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2011 brennt in Mexiko der Hut. Der Senat soll über strengere Vorschriften für Energydrinks abstimmen. Verbindliche Warnhinweise stehen im Raum. Etwa dass hoher Konsum zu gesundheitlichen Problemen führen könne; oder dass Energydrinks nicht mit Alkohol gemischt und nicht von Minderjährigen konsumiert werden sollten. Das lesen Hersteller ungern auf ihren Produkten. Da erhält der mexikanische Senatspräsident Post von Österreichs Botschafter.
Freundlich im Ton, bestimmt im Inhalt stellt der Gesandte Alfred Längle klar: Als »Hauptproduzent und -exporteur solcher Produkte« sei die Republik Österreich höchst unzufrieden mit den geplanten Verschärfungen. Die Substanzen in Energydrinks würden »keinen Grund zur Sorge für die menschliche Gesundheit darstellen«, schreibt Längle. Das habe die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) schon 2009 festgestellt.
Tatsächlich waren die Inhaltsstoffe Taurin und Glucuronolacton damals untersucht und für den Menschen als unbedenklich eingestuft worden. Jedoch steht in dem EFSA-Papier auch: »Das Gremium bewertet nicht die Sicherheit von Energydrinks als solche.« Das lässt der Diplomat unerwähnt. Auch darauf, dass ungefähr zur selben Zeit in Kanada und Deutschland ebenfalls öffentlich diskutiert wird, wie Energydrinks am besten zu regulieren seien, geht der Botschafter nicht ein.
Dabei sind Debatten über Inhaltsstoffe von Energydrinks und deren Wirkung nichts Ungewöhnliches. In der Konzernzentrale von Red Bull beobachtet man mit Argusaugen, ob und wo neue Warnhinweise oder gar Verkaufseinschränkungen drohen. Wie interne Unterlagen zeigen, hat Red Bull dafür eine Art Frühwarnsystem eingerichtet: In regelmäßigen »Update Reports« signalisieren Ampelfarben die Lage sowie den Fortschritt etwaiger vom Konzern eingeleiteter Gegenmaßnahmen in den verschiedenen Ländern.
Als das albanische Parlament zum Beispiel Ende 2013 eine Steuer auf importierte Energydrinks erlässt, steht die Red-Bull-Ampel auf Rot: »Es werden rechtliche Maßnahmen erwogen und diplomatische Maßnahmen zur Abschaffung der Steuer eingeleitet«, heißt es in einem Dokument, das DOSSIER vorliegt und auch zeigt, welche Ressourcen der Firma zur Verfügung stehen. Von Klagen über Lobbying bis zur Diplomatie hat man allerlei im Köcher.

Kanada
Red Bull war in Kanada erstmals 2004 erhältlich. Bis ins Jahr 2012 wurde das Getränk aufgrund des hohen Koffeingehalts nicht als Lebens-, sondern als Nahrungsergänzungsmittel geführt. Die Dosen müssen mit folgendem Warnhinweis versehen sein: »Nicht für Kinder, schwangere oder stillende Frauen und koffeinempfindliche Personen empfohlen. Nicht mit Alkohol mischen. Konsum: maximal zwei Dosen am Tag.«
Bulgarien
Seit 2012 gilt in Bulgarien ein Verbot von Werbung für Energydrinks, die sich an unter 18-Jährige richtet. Inserate in Medien, die für diese Altersgruppe bestimmt sind, sind untersagt. Weiters dürfen in keinem Medium Minderjährige als Testimonials eingesetzt werden. Die Werbebotschaften dürfen den Verzehr von Energydrinks nicht mit sportlichen oder körperlichen Leistungen in Verbindung bringen und keine unwahren Behauptungen über deren Nutzen für die Gesundheit enthalten.
Ungarn
2011 führt Ungarn eine Gesundheitssteuer ein, die Energydrinks im Besonderen betrifft. Drei Jahre später wird der Verkauf von Energydrinks in sämtlichen Einrichtungen verboten, die im Bereich der Gesundheit, Erziehung und Bildung, der sozialen Dienstleistungen und der Kinderfürsorge tätig sind.
VAE
In den Vereinigten Arabischen Emiraten ist der Verkauf von Energydrinks seit 2014 in allen staatlichen, gesundheitlichen und schulischen Einrichtungen verboten. Das Verkaufsverbot gilt auch in Sportstätten und Fitnessstudios. Energydrinkhersteller dürfen ihre Produkte weder bewerben, noch ist es ihnen erlaubt, soziale, kulturelle sowie sportliche Veranstaltungen zu sponsern.
Pakistan
2018 erwirkte die Punjab Food Authority, dass das Wort »Energie« nicht mehr für koffeinhaltige Getränke verwendet werden darf. Die Bezeichnung sei aus wissenschaftlichen und technischen Gründen irreführend und erwecke den Eindruck, dass diese Getränke das Energieniveau rasch heben würden, ohne deren schädliche Nebenwirkungen zu erwähnen.
Teil des Establishments
Dabei kann Dietrich Mateschitz von Beginn an auf die Republik Österreich zählen. Während ihm Deutschland Mitte der Achtzigerjahre noch die Zulassung von Red Bull verwehrt hatte, konnte er in Österreich quasi im Handumdrehen loslegen. Hier hatte er das Getränk als »diätetisches Lebensmittel« angemeldet, die Frist von drei Monaten abgewartet und nichts Gegenteiliges von den Behörden gehört.
Seither schafft er in Österreich Arbeitsplätze, zahlt Steuern, errichtet Hangars, mietet Stadien, baut eine Rennstrecke und poliert die Exportbilanz der Republik gehörig auf. Wenig überraschend findet er in Österreichs Spitzenpolitik und Diplomatie starke Fürsprecher. Auf offiziellen und weniger offiziellen Kanälen.
Offiziell heißt bei Red Bull, dass man selbst Lobbying betreibt, über »Inhouse«-Mitarbeiter. Welche Summen dafür ausgegeben werden, muss heute vielerorts offengelegt werden. Laut Transparenzdatenbank der Europäischen Union gab das Unternehmen von April 2019 bis März 2020 zwischen 100.000 und 199.999 Euro für Lobbying in Brüssel aus. Peanuts. Zusätzlich bedient sich Red Bull externer Konsulenten von Brüssel bis Canberra. Ab 2013 fährt man die Lobbyingausgaben insbesondere in den USA und in Kanada in die Höhe: Klagen häufen sich.
Es gibt öffentliche Anhörungen zu Energydrinks im US-Kongress und dem kanadischen Parlament. Wie im Sport gehört man in der Politik zunehmend zum Establishment, Mitgliedschaften in nationalen und internationalen Interessenverbänden inklusive. Vom Getränkeverband der Wirtschaftskammer Österreich bis zur American Beverage Association, in der man mit Coca-Cola in Fragen zu Koffein und Zucker an einem Strang zieht.
Doch nicht immer liegen die Karten so offen auf dem Tisch. Schon gar nicht in der Diplomatie. So schafft es Botschafter Längle in seinem Schreiben, Red Bull kein einziges Mal beim Namen zu nennen. Gab es nun Gespräche zwischen Alfred Längle und Red Bull? Oder wusste der Diplomat in Mexiko einfach, was zu tun war?
Mit Rauch, dem Unternehmen, das Red Bull in Dosen abfüllt und in Rankweil in Vorarlberg seinen Sitz hat, war der Botschafter als gebürtiger Rankweiler jedenfalls vertraut. Wie sein Schreiben an Mexikos Senatspräsidenten zustande kam, kann man ihn leider nicht mehr fragen. Alfred Längle verstarb 2016. Sein damaliger Sekretär verweist auf Anfrage an das Außenministerium: Natürlich vertrete man die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger sowie jene von österreichischen Firmen im Ausland, heißt es dort. Mit der Besonderheit, dass die Anliegen von Red Bull mit dem Unternehmen mitwachsen.
Die Interessen des Stiers
Je mehr Menschen zur Dose greifen, umso genauer wollen viele wissen, was da eigentlich getrunken wird: Kundschaft, Behörden, Politik. Bald geht es nicht mehr um grundsätzliche Verkaufsverbote wie einst in Norwegen oder Frankreich, es geht um Details. Um Werbeverbote, um Steuern auf Zucker oder um Alters- und andere Grenzen. So hatte Mexiko 2011 noch keinen Grenzwert für Koffein in Energydrinks festgelegt, obwohl es Red Bull dort seit neun Jahren zu kaufen gab. Den gab es in Österreich seit langem.

Dafür ist es hierzulande heute undenkbar, Red Bull nicht als Energydrink, sondern wie andernorts als Nahrungsergänzungsmittel zu deklarieren. Es gibt keine Altersgrenze beim Verkauf an Minderjährige wie in Litauen, das diese 2014 als erstes EU-Land einführte. »Wir hatten die Jahre davor Meldungen von Krankenhäusern erhalten, dass vermehrt Kinder mit einer Überdosis Energydrink eingeliefert wurden«, sagt Almantas Kranauskas, ein Vertreter des litauischen Gesundheitsministeriums, zu DOSSIER.
»Wir haben gesehen, dass Kinder Energydrinks konsumieren, als seien sie ganz normale Limonaden. Sie verstehen den Unterschied nicht.« Zwei Jahre später zieht das benachbarte Lettland nach. Ein Verkaufsverbot an unter 18-Jährige folgt auch in Rumänien und der Türkei.
Türkei
Seit 2017 gibt es in der Türkei die wohl umfassendsten Einschränkungen für Energydrinks. Deren Vermarktung ist in Schulkantinen, Krankenhäusern und Sportanlagen nicht gestattet. Energydrinks dürfen nicht an unter 18-Jährige -verkauft werden. Auf den Etiketten muss unter der Überschrift »Warnung« stehen: »Darf nicht mit Alkohol gemischt oder verzehrt werden. Dieses Getränk ist nicht für Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren, ältere Menschen, Diabetiker, Menschen mit Bluthochdruck, schwangere und -stillende Frauen, Menschen mit Stoffwechselerkrankungen, Niereninsuffizienz und Koffeinintoleranz geeignet. Es ist kein Sportgetränk und sollte nicht vor, während oder nach einem harten Training verzehrt werden. Von einem täglichen Verzehr von über 500 ml wird abgeraten.«
Jugendschutz, Werbung, Umweltschutz, Dosenpfand. Wie unterschiedlich die Regeln in der Welt von Red Bull sind, zeigen die Hinweise auf den Dosen. Um für sich überall das Beste herauszuholen, hat das Unternehmen viel zu bieten. Ein Gefallen hier – schon hat der jordanische Prinz seinen Gastauftritt im Video der Red Bull Air Force, der Fallschirmsprungeinheit aus den USA.
Eine kleine Sause dort – schon richtet man für Österreichs Botschaft in Washington die »Red Bull Austrian Embassy Party – Music, Art, Culture« aus. Breakdancer und Go-go-Girls sorgen für eine lockere Atmosphäre, wie ein Youtube-Video des Abends zeigt. Einer parlamentarischen Anfrage zum Event im Jahr 2010 hält der damalige Außenminister Michael Spindelegger (ÖVP) entgegen: »Die Zusammenarbeit der österreichischen Botschaft mit Red Bull – derzeit das bedeutendste österreichische Unternehmen am US-Markt mit Jahresumsätzen in der Größenordnung von circa zwei Milliarden US-Dollar – besteht seit mehreren Jahren.«
Sorgenkinder
Selbst Österreichs Spitzenpolitiker wurden in der Vergangenheit zu Red-Bull-Botschaftern. »Ein Auftrag der besonderen Art« führte Ex-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) und seinen damaligen Regierungskollegen Finanzminister Karl-Heinz Grasser nach Paris, schreibt das Magazin Format im Juli 2005. Damals ist Red Bull in Frankreich noch verboten. Die Minister setzen sich »hochoffiziell für Dietrich Mateschitz und seinen Energydrink Red Bull ein«, so das Magazin weiter:
»Dass der Finanzminister selbst oft auf die belebende Wirkung des Taurin-Safts setzt, ist schon seit längerem bekannt, für Grasser gehört Red Bull beinahe zur täglichen energetischen Grundversorgung. Bartensteins Faible für Red Bull ist hingegen neu, und der Wirtschaftsminister beweist es übrigens mittlerweile auch im beruflichen Umfeld: Bei Interviews trinkt er neuerdings statt Kaffee Red Bull. Auf Eis.« Doch die Minister-Mission scheitert. Trotzdem streut Mateschitz Grasser knapp drei Monate später Rosen.
Im Oktober 2005 lässt er bei der Hochzeit von Grasser und Fiona Swarovski 12.000 Rosenblätter aus einem Red-Bull-Flugzeug abwerfen. Man kennt und mag sich, pflegt ein enges Verhältnis. Jüngst bei der Urteilsverkündung im Buwog-Prozess – Grasser wurde wegen Untreue, Fälschung von Beweismitteln und Geschenkannahme zu acht Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – war die Dose ebenfalls glamouröses Accessoire.
Letztlich setzt sich der rote Bulle gegen den französischen Hahn durch: Drei Jahre nach Grassers »Auftrag der besonderen Art« in Paris kommt Mateschitz wirklich in Frankreich und dessen 60-Millionen-Einwohner-Markt an. Von 1996 bis 2008 war die Grande Nation für Red Bull ein gallisches Dorf, doch 2007 ändert sich die Rechtslage in der Europäischen Union.
Musste zuvor der Hersteller die Unbedenklichkeit eines zum Verzehr bestimmten neuen Inhaltsstoffes beweisen – wie jene von Taurin im Fall Frankreich –, hat fortan das Prinzip der Warenfreizügigkeit Vorrang. Paris musste also die Toxizität von Red Bull nachweisen – das konnte man nicht, es folgte die Zulassung. Am 1. April 2008 feiert Red Bull eine fulminante Party in Paris.
150 blau-silberne Minis ziehen im Konvoi ihre Kreise um den Triumphbogen. Red-Bull-Athlet Ueli Gegenschatz springt vom Eiffelturm. Im Pariser Geschäftsviertel La Défense segelt ein Motorradfahrer über einen 50 Meter hohen Bogen. Die unangekündigte Marketingaktion »Flügel für Paris« ist Vorbote des Sieges. Noch war Red Bull aber nicht richtig angekommen: Statt Taurin verwendet man kurze Zeit Arginin, eine andere Aminosäure, zu der der Konzern schon viel früher forschen und sogar 2002 ein Patent zur »Verwendung zur Herstellung eines Lebensmittels« anmelden ließ. Ab Juli 2008 gibt es Red Bull schließlich in der Standardformel samt Taurin.


Kreislauf des Lobbyings
Um auf EU-Ebene besser gestalten zu können, gründet Red Bull mit anderen Herstellern 2010 einen eigenen Verband: Energy Drinks Europe (EDE). Generalsekretär ist Andreas Kadi. Ein Profi. Er ist Sachverständiger für Lebensmittel und bestens mit Red Bull vertraut. Von 2009 bis 2011 leitete er die hauseigene Science-Abteilung und verteidigte Red Bull im kanadischen Parlament, als dort strengere Regeln drohten.
Heute ist er Geschäftsführer einer Beratungsfirma, die mit einem griffigen Versprechen wirbt: »Wir wandeln Wissenschaft & Regulierungen in Business & Profit um.« Nicht nur die Ähnlichkeit zur Wortwahl im Legal Kit von Red Bull aus dem Jahr 2014 verblüfft. Der Slogan zeigt, wie Lobbying Flügel verleiht. Denn Red Bull mischt auch in der Wissenschaft mit – man finanziert sie. Deren Ergebnisse fließen wiederum in Dokumente ein, die EDE-Generalsekretär Kadi Behörden wie der EFSA vorlegt.
Für ein Interview stand Andreas Kadi nicht zur Verfügung – er antwortete schriftlich: »Wiederholt hat sich die EFSA mit der Sicherheitsbewertung von Energydrinks und deren Zutaten befasst.« Dabei seien »keine wissenschaftlichen Erkenntnisse« gewonnen worden, die »zusätzliche Kennzeichnungserfordernisse – zum Beispiel bezüglich des Mischens mit Alkohol – rechtfertigen würden«.
Den Vorwurf, die Industrie würde sich mit bezahlten wissenschaftlichen Studien Argumente auch selbst beschaffen, lässt Kadi unbeantwortet. Stattdessen verweist er auf den Verhaltenskodex von EDE, zu dessen Einhaltung sich die Mitglieder verpflichtet hätten: Energydrinks seien mit dem Hinweis »in Maßen konsumieren« zu versehen, diese seien »nicht an unter Zwölfjährige zu vermarkten«. Außerdem sei es zu unterlassen, das Mischen mit Alkohol zu bewerben. So lauten drei der 14 Punkte.
Wie ernst man bei Red Bull Warnhinweise nimmt, zeigte sich auch in Deutschland, wo 2010 strengere Vorschriften für Energydrinks drohen. Man heuert den früheren österreichischen Innenminister Ernst Strasser (ÖVP, 2000–2004) an. Er sollte für Red Bull in Berlin die Kastanien aus dem Feuer holen. Dass der Politiker überhaupt für den Konzern tätig war, wurde später zufällig im Zuge seines Prozesses wegen Bestechlichkeit bekannt.
In ihren Ermittlungen fand die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zwar Beweise dafür, dass sich Strasser als EU-Abgeordneter für Red-Bull-Interessen einsetzte, für eine Anklage reichte es in diesem Punkt aber nicht. Deutsche Fraktionskollegen aus dem EU-Parlament hatten sich der Aussage entschlagen. Ob mit Zutun Red Bulls oder ohne: Die Warnhinweise, Energydrinks nicht bei sportlicher Betätigung oder zusammen mit Alkohol zu trinken, waren in Deutschland dennoch vom Tisch. In Mexiko ging es nicht ganz so glimpflich aus. Trotz des Schreibens des Botschafters.
Zwar landet der ursprüngliche Gesetzesentwurf in der »congeladora legislativa«, der »legislativen Gefriertruhe« des mexikanischen Gesetzgebungsverfahrens. Allerdings treten andere Vorschriften in Kraft – samt Mengenlimits bei Koffein und dem Warnhinweis »maximal zwei Portionen am Tag«. Weil Mexikos Abgeordnete aber auch eine Steuer auf »Getränke mit Koffeinzusatz« erließen, ändert Red Bull seine Rezeptur: In die mexikanischen Dosen füllt man künftig gerade so viel Koffein, dass diese nicht greift. Statt der in Österreich üblichen 80 sind in Mexiko daher nur 47,5 Milligramm Koffein pro 250-Milliliter-Dose enthalten. Wenn es sein muss, ist man flexibel. Und die Ampel springt auf Grün.