
Am 18. Dezember 2018 gegen 21 Uhr stehen ein Mann und eine Frau in Zivil vor einer Wohnungstür in Graz. Die beiden arbeiten für den Erhebungsdienst der Stadt und sollen überprüfen, ob Anna Maier (Name von der Redaktion geändert) tatsächlich hier lebt.
Was sie in den folgenden sechs Wochen dokumentieren, geht weit darüber hinaus. Der 22-seitige Bericht, den die beiden erstellen, liest sich wie ein Ermittlungsprotokoll. Die Kontrolleur·innen spähen durch den Türspion und fotografieren ins Innere der Wohnung. Sie halten Alltagsroutinen fest, suchen den Vermieter auf – und befragen Nachbar·innen. Er habe beobachtet, wie sie heimlich ihre Post hole und Bücher hinter dem Haus entsorge, wird ein Nachbar zitiert. Frau Maier wirke »sehr merkwürdig« und »eigenbrötlerisch«, sagt er. Auch das notieren sie. Die Betroffene erfährt davon erst einmal nichts.
Dabei hat sich Anna Maier nichts zuschulden kommen lassen. Sie hatte einen Antrag auf Mindestsicherung gestellt und eine Wohnung vom Wohnungsamt Graz vermittelt bekommen – woraufhin das Sozialamt eine Überprüfung ihres Wohnsitzes einleitete. Dass der zuständige Erhebungsdienst dafür zu drastischen Mitteln griff, zeigt das Protokoll der wochenlangen Überwachung.
Der Fall wirft grundlegende Fragen auf: zum Verständnis von Datenschutz, zu den Befugnissen von Behörden und deren Umgang mit Menschen, insbesondere wenn sie in finanzielle Not geraten sind.
Exklusiv für Mitglieder
Werden Sie Mitglied und unterstützen Sie unabhängigen Journalismus!
Sie erhalten die DOSSIER-Magazine des kommenden Jahres und sofort Online-Zugang zu exklusiven Geschichten.
