Präzedenzfall Pecina

Der Investmentbanker Heinrich Pecina zerrte DOSSIER vor Gericht – und verlor in erster Instanz. Protokoll eines kurzen Prozesses.

Text: Ashwien Sankholkar

Ungarn1.12.2025 

Update vom 6. Februar 2026:

Pecinas Rückzug

Heinrich Pecina hat die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgezogen. Damit ist der DOSSIER-Sieg gegen Österreichs Orbánisierer rechtskräftig. An der DOSSIER-Berichterstattung hatte das Gericht nichts zu beanstanden. Kritisches findet sich im Urteil hingegen über Pecinas Rolle im Skandalfall Hypo Alpe-Adria: »Demnach hat er – vereinfacht dargestellt – in den Jahren 2007 und 2008 durch die Erstellung von Scheinrechnungen in Millionenhöhe zu den strafbaren Handlungen der Entscheidungsträger der Hypo Alpe-Adria beigetragen. (...) Der Antragsteller hatte sich für ein Verbrechen mit beachtlicher Schadenhöhe zu verantworten.«

Auch ein Plädoyer für die Pressefreiheit findet sich im Urteil: Es müsse »eine mediale Aufarbeitung von derartigen Skandalen auch geraume Zeit nach Abschluss sämtlicher konnexer Strafverfahren möglich sein, will man nicht die Medien in einer wahrheitsgetreuen und umfassenden Berichterstattung einschränken.« Aus Sicht des Gerichts wurde »die Erwähnung der Vorstrafe des Antragstellers in der inkriminierten Veröffentlichung nicht zusammenhangslos erwähnt«, sondern war Teil »einer innen- und außenpolitischen Berichterstattung«.


Schon nach wenigen Minuten sprach Richterin ­Nicole ­Baczak am 9. September 2025 das Urteil: Der medienrechtliche Antrag von Heinrich Pecina gegen DOSSIER wurde abgewiesen. Die Begründung der Richterin fiel knapp aus: Die von Pecina behaupteten Sozialisierungs- bzw. Anonymitäts­interessen seien durch die ­DOSSIER-Story ­»Österreichs Orbánisierer« nicht unverhältnismäßig verletzt worden.

Weshalb Pecina vor Gericht zog: Im DOSSIER-Porträt über den Investmentbanker wurde der Bankenskandal rund um die Hypo Group Alpe-Adria erwähnt. Seine Rolle darin war in einem Strafprozess aufgearbeitet worden und ist Gegenstand eines aktuellen Zivilprozesses, den Pecinas Firma gegen seine Ex-Anwaltskanzlei führt. Darüber haben wir berichtet, was Pecina missfiel. Deshalb brachte er im Sommer einen medienrechtlichen Antrag nach Paragraf 7a Mediengesetz – »Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen« – gegen uns ein. 

Aus Sicht des Gerichts ist die DOSSIER-Berichterstattung über Pecina nicht zu beanstanden. Die Hypo-Affäre sei zweifelsfrei brisant ­gewesen. Zudem würde der von uns beschriebene Sachverhalt nicht sehr weit ­zurückliegen. Dementsprechend stehe dem 75-jährigen Unternehmer keine Entschädigung für die von ihm behauptete Schmach zu. Das Urteil ist ­allerdings nicht rechtskräftig, denn Heinrich Pecina gibt nicht auf. 

Sein Anwalt Michael Rami meldete noch im Gerichtssaal Berufung an, weshalb sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien wohl im kommenden Jahr mit dem Fall beschäftigen wird – konkret der Senat 17 oder 18, ­beide für Rechtsmittel in Medienstrafsachen zuständig. Wird das OLG Wien die engen Grenzen der Berichterstattung über Verurteilungen neu vermessen? 

Die OLG-Entscheidung könnte über den Einzelfall hinaus weitreichende Folgen haben. Denn es geht um die zentrale Frage, ob Medien über nicht lange zurückliegende Verurteilungen berichten dürfen. Die Antwort kann sich auf spektakuläre Fälle der jüngsten Vergangenheit auswirken: Darf etwa in wenigen Jahren noch darüber berichtet werden, dass Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Peter Hochegger wegen illegaler ­Buwog-Provisionsgeschäfte im Jahr 2025 rechtskräftig verurteilt wurden? Ist es zulässig, Florian Teichtmeisters Verurteilung aus dem Jahr 2023 zu erwähnen, wenn 2025 über dessen Verhaftung beim Oktoberfest berichtet wird? Und wird es Journalist·innen künftig untersagt sein, bei Berichten über die Signa-Pleite die im Oktober erfolgte, nicht rechtskräftige Verurteilung von René ­Benko als solche zu benennen?

»Die Berichterstattung über Verurteilungen ist schon bisher nur sehr eingeschränkt möglich«, sagt Rechtsanwältin Maria Windhager, die ­DOSSIER in diesem Fall vertritt. »Wenn Pecina erfolgreich ist, würde das die Berichterstattung noch weiter einschränken.« Die gegenteilige Position vertritt Pecinas Anwalt Michael Rami, der früher unter anderen Meischberger und Teichtmeister in Medienrechtssachen vertreten hat. 

Was bisher geschah

Für DOSSIER ist dieser Prozess nicht nur ein juristischer Schlagabtausch, sondern Teil einer längeren journalistischen Reise, die mit einer Interviewanfrage im Frühjahr 2025 begann. Erst schickten wir Fragen an Heinrich Pecina über seine Rolle bei der Einschränkung der Medienfreiheit in Ungarn. Eine Antwort blieb aus, stattdessen hieß es, er sei »im Ausland«. Sein PR-Berater äußerte sich skeptisch: Orbán, Ungarn, ­Medien – das sei doch alles ein alter Hut, es gebe darüber nichts Neues zu berichten. Wir blieben dran und begaben uns nach Haslau-Maria Ellend in Niederösterreich, wo Pecina lebt. Vor Ort sammelten wir Eindrücke, redeten mit Nachbar·innen, nahmen Kontakt zu Informant·innen auf.

Zurück in der Redaktion ging die Recherche weiter. Wir wälzten Akten, telefonierten mit früheren Informant·innen rund um die Hypo Group ­Alpe-Adria und sammelten Hinweise – von Firmen- und Grundbuchauszügen über Informationen aus den Panama Papers bis hin zu Privatem über Pecina. Als das Porträt im Juni erschien, folgte zuerst Stille und dann der juristische Paukenschlag: ein Gegendarstellungsbegehren mit Korrekturwünschen zu Nebensächlichkeiten. DOSSIER ist dem Grundsatz der faktentreuen Berichterstattung verpflichtet. Fehler oder Missverständnisse können vorkommen, ­darum nehmen wir in unseren Onlinetexten zeitnah Korrekturen vor und weisen Fehler im Magazin als Errata aus. Zudem kommen wir berechtigten Einwänden mit Präzisierungen nach – so auch im Porträt über Pecina.

Zusätzlich versuchte uns Pecina mit einem medienrechtlichen Antrag in die Schranken zu weisen. Storys über seine Rolle im Hypo-­Skandal wollte er untersagen. Dabei ist diese sogar auf Wikipedia öffentlich ­dokumentiert. Erst im Jahr 2024 gab es zudem im mit der Hypo-Causa zusammenhängenden Rechtsstreit zwischen Pecinas Firma und seinen Ex-Anwälten ein Urteil des Obersten Gerichtshofs. 

Darf in wenigen Jahren noch über die nicht rechtskräftige -Verurteilung von René Benko oder über die rechtskräftige Verurteilung von Karl-Heinz Grasser, Walter -Meischberger und Peter -Hochegger berichtet werden?

Für uns entstand der Eindruck: Pecinas Antrag zielt auf Einschüchterung ab – klassisches Merkmal einer Slapp-Klage, wie sie immer öfter gegen investigative Medien eingesetzt wird. Slapp steht für ­»Strategic Lawsuit Against Public Participation«. Damit sind Klagen gemeint, die Journalist·innen in ihrer Arbeit behindern und zum Schweigen bringen sollen. Die Fakten können noch so gut dokumentiert sein, der juristische Hebel bleibt mächtig: Wer über mächtige Menschen berichtet, muss mit Kosten und ­Risiken rechnen.

Die Vorbereitungen auf den Gerichtstermin sind für eine Redaktion arbeits- und zeitintensiv: Austausch mit der Anwältin, Mobilisierung der Community. Die positive Seite: Medien in Österreich und Deutschland riefen via Social Media dazu auf, DOSSIER gegen die Klage von Heinrich Pecina zu unterstützen. Ein Beispiel dafür, wie sich moderne Medien solidarisch gegen Angriffe wehren. Das nötige Geld für die Anwaltskosten in erster Instanz kam über Crowdfunding zusammen. 

Das Urteil von Richterin Baczak gibt uns vorerst recht – und Hoffnung. Aber ein Sieg in erster Instanz ist nur eine Etappe. In der zweiten Instanz werden nicht nur juristische Details behandelt werden, sondern indirekt auch ein die Demokratie gefährdendes Phänomen: wie finanzkräftige und mächtige Personen die Pressefreiheit angreifen, um die Berichterstattung über das eigene strafrechtlich relevante Verhalten zu unterdrücken. 

Über die Recherche

Unsere Vorgehensweise bei der Recherche zu Heinrich Pecina und dem darauffolgenden Gerichtsverfahren haben wir in der Podcastfolge »DOSSIER vor Gericht« detailliert geschildert.