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Das DOSSIER-Redaktionsstatut regelt die Zusammenarbeit von Redaktion, Chefredaktion und Geschäftsführung bei DOSSIER. Dabei werden die besonderen Voraussetzungen und Herausforderungen eines kleinen, gemeinnützigen Medienunternehmens berücksichtigt. Dieses Statut soll die redaktionelle Unabhängigkeit sichern, klare Entscheidungswege schaffen und Konfliktlösungen erleichtern.
1. Redaktionelle Unabhängigkeit
Die redaktionelle Unabhängigkeit ist ein unveräußerliches Prinzip von DOSSIER. Die Redaktion unter Leitung der Chefredaktion trifft Entscheidungen über Themenwahl, Recherche und Berichterstattung autonom, basierend auf journalistischen Kriterien und dem öffentlichen Interesse.
2. Redaktionsversammlung
Die Redaktionsversammlung besteht aus allen fest angestellten Mitarbeiter·innen. Sie beschließt mit Zweidrittelmehrheit die grundlegenden Regeln der redaktionellen Zusammenarbeit: das Redaktionsstatut, die redaktionellen Richtlinien, den Fehlermanagementplan.
3. Die Rolle der Redaktion
Die Redaktion unter Leitung der Chefredaktion ist das Herzstück der journalistischen Arbeit von DOSSIER. Sie trägt die Verantwortung für die Recherche, Aufbereitung und Umsetzung der Inhalte und stellt sicher, dass die Berichterstattung den hohen ethischen und journalistischen Standards entspricht. Die Redaktion agiert selbstständig, wobei sie ihre Entscheidungen im Einklang mit den redaktionellen Richtlinien und unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses trifft. Teamarbeit, gegenseitiger Respekt und ein offener Austausch sind zentrale Werte der redaktionellen Zusammenarbeit.
4. Rolle der Chefredaktion
Die Chefredaktion hat die Letztverantwortung für alle journalistischen Inhalte und stellt sicher, dass diese den hohen Standards von DOSSIER entsprechen. Sie koordiniert die Arbeit der Redaktion, setzt Prioritäten und ist letztverantwortlich für die Einhaltung der redaktionellen Richtlinien. Zudem fördert sie eine offene Kommunikationskultur und leitet den Austausch über ethische und redaktionelle Fragen. Die Chefredaktion besteht aus einem/r Chefredakteur·in und einem/r oder mehreren Stellvertreter·innen. Diese Zusammensetzung gewährleistet eine Vielfalt an Perspektiven und unterstützt die Entscheidungsfindung bei komplexen journalistischen Fragen.
5. Doppelfunktion der Chefredaktion und Geschäftsführung
Wenn die Rollen des Chefredakteurs und Geschäftsführers in Personalunion ausgeführt werden, ist sicherzustellen, dass wirtschaftliche Interessen nicht die redaktionelle Integrität beeinträchtigen. Als Kontrollinstanzen fungieren im Redaktionsalltag die Mitglieder der Chefredaktion und die Redaktion; zudem üben die Eigentümer·innen von DOSSIER eine Kontrollfunktion aus, denn DOSSIER gehört zu 100 Prozent DOSSIER-Mitarbeiter·innen.
6. Entscheidungsprozesse
Redaktion: Entscheidungen über die journalistische Umsetzung von Themen werden innerhalb der Redaktion getroffen. Dabei sind alle Mitglieder eingeladen, Ideen einzubringen und kritisch zu diskutieren.
Chefredaktion: Die Chefredaktion behält die Letztentscheidung bei der Themen- und Storyauswahl sowie bei inhaltlichen und personellen Konflikten oder ethischen Fragen und sorgt dafür, dass die redaktionellen Standards eingehalten werden.
Geschäftsführung: Die Geschäftsführung hat die Aufgabe, die Geschäfte von DOSSIER wirtschaftlich zu führen und damit die finanzielle Unabhängigkeit von DOSSIER zu sichern. Die wirtschaftlichen und strategischen Entscheidungen der Geschäftsführung dürfen die journalistische Unabhängigkeit der Redaktion nicht einschränken.
Eigentümer·Innen: Die Eigentümer·Innen beauftragen den/die Geschäftsführer·in mit der Leitung des Unternehmens und kontrollieren dessen Handeln im Rahmen ihrer Rolle als Gesellschafter·innen im Zuge der halbjährlich stattfindenden Gesellschafter·innenversammlung.
7. Konfliktlösung
Bei Unstimmigkeiten zwischen Redaktion und Chefredaktion oder zwischen Redaktion und Geschäftsführung wird ein Mediationsverfahren eingeleitet, bei dem externe Berater·innen hinzugezogen werden können.