiven Bereich überschreiten und somit aus der Skala fallen würden: In diesem Fall sind der Minimal- und Maximalwert eines Datensatzes zur Festlegung der Skalierung heranzuziehen.
Jedenfalls sind Achsen zu beschriften und mit ihrer Einheit zu versehen. Die Skalierung einer Achse ist immer linear, nie logarithmisch oder in anderer Form verzerrend.
Der Einsatz von zwei oder mehreren Achsen mit unterschiedlichen Skalen ist zu vermeiden, es sei denn, es werden statistisch signifikante Korrelationen dargestellt.
Zeitverläufe sind in einen möglichst großen Zeitraum einzugliedern, um auch langfristige Entwicklungen abzubilden. Bei Blasendiagrammen werden nicht Radius oder Durchmesser herangezogen, sondern die Kreisfläche zur Darstellung eines Wertes. Perspektivische Verzerrungen lassen einzelne Werte künstlich größer erscheinen und werden deshalb nicht eingesetzt.