Park & Pay

Rund eine Million Euro zu viel bezahlten die Mieter von drei Gemeindebauten. Zwölf Jahre lang waren die Garagenflächen falsch verrechnet worden.

Wohnen2.10.2015 

Seit 2007 wohnt Roman Tretthahn im Reumannhof. Der heute 34-Jährige engagiert sich von Anfang an als Mietervertreter und überprüft in dieser Funktion die Betriebskosten des Gemeindebaus. Auf seinem Laptop zeigt er dutzende Ordner, die er seither angelegt hat. „Ich kontrolliere jede Abrechnung, die ich von Wiener Wohnen bekomme, auf Fehler“, sagt er.

Mit Erfolg: 2009 konnte er mehr als 200.000 Euro für die Mieter erstreiten. Zwölf Jahre lang hatte Wiener Wohnen unbemerkt zu hohe Betriebskosten verlangt. Die Hausverwaltung hatte die Nutzfläche falsch berechnet und die zweistöckige Tiefgarage „einfach vergessen“.

Eine Million Euro zu viel bezahlt

Nicht nur im Reumannhof, auch im Franz-Domes-Hof im 5. und im Bebel-Hof im 12. Bezirk wurden die Garagen nicht in die Nutzflächen einberechnet. Den Mietern der drei Höfe entstand dadurch zwischen 1997 und 2009 ein Schaden von mindestens einer Million Euro.

Aus Sicht von Wiener Wohnen ist das ein alter Hut. „Die betroffenen Mieter wurden von uns verständigt. Die aufgrund des unrichtigen Verteilungsschlüssels zu viel verrechneten Betriebskosten hat Wiener Wohnen aktiv allen Mietern rückwirkend für drei Jahre ausbezahlt“, argumentiert eine Sprecherin per Mail.

Doch genau darum geht es: Warum hat Wiener Wohnen die falsche Verrechnung so lange weitergeführt?

OGH-Urteil ignoriert

Die stadteigene Hausverwaltung zahlte nur die Kosten für drei Jahre zurück, obwohl zwölf Jahre lang zu viel verrechnet wurde. Dabei hätte sie bereits im Jahr 2005 handeln können: Der Oberste Gerichtshof entschied damals in einem ähnlichen Fall, dass die Garagenflächen zur Nutzfläche zu zählen sind. Juristisch war also alles klar, Wiener Wohnen war damals gar beklagte Partei und wusste Bescheid.

So heißt es etwa in einer Informationsbroschüre für Mieterbeiräte:

Ab zur Schlichtungsstelle!

Doch es passiert das Gegenteil. Die alte Berechnung wird fortgeführt. Es war reiner Zufall, dass Roman Tretthahn den Fehler 2008 in einem Schreiben der Hausverwaltung entdeckte. Er fragte bei Wiener Wohnen nach: Sind die Garagenflächen auch tatsächlich in der Abrechnung enthalten? Ein Mitarbeiter bestätigt seinen Verdacht: Es ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht passiert.

Tretthahn reklamiert als Mietervertreter die überhöhten Betriebskosten für die Bewohner, doch Wiener Wohnen verweist ihn an die Schlichtungsstelle (MA 50) – obwohl der OGH bereits eine Entscheidung getroffen hatte. „Da war ich erst mal baff. Was sollte die Schlichtungsstelle anderes sagen als der Oberste Gerichtshof?“, sagt er heute. Schließlich stellt er einen Antrag bei der MA 50 und Wiener Wohnen muss die überhöhten Betriebskosten rückerstatten, knapp 200.000 Euro sind es für den Reumannhof. Allein Tretthahn bekommt 340,88 Euro gutgeschrieben.

Warum Wiener Wohnen nach dem OGH-Urteil 2005 nicht von sich aus tätig wurde, bleibt von Seiten der Hausverwaltung unbeantwortet. Ebenso die Frage nach den doppelt verrechneten Betriebskosten, denn auch die Parkanlagenfirma APCOA, die in allen drei betroffenen Höfen die Garagen betreibt, hatte in dieser Zeit die Kosten für die Garagen bezahlt. In einer schriftlichen Stellungnahme von Wiener Wohnen heißt es nur, dass man „nicht auf reinen Verdacht hin eine umfassende Datenauswertung“ in Auftrag gebe.