Ein echter Wiener geht schon mal unter

Verschlampt, verschleppt und abgelehnt – so lässt sich die Erfahrung von Saša C. mit der Wiener Magistratsabteilung 35 zusammenfassen. Der Fall zeigt, wie schwer es ist, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Und wie willkürlich die Behörde vorgeht.

Top Storys20.6.2025 

Text: Maximilian Passruck, Florian Skrabal
Mitarbeit: Georg Eckelsberger
Illustration: Daniel Seex

Saša C. kann man getrost einen echten Wiener nennen. »Ich bin in Wien geboren, in Wien aufgewachsen, bin hier zur Schule gegangen«, erzählt der heute 52-Jährige in breiter Wiener Mundart. Seine ganze Jugend habe er hier verbracht – bis die Pflicht ruft: der Wehrdienst. Saša C. wird eingezogen, nicht aber zum Bundesheer, sondern zum Militär in Serbien, denn auf dem Papier ist der gebürtige Wiener ­Serbe.

In den 1990er-Jahren kehrt er also nach Serbien zurück, in das Heimatland seiner Eltern, die 1972, ein Jahr vor seiner Geburt, nach Österreich ausgewandert sind. Er leistet seinen Militärdienst ab und verliebt sich. Aus einer kurzen Episode werden neun Jahre, die Saša C. mit seiner späteren Frau in Serbien verbringt. Das erste Kind Milica kommt dort zur Welt.

Als die Tochter knapp zwei Jahre alt ist, kehrt die Familie nach Wien zurück, wo schließlich auch Milica und ihre jüngeren ­Geschwister aufwachsen, zur Schule gehen und Freundschaften knüpfen werden. »Wien ist unsere Heimat«, sagt Milica, die ihren Vater zum Gespräch mit DOSSIER begleitet. Auch Milica nennt Österreich ihr Zuhause.

Sie fühlt sich so sehr als ­Österreicherin, dass sie dem Land dienen will. Ihr Berufswunsch: Militär­polizistin. »Ich habe überlegt zwischen dem und der Kriminalpolizei. Und nachdem ich recht sportlich bin, wär das ein super Job«, sagt sie. Doch ihren Traumberuf zu ergreifen ist für sie alles andere als einfach, denn eine Karriere beim Heer setzt die österreichische Staatsbürgerschaft voraus. Eine Hürde für Milica, die wie ihr Vater Saša einen ­serbischen Pass hat.

Das liegt am österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht, das auf dem sogenannten Ius-sanguinis-Prinzip basiert, dem Abstammungsprinzip. Dieses besagt, dass die Staatsbürgerschaft primär über die Staatsbürgerschaft der Eltern erworben wird. Dass Milica hier aufgewachsen und Österreich ihr Zuhause ist, spielt dabei keine Rolle. Alle fünf Jahre müssen sie und ihre Familie ihre Aufenthaltstitel verlängern, um weiterhin in Österreich leben zu dürfen.

Die Problembehörde

Auch wenn diese Verlängerung immer reibungslos abläuft, wie die beiden erzählen, bleibt ein wenig Unsicherheit. Im Jahr 2015 fasst sich Saša C. schließlich ein Herz: Er beantragt für seine drei Kinder, seine Frau und sich selbst die österreichische Staatsbürgerschaft. Was Saša C. damals nicht ahnt: Vor ihm liegen acht Jahre an Behördenwegen, die die Familie letztlich frustriert und hoffnungslos zurücklassen.

Denn wer in Wien lebt und Staatsbürger·in werden möchte, kommt an der MA 35 nicht vorbei, der Magistratsabteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft. Und genau diese steht seit Jahren öffentlich in der Kritik. 

»Österreichs schlimmste Behörde« (Standard, 2023), die ­»gefürchtetste Behörde« (Presse, 2023), »Wiens Problembehörde« (Kurier, 2024) – das Zeitungsarchiv ist voll mit Beschreibungen dieser Art. Tatsächlich sind die Probleme der MA 35 schon lange bekannt.

So schreibt etwa die Volksanwaltschaft (VA) 2019 in einem Bericht: »In Staatsbürgerschaftsverfahren hat die Behörde über den Antrag einer Partei ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch nach sechs Monaten zu entscheiden. Die VA konnte feststellen, dass es teils zu gravierenden Überschreitungen dieser Frist kam. Diese unbefriedigende Situation hat sich seit dem Jahr 2010 nach Wahrnehmungen der VA nicht geändert.«

DOSSIER recherchierte 2021 für die inzwischen eingestellte Puls-4-­Sendung Bist du deppert! die Missstände in der MA 35: Betroffene sowie ehemalige Mitarbeiter·innen berichteten von extremen Verzögerungen bei Verfahren. Unfreundlichkeiten bis hin zu feindseligen Mitarbeiter·innen standen auf der Tagesordnung, Antragsteller·innen wurden mitunter sogar bewusst ignoriert.

Die Wiener Neos, die von 2020 bis 2025 in der Hauptstadt mit der SPÖ die »Fortschrittskoalition« bildeten, versprachen, die Missstände zu beseitigen. Und tatsächlich hat sich seither einiges zum Positiven verändert – nicht aber für Familie C.

Verschlampt!

Vor wenigen Monaten wandten sich Saša C. und seine Tochter Milica an DOSSIER, um über ihre Erfahrungen zu berichten. DOSSIER bekam im Rahmen einer Vollmacht Zugang zu dem Akt der Familie – und siehe da: Das Problem beginnt schon mit dem Zeitpunkt der Antragstellung. So kann Saša C. belegen, dass er spätestens 2015 bei der MA 35 vorstellig wurde.

Doch vonseiten der Behörde heißt es, der Akt beginne erst im Jahr 2017. Da hatte Saša bereits zwei Jahre laufend Unterlagen nachgereicht, um die Vorgaben der Behörde zu erfüllen. Ein Dokument zur Antragsstellung ist sogar schon mit September 2014 datiert – das ­Datum wurde aber händisch durchgestrichen und auf 2017 geändert. 

Seinen Lebenslauf, die Geburtsurkunde, Lohnzettel, Steuerbescheide oder auch eine Auflistung der regelmäßigen Ausgaben übermittelte Saša C. der Behörde. Um alle Unterlagen aufzutreiben, fährt er auch nach Serbien, da er sich manche Dokumente nur dort ausstellen lassen kann, beispielsweise den Nachweis für seine Unbescholtenheit.

Nachdem er alles eingereicht hat, vergehen rund drei Monate. Dann trudelt ein Brief der Magistratsabteilung ein: Es werden weitere Dokumente nachgefordert. 

Saša reicht auch diese nach, doch dann folgt das gleiche Prozedere. Nach abermals etwa drei Monaten werden wieder Dokumente nachgefordert. Schräg, wie Saša findet. Auch diese bringt er nach – und das Spiel beginnt wieder von vorn. Die nächsten zwei Jahre wird er immer wieder aufgefordert, Dokumente nachzureichen.

Das sorgt nicht nur bei Saša, sondern auch seinem Umfeld zunehmend für Verwunderung: »Meine Kollegen haben mich schon gefragt, was das soll und ob das eine Verarschung ist. Wenn ich dort arbeite, weiß ich doch, was ich brauche.«

2017 bekommt Saša einen Anruf von der Magistratsabteilung. Ihm wird mitgeteilt, dass seine Unterlagen verloren gegangen seien, es sei nichts mehr da – was man bei der MA 35 heute in Abrede stellt. Saša zufolge habe das Amt die Verantwortung abgeschoben: »Es ist so rübergekommen, dass eine Kollegin die ganzen Dokumente verschlampt hat.« Welche Kollegin das gewesen sein soll, wisse er heute nicht mehr. Sašas Frau reicht es, sie zieht sich im April 2018 aus dem Antrag ihres Mannes zurück.

Tochter Milica wird 2019 volljährig. Ihr wird mitgeteilt, dass sie deswegen einen eigenen Antrag stellen müsse. Gesagt, getan, auch sie zieht sich aus dem Antrag ihres Vaters zurück, stellt aber einen eigenen. Dachte sie jedenfalls. Denn in einem Gespräch mit DOSSIER heißt es heute von der MA 35, dass betreffend Milica C. gerade kein Verfahren laufe. Und da ist noch etwas, das die Sache kurios macht.

Denn 2024 habe Milica, wie sie sagt, einen Anruf einer Mitarbeiterin der MA 35 bekommen, die ihr nahegelegt habe, ihren Antrag zurückzuziehen. An die Begründung kann sich Milica heute nicht mehr genau erinnern. Außerdem wird ihr in einer Mail von einer Mitarbeiterin der MA 35 mitgeteilt, sie könne eine Zurückziehung des Antrags durch eine Antwort an ebendiese Mailadresse schicken.

Milica spricht sich daraufhin ausdrücklich gegen eine Zurückziehung ihres Antrags aus. Wie es dazu kam, dass bei Milica laut Angaben der MA 35 kein Verfahren laufe, bleibt offen.

Verschleppt!

Aber zurück ins Jahr 2017: Für Saša C. beginnt alles von vorn, als er erfährt, dass seine Unterlagen verloren gegangen seien. Wieder ­dieselben Dokumente, wieder dieselben Wege, wieder zu den Behörden nach Serbien. Saša kämpft weiter – jahrelang. Immer neue Nachforderungen, neue Wartezeiten. Ein Prozess, der Kraft kostet.

»Du gehst arbeiten, du brauchst Ruhe, hast Kinder und Familie. Ich arbeite jeden zweiten Tag, dafür zwei Schichten an einem Tag«, erzählt Saša, der für die Wiener ­Linien die Oberleitungen von Straßenbahnen instand hält. »Der freie Tag ist dann da, damit ich Dokumente besorge. Andere Kollegen gehen raus, und ich muss mich wo anstellen, damit ich ein Dokument bekomme.«

Die Jahre vergehen, und die Probleme mit der MA 35, die Saša hautnah erlebt, sorgen für immer mehr negative Schlagzeilen. Die Politik gelobt Besserung. Als Reaktion auf einen Bericht des Stadtrechnungshofs verspricht der damals zuständige Stadtrat Christoph Wiederkehr (Neos), dass »Neu-Wiener·innen« die Bundeshauptstadt durch das Amt »von Tag eins an als funktionierende Stadt erleben« sollen. Rechtskonform, effizient und serviceorientiert.

Es werden zusätzliche Mitarbeiter·innen angestellt, die Prozesse zunehmend digitalisiert. Mit Erfolg: 2022 würdigen die Prüfer·innen des Stadtrechnungshofs die gesetzten Maßnahmen und Reformen, beispielsweise die schnellere Abwicklung von Rückrufen und die schnellere Bearbeitung von Anträgen im Bereich der Einwanderung. Gleichzeitig werden aber auch weitere Maßnahmen gefordert. 

Dass nach wie vor nicht alles einwandfrei läuft, zeigen die Zahlen: Noch heute wartet man im Schnitt rund 300 Tage auf einen Ersttermin für die Antragstellung. »Es wurde viel Geld investiert, und ja, telefonisch ist jetzt immerhin wer erreichbar«, sagt Berîvan Aslan, Menschenrechtssprecherin der Wiener Grünen, zu DOSSIER. »Aber wenn die Wartezeit auf einen Ersttermin noch immer fast ein Jahr beträgt, kann man doch nicht von erfolgreichen Reformen reden.«

Rechtsanwältin Julia Ecker, spezialisiert auf Fremden- und Asylrecht, sieht das Problem nicht ausschließlich bei der Magistratsabteilung. Zum einen würden neuere ­Anträge, die bereits digitalisiert wurden, deutlich schneller bearbeitet als ältere Akten. Zum anderen seien die Mitarbeiter·innen ihrer Erfahrung nach heute oft bemüht, hätten aber ihre Probleme mit der aktuellen Gesetz­gebung zum Thema Staatsbürgerschaft. 

Abgelehnt!

Denn das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz ist komplex. Es verlangt, dass Einbürgerungswillige ihren Lebensunterhalt sichern ­können – je nach Lebensmodell kann das komplizierte Rechenwege nach sich ziehen. Außerdem sind die vorgeschriebenen Richtsätze für den Lebensunterhalt hoch.

Nach Abzug der monatlichen Fixkosten wie Miete oder Kredit­raten müssen bei einem Ehepaar beispielsweise mehr als 2.000 Euro pro Monat übrig bleiben, Kinder erhöhen diesen Betrag um jeweils 196 Euro. 

Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft erlangen wollen, müssen darüber hinaus nachweisen, dass sie unbescholten sind, also ­keine Gefahr für die Sicherheit des Landes darstellen. Dabei werden nicht nur gerichtliche Strafen berücksichtigt, sondern auch sämtliche Verwaltungsstrafen. Diese müssen erhoben werden – das kostet Ressourcen, allen voran Zeit. Eine solche Abfrage bei anderen Behörden kann schon mal mehrere Monate dauern. 

Während man von den Antragssteller·innen gesetzlich vorgeschrieben jede noch so kleine Übertretung erhebt, übersieht man das Recht, das Menschen wie Saša C., seiner Tochter Milica und inzwischen fast 1,5 Millionen Menschen in Österreich verwehrt bleibt – die Mitbestimmung, kurzum: das Wahlrecht. Ein Umstand, der jüngst bei den Wiener Gemeinderatswahlen abermals deutlich wurde.

Im April 2025 waren in Wien bereits 35 Prozent der hier lebenden Menschen nicht wahlberechtigt. Den größten Anteil davon machen serbische Staatsbürger·innen aus. Darunter viele wie Saša und seine Familie, die längst ein integraler Teil der Gesellschaft sind: Laut einer Erhebung der Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch, die sich auf Daten der Statistik Austria stützt, leben etwa 45 Prozent der Betroffenen schon seit mindestens zehn Jahren in Österreich, jede·r Fünfte sogar seit 20 Jahren oder länger. 

Was bleibt, sind Menschen, die hier zu Hause sind und trotzdem kein Mitspracherecht haben. Saša fühlt sich ungerecht behandelt. Das System ist nicht nur schlampig. Es weckt auch Ressentiments: »Wenn du siehst, wer aller die Staatsbürgerschaft bekommt, ist das eine Beleidigung. Da denkst du dir, ich melde mich irgendwo als Flüchtling an und bin vielleicht privilegierter.«

Für ihn ging die Hoffnung, österreichischer Staatsbürger zu werden, 2023 zu Ende. Acht Jahre nachdem Saša erstmals einen Antrag für seine Familie und sich selbst gestellt hat, erhält er die bittere Nachricht: Sein Antrag wird abgelehnt. Ein negativer Bescheid, weil angeblich noch immer Unterlagen fehlen würden. 

Aus dem Akt geht hervor, dass zum Ende des Verfahrens eine vollständige Kopie des Mietvertrags sowie fünf Kreditverträge fehlten. Auf diese fehlenden Dokumente wurde Saša einen Monat zuvor hingewiesen, und einige davon, etwa zwei der Kreditverträge, konnte er auch nachbringen. Und obwohl Saša die erste Seite des Mietvertrages für die Gemeindewohnung lieferte und die jahrelange Überweisung der Miete belegen konnte, änderte das nichts: Der Mietvertrag war nicht vollständig. 

Die richtigen Dokumente zu bekommen, stellte Saša, wie er zu DOSSIER sagt, vor Schwierigkeiten: »Ich bin kein Bankangestellter, ich kenne mich da nicht aus. Ich habe den Leuten bei der Bank gezeigt, was ich brauche, die haben herumgefragt und so zehn, zwölf Zettel ausgedruckt. Das, was ich bekommen habe, habe ich auch weitergegeben.«

Saša legt Beschwerde ein, doch das Verwaltungsgericht weist sie ab: Die Einspruchsfrist war verstrichen. Sein Frust sitzt tief: »Ich finde, es ist alles so ungerecht gelaufen. Wir leben alle hier, wir fühlen uns hier zu Hause. Wir leben nicht in Serbien. Wir haben zwar die Staatsbürgerschaft von Serbien, aber in Wirklichkeit hat man hier die Freunde, die Arbeit. Das ganze Geld fließt auch in diesen Staat. Und dann wird es dir gedankt, indem ­man dir Steine in den Weg legt?«

Prinzipiell ist es für Saša und seine Familie möglich, wieder die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Was allerdings auch bedeuten würde: zurück an den Start! Doch das möchte sich Saša derzeit nicht antun, er hat vorerst mit dem Thema abgeschlossen. Und seine Tochter Milica? Die wartet erst einmal ab.

In einem Gespräch mit der MA 35 wurde DOSSIER mitgeteilt, man wolle die Situation mit ihr schnellstmöglich bei einem persönlichen Termin klären. Sie könne sich darauf einstellen, dass sie »nächste Woche« angerufen werde. Das war Anfang April 2025. Auf den Anruf der MA 35 wartet Milica auch zu ­Redaktionsschluss Anfang Juni noch immer.