Mitten in Saalfelden, umgeben von den imposanten Bergketten des Innergebirgs, liegt das Frauenhaus Pinzgau. In der Garage des Neubaus steht ein Transporter. Damit werden Frauen aus der Region abgeholt, die nicht selbstständig anreisen können – oder deren gewalttätiger Partner die Flucht auf keinen Fall bemerken darf.
Neben dem Transporter parken drei Autos von Bewohnerinnen, bei einem fehlt das Kennzeichen. »Manche haben Angst, dass jemand ihr Fahrzeug hier erkennt«, erzählt eine Mitarbeiterin des Frauenhauses. »Dann montieren wir die Nummerntafel ab.«
Die Garage ist Schutzraum und Risikozone zugleich: Mitarbeiterinnen fürchten, dass gewalttätige (Ex-)Partner dort auflauern könnten. Deshalb gibt es Notrufknöpfe, die direkt mit der Polizei verbunden sind. Videokameras rund um das Gebäude registrieren Besucher·innen.
Bei einer Neuaufnahme deaktivieren Mitarbeiterinnen die Ortungsdienste auf den Handys der Frauen. »Für unsere Arbeit braucht es Qualifikation, Erfahrung und eine bestimmte Haltung«, sagt eine Psychologin aus dem Pinzgauer Team zu DOSSIER. Viele Betroffene seien bei ihrer Ankunft »wie zerbrochen«.
Die Arbeit im Gewaltschutz ist hochspezialisiert: Sie erfordert psychologisches und juristisches Fachwissen, Erfahrung und eine verlässliche Vernetzung mit anderen Einrichtungen. Einige der Mitarbeiterinnen im Frauenhaus Pinzgau arbeiten seit mehr als 20 Jahren in diesem Bereich. Sie kennen die lokalen Behörden und das soziale Gefüge der Region.
Doch genau dieses eingespielte Team weiß nicht, ob es die Arbeit nächstes Jahr noch machen darf: Die Salzburger Landesregierung hat am 16. Juni 2026 den Betrieb aller Schutzunterkünfte für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder EU-weit ausgeschrieben.
Entsprechend groß ist die Nervosität im Salzburger Gewaltschutzsystem. Mitarbeiter·innen, Beratungsstellen und bestehende Träger befürchten, dass am Ende einmal mehr nicht Erfahrung und fachliche Qualität den Ausschlag geben könnten, sondern der Preis. Ihre Sorge ist nicht unberechtigt: Im Jahr 2020 schrieb Salzburg erstmals den Betrieb der Frauenhäuser in den Städten Salzburg und Hallein aus – ein bis heute österreichweit einzigartiger Vorgang.
Offiziell sollte die Qualität der Bewerbungen entscheiden, doch den Zuschlag erhielt letztlich der günstigere Anbieter. Das Frauenhaus Pinzgau war damals von der Ausschreibung ausgenommen, in der aktuellen ist es nun auch inkludiert.
Die Folgen der ersten Ausschreibung beschäftigen den Gewaltschutz bis heute. Nach dem Betreiberwechsel lösten sich eingespielte Teams auf, erfahrene Mitarbeiterinnen verließen die Einrichtungen und neue Strukturen mussten unter Zeitdruck aufgebaut werden. Ehemalige und aktive Mitarbeiterinnen berichten DOSSIER von starker Fluktuation und fachlichen Problemen in der Betreuung der betroffenen Frauen. Die Causa wirft eine zentrale Frage auf: Wie überprüft das Land die Qualität eines Betreibers?

Der Vertrauensbruch
Ausgangspunkt für die Ausschreibung im Jahr 2020 war ein langjähriger Konflikt zwischen dem Fördergeber Land Salzburg und dem Verein Autonome Frauenhäuser Österreich (AÖF). Das Land wollte Einblick in die interne Dokumentation über die Bewohnerinnen und stellte einzelne Neuaufnahmen infrage: 2019 ging die Behörde in den Frauenhäusern in Hallein und der Stadt Salzburg dem Verdacht nach, zwei Bewohnerinnen hätten Gewalterfahrungen erfunden.
»Das Referat wollte sehen, was die Frauen uns erzählt haben. Da haben bei uns die Alarmglocken geschrillt«, sagt Birgit Thaler-Haag. Sie hat mehr als 23 Jahre im Frauenhaus der Stadt Salzburg gearbeitet und dieses bis zur Neuübernahme geleitet. Der Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit habe bei den Autonomen Frauenhäusern oberste Priorität, Vertraulichkeit gelte als Grundprinzip: »Wir glauben den Frauen«, sagt Thaler-Haag. Oft würden Frauen die Gewalt eher bagatellisieren.
In beiden Fällen erwies sich der Vorwurf als unbegründet. Der Konflikt berührt im Kern eine zentrale Frage in der Gewaltschutzarbeit: Glaubt man den Betroffenen – und ihren Betreuer·innen?
Diese Form behördlichen Misstrauens war ein Novum und belastete das Verhältnis zwischen dem Land und den Autonomen Frauenhäusern nachhaltig. 2020 zog die damalige Landesrätin Andrea Klambauer (Neos) Konsequenzen: Anstatt die Frauenhäuser wie bisher über Förderungen zu finanzieren, wurde der Betrieb in der Stadt Salzburg und in Hallein als Dienstleistung ausgeschrieben.
Seither legt das Land Leistungsumfang und Budget fest und vergibt den Auftrag im öffentlichen Wettbewerb an den Anbieter mit dem besten Angebot.
Die Entscheidung löste damals lautstarken Protest aus. Opposition und Expert·innen aus ganz Österreich warnten vor der Zerschlagung bewährter Strukturen. Landesrätin Klambauer hielt dagegen: Die Ausschreibung sei vergaberechtlich notwendig, das bestehende System reformbedürftig. Die Debatte wurde teils sehr hitzig geführt, Klambauer persönlich attackiert. 2023 zog sie sich aus der Politik zurück – »aus diesem Grund«, sagt sie heute zu DOSSIER.
Die Ausschreibung ist bis heute umstritten. Zwar sollte die Qualität laut Ausschreibung stärker gewichtet werden als der Preis – den Zuschlag erhielt jedoch der günstigere, aber qualitativ nicht beste Bewerber. Wie die Kommission Qualität, Erfahrung und Kosten genau gegeneinander abgewogen hat, lässt sich nicht vollständig nachvollziehen: Das Siegerkonzept und wesentliche Teile des Vergabeverfahrens sind nicht öffentlich.
Zweitbestes Ergebnis bei Qualität
Beworben hatten sich rund zehn Organisationen, darunter die Autonomen Frauenhäuser, die die Gewaltschutzeinrichtungen in der Stadt Salzburg und in Hallein bis dahin betrieben hatten, sowie die Bietergemeinschaft ARGE Schutzunterkünfte. Den Zuschlag erhielt die ARGE, bestehend aus der Viele gGmbH und Jugend am Werk Salzburg.
Diese zwei Organisationen verfügten zu dem Zeitpunkt über keine ausgewiesene Erfahrung im Gewaltschutz: Die Organisation Viele war auf Deutschkurse und Familienberatung spezialisiert, Jugend am Werk auf die Betreuung von Menschen mit Behinderungen. Geführt wird die Bietergemeinschaft von Gabriele Rechberger und ihrem Lebensgefährten Uwe Höfferer.
Beide sind politisch gut vernetzt: Höfferer war bis 2013 Landesgeschäftsführer der SPÖ Salzburg. Rechberger ist IT-Beraterin und vertritt die Grünen in der Wirtschaftskammer.
Wie groß die Unterschiede bei der Bewertung ausfielen, zeigt eine wichtige Kategorie der Ausschreibung: Im Bereich »Personelle Ausstattung, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit« – also bei jenen Faktoren, die für die Qualität von Gewaltschutzarbeit zentral sind – erreichten die Autonomen Frauenhäuser 6,9 Punkte. Die ARGE Schutzunterkünfte hingegen erhielt nur 4,8 Punkte, wie es in einer Anfragebeantwortung von Ex-Landesrätin Klambauer aus dem Jahr 2021 hieß.
Insgesamt lag die ARGE bei der Qualität von allen Bietern auf Platz zwei. »Die Bietergemeinschaft hat beim Zuschlagskriterium ›Qualität‹ das zweitbeste Ergebnis und beim Zuschlagskriterium ›Preis‹ das beste Ergebnis erzielt«, räumte Klambauer ein. Die Folgen dieses Betreiberwechsels zeigten sich ab dem Tag der Übernahme am 1. Juli 2021.
Kahlschlag nach Übernahme
»Ich bin bis Mitternacht geblieben«, erinnert sich Birgit Thaler-Haag, die damalige Leiterin des Frauenhauses in der Stadt Salzburg. Den folgenden Nachtdienst habe ein privater Sicherheitsdienst übernommen, den der neue Betreiber beauftragt hatte. Eine geordnete Übergabe fand nach Angaben beider Seiten nicht statt.
Mit dem Betreiberwechsel verschwanden auch eingespielte Teams und über Jahre aufgebaute Strukturen: Das Frauenhaus in Hallein mit acht Plätzen wurde geschlossen, an seine Stelle traten acht über das Bundesland verteilte Schutzwohnungen, die ebenfalls von der ARGE verwaltet werden. 30 teils langjährige Mitarbeiter·innen wurden zur Kündigung angemeldet – die ARGE wollte niemanden übernehmen.
Eine wesentliche Rolle dürften die Personalkosten gespielt haben, denn die Viele gGmbH wendet einen für die Arbeitgeberin günstigeren Kollektivvertrag an. Erst nachdem die Gewerkschaft mit einer Klage gedroht hatte, wurden vier Personen aus dem früheren Frauenhausbetrieb weiterbeschäftigt, nur eine von ihnen stammte aus der fachlichen Betreuung.
Die neue Betreiberin musste also innerhalb weniger Monate ein neues Team für mehrere Standorte im Bundesland aufbauen. Wie dieser Neustart ablief, schildern ehemalige und aktive Mitarbeiterinnen: Sie sprechen mit DOSSIER nur unter der Bedingung, dass wir nicht ihre richtigen Namen nennen, weil sie rechtliche Schritte oder berufliche Nachteile befürchten.

Eine von ihnen ist Maria*. Als sie im Frauenhaus in der Stadt Salzburg zu arbeiten begann, hatte sie keine Erfahrung in der Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen. »Ich habe keinerlei sozialarbeiterischen Hintergrund«, sagt sie. Warum sie trotz fehlender Qualifikation eingestellt worden sei, könne sie selbst nicht nachvollziehen.
Dabei verlangte das Land in der Ausschreibung für die »Beratung/Unterstützung/Begleitung von Frauen und deren Kindern« explizit eine »abgeschlossene Ausbildung in Sozialer Arbeit, Sozialpädagogik, Psychologie, Erziehungswissenschaften, Psychotherapie oder Rechtswissenschaften«. Maria arbeitet inzwischen nicht mehr in der Einrichtung.
Mehrere ehemalige und aktive Mitarbeiterinnen beschreiben, dass neue Kolleginnen ohne ausreichende Erfahrung oder Einschulung komplexe Fälle übernehmen müssten. »Neue Kolleginnen wurden verheizt«, sagt Lydia*, die im selben Frauenhaus arbeitet.
Eine weitere ehemalige Mitarbeiterin schildert ähnliche Erfahrungen: Sie sei ohne Einschulung und Vorkenntnisse im Frauenhaus eingesetzt worden, weil dort Personal gefehlt habe. Sie sei komplett überfordert gewesen und habe Angst gehabt, in schwierigen Situationen falsch zu reagieren.
Mehrere Gesprächspartnerinnen beschreiben gegenüber DOSSIER ein angespanntes Arbeitsklima. Geschäftsführerin Gabriele Rechberger habe sich ausfallend und cholerisch verhalten und Teammitglieder unter Druck gesetzt. Die Folge sei eine hohe Fluktuation gewesen. »Viele sind nach kurzer Zeit gegangen – oder sind gegangen worden«, sagt Lydia.
Die häufigen Personalwechsel haben Konsequenzen, allen voran für die im Frauenhaus untergebrachten Frauen. Sie verlieren Ansprechpartnerinnen, müssen Vertrauen immer wieder neu aufbauen und ihre Geschichte mitunter mehrfach erzählen – was retraumatisierend sein kann.
Nach dem Betreiberwechsel habe die im Gewaltschutz zentrale Betreuung durch eine kontinuierliche Bezugsperson häufig nicht mehr funktioniert, berichten Mitarbeiterinnen und externe Beraterinnen. Zwar werde jeder Frau eine Betreuerin zugeteilt, »aber oft nur auf dem Papier«, sagt Lydia. Zuständigkeiten würden oft wechseln, Informationen verlorengehen.
Welche Folgen das haben kann, zeigen zwei Fälle: Eine Frau war von einer anderen Schutzeinrichtung in das Frauenhaus in der Stadt Salzburg vermittelt worden. Für sie hätte dringend ein Unterhaltsantrag gestellt werden müssen, erzählt ihre frühere Betreuerin. Trotz entsprechender Information sei das nicht geschehen. Die Frau sei ohne Geld dagestanden und habe das Frauenhaus nach kurzer Zeit wieder verlassen.
In einem anderen Fall sei einer Frau die Aufnahme zunächst verweigert worden. Am Telefon sei ihr gesagt worden, das von ihr Geschilderte sei keine Gewalt, berichtet dieselbe Betreuerin. Erst nachdem sie, die Betreuerin, interveniert habe, habe die Frau einen Platz erhalten.
Vernetzungstreffen nicht wahrgenommen
Gewaltschutz funktioniert im Zusammenspiel vieler Stellen: Frauenhäuser, Gewaltschutzzentren, Polizei, Gerichte und Kinder- und Jugendhilfe arbeiten in vielen Fällen im selben Zeitraum mit denselben Betroffenen. Mehrere Gesprächspartnerinnen sehen auch hier Defizite bei der Betreiberin ARGE Schutzunterkünfte: Vernetzungstreffen seien nicht wahrgenommen worden, Informationen aus Besprechungen nicht ins Team zurückgeflossen. Andere Opferschutzeinrichtungen berichten von einer schwierigen Zusammenarbeit mit dem neuen Betreiber.
Ein weiterer Streitpunkt ist die gesetzliche Prozessbegleitung: Opfer von Gewalt haben in Österreich Anspruch auf juristische und psychosoziale Begleitung im Strafverfahren. Diese Leistungen dürfen jedoch nur vom Justizministerium anerkannte Opferschutzeinrichtungen erbringen.
Die inzwischen zuständige Landesrätin Daniela Gutschi (ÖVP) erklärte im Dezember 2025, dass sowohl das Frauenhaus Pinzgau als auch die ARGE Schutzunterkünfte Prozessbegleitung anbieten. Auf der Liste des Justizministeriums scheint jedoch nur das Frauenhaus Pinzgau auf – die ARGE Schutzunterkünfte und ihre Trägerorganisationen fehlen.
Behandlung mit Hypnose
Mit den Vorwürfen konfrontiert, lädt Gabriele Rechberger, seit 2021 die neue Leiterin der Schutzunterkünfte in Salzburg, zum Gespräch in ihr Büro. Die zentralen Vorwürfe – fehlende Erfahrung, hohe Fluktuation und Qualitätsprobleme – weist sie zurück: Der Großteil der Kritik stamme »von Gegnerinnen der Ausschreibung«, sagt sie.
Rund 30 Mitarbeiterinnen arbeiten laut ihr in den Schutzunterkünften, und »alle sind fachlich qualifiziert, Fluktuation gibt es keine«. Beschäftigt würden Jurist·innen, klinische Psycholog·innen, Sozialarbeiter·innen und Sozialpädagog·innen, die Beratung werde in 28 Sprachen angeboten.
Rechberger bestreitet, eine geordnete Übergabe blockiert zu haben. Man habe aber lediglich einen Schlüssel und zwei handgeschriebene Listen erhalten, alle weiteren Informationen hätten sich ihre Mitarbeiter·innen selbst erarbeiten müssen.
Im Gespräch kommen fragwürdige Positionen zu Gewaltschutz zum Vorschein: »Trauma ist nicht das Problem. Frauen, die jahrelang erniedrigt, gedemütigt werden, verbal oder tätlich angegriffen werden, haben kein Trauma, sondern eine Konditionierung. Das ist eine Speicherung im Hirn, die dieses Verhalten intern rechtfertigt: ›Ja, ich habe nicht gut gekocht‹ oder ›Ich war nicht gut genug im Bett‹«. Die »Auflösung solche Konditionierungen«, sagt Rechberger, könnten auch »über professionelle Hypnose« behandelt werden. Auf die Frage nach ihrer fachlichen Qualifikation nennt sie einen Abschluss in Wirtschaftspsychologie.
Bei der Dokumentation verfolgt die ARGE einen anderen Ansatz als die früheren Betreiberinnen. Rechberger sagt, ihre Organisation übermittle dem Land neben statistischen Angaben auch Informationen zu den aufgenommenen Frauen und deren Aufenthalten, und auch zu Protokollen habe das Land Zugang. Die zusätzlichen Angaben seien notwendig, um den Erfolg der Betreuung messen zu können, sagt Rechberger.
Auf die Frage, warum die ARGE Schutzunterkünfte in der Liste der Prozessbegleitungs-Anbieter fehlt, sagt Rechberger, diese Leistung werde »qualitativ gleichwertig« angeboten, bislang jedoch über einen anderen Fördergeber finanziert. Für die Anerkennung durch das Justizministerium laufe inzwischen das Aufnahmeverfahren, Mitarbeiterinnen hätten die notwendige Ausbildung oder seien dazu angemeldet.
Wenig Auskunft und Transparenz
Fünf Jahre nach der ersten Ausschreibung stehen nun alle Salzburger Schutzunterkünfte für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder zur Vergabe. Erstmals ist auch das Frauenhaus Pinzgau betroffen. Damit kann sich die ARGE Schutzunterkünfte, die seit 2021 die Häuser in den Städten Salzburg und Hallein betreibt, nun um sämtliche Standorte bewerben und will das laut Rechberger auch tun.
Für den Verein Frauenhaus Pinzgau geht es erstmals um den Fortbestand seiner Einrichtung. Die erste Ausschreibungsfrist endet am 20. Juli 2026, die Übernahme ist ab Juli 2027 befristet auf vier Jahre vorgesehen.

Nach den Turbulenzen der ersten Ausschreibung wurde für den aktuellen Durchgang eine externe Kanzlei mit der Abwicklung beauftragt. Zentrale Informationen wie die Zusammensetzung der Vergabekommission oder die genauen Bewertungskriterien sind auch diesmal nicht öffentlich zugänglich.
DOSSIER erhält auf mehrere Nachfragen beim zuständigen Referat des Landes Salzburg nur begrenzt Auskunft. Ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, um Einsicht in das Siegerkonzept der Ausschreibung von 2020 zu erhalten, wird mit Verweis auf »schutzwürdige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse« abgelehnt. Die inzwischen zuständige Landesrätin Daniela Gutschi (ÖVP) verteidigt das Vergabemodell im Interview. DOSSIER konfrontiert sie mit Recherchen über die hohe Fluktuation der Frauenhaus-Mitarbeiter·innen, fehlende Vernetzung sowie Fälle, in denen Frauen nach Angaben mehrerer Gesprächspartnerinnen nicht ausreichend beraten worden seien.
Gutschi sagt, diese Informationen höre sie zum ersten Mal. »Sie sind die Erste, die mir das rückmeldet«, sagt sie. Anders als 2020 werde diesmal eine Kommission mit externen Fachleuten entscheiden. Und: »Die Qualität wird dieses Mal stechen.«
Auf die Frage, woran sie den Erfolg der Frauenhäuser messe, antwortet Gutschi: »Dazu habe ich keine Zahlen.« Wenn Frauen in die Schutzeinrichtung zurückkehren, sei das ein schlechtes Zeichen. Beschwerden über Qualitätsprobleme habe sie bisher keine erhalten. Die Qualität der Schutzunterkünfte beurteile sie auch danach, ob Probleme an sie herangetragen werden.
Wie die Fachaufsicht konkret überprüft, ob Leitungen und Mitarbeiter·innen die in der Ausschreibung geforderten Qualifikationen erfüllen, kann Gutschi nicht näher erläutern. Änderungen beim Schlüsselpersonal müssten jedenfalls gemeldet werden, jährlich werde eine Personalübersicht an das Land übermittelt. Der Wettbewerb solle ein »Ansporn sein, bestmögliche Konzepte für die Betroffenen auszuarbeiten und anzubieten«, sagt sie.
Die Landesrätin verteidigt die neuerliche Ausschreibung – so wie ihre Vorgängerin – mit Verweis auf das Vergaberecht: Ab einer Fördersumme von 140.000 Euro sei dieses Vorgehen verpflichtend. Das Justizministerium widerspricht dieser Darstellung auf Nachfrage von DOSSIER: Öffentliche Auftraggeber·innen könnten selbst entscheiden, ob eine Leistung über Förderung finanziert oder über Direktvergabe beauftragt wird.
Salzburg bleibt das einzige Bundesland Österreichs, das seine Frauenhäuser über ein Vergabeverfahren organisiert. Während die Landesregierung detaillierte Daten über Aufnahme, Aufenthalt und Auslastung in den Frauenhäusern erhebt, wird die Fluktuation der Mitarbeiter·innen nicht systematisch erfasst. Ein Monitoring darüber sei »nicht Gegenstand der Fachaufsicht des Amtes der Salzburger Landesregierung«, schreibt das Land auf DOSSIER-Nachfrage.
Im Frauenhaus Pinzgau läuft inzwischen die Vorbereitung der Bewerbung. Im Besprechungsraum wird über Gefährdungseinschätzungen, Gewaltspiralen und Prozessbegleitung gesprochen. »Gewaltschutz braucht Zeit«, sagt eine Mitarbeiterin. Kürzungen würden zwangsläufig die Qualität der Betreuung treffen. Ob Standards und Kompetenzen bei der Vergabe den Ausschlag geben, entscheidet schon bald das Land Salzburg.
