Die 21-Millionen-Euro-Bagatelle

Erstmals müssen öffentliche Stellen auch kleinere Inseratenschaltungen offenlegen. Eine DOSSIER-Auswertung zeigt das Ausmaß der bisherigen Gesetzeslücke: Unterhalb der »Bagatellgrenze« verteilt die öffentliche Hand in etwa so viel wie über die gesamte Presseförderung des Bundes.

Auswertung: Markus Hametner; Text: Georg Eckelsberger, Markus Hametner

Politik und Medien11.12.2024 

Bagatelle nennt der Duden eine »unbedeutende Angelegenheit« oder »Kleinigkeit«. In Österreichs Inseratenwelt kann hinter dem Begriff auch eine zweistellige Millionen­summe stecken: 21 Millionen Euro vergaben öffentliche Stellen allein im ersten Halbjahr 2024 unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze.

Bisher mussten öffentliche Stellen Inseratenschaltungen unter 5.000 Euro im Quartal nicht melden. Nun zeigt sich, wie groß die Gesetzeslücke war: Allein an solchen »Bagatellen« floss im ersten Halbjahr fast so viel Geld an Medien wie über die erst kürzlich deutlich erhöhte Presseförderung.

Auf Basis der neuesten Medientransparenzdaten konnte DOSSIER erstmals die Dunkelziffer an Inseraten vermessen, die bisher an der Offenlegungspflicht vorbei an Medien geflossen sind.

Seit 2012 müssen staatliche und staatsnahe Stellen offenlegen, in welcher Höhe und in welchen Medien sie Werbung schalten. Schon 2013 berichtete DOSSIER, dass trotzdem weiterhin viel Steuergeld für Inserate im Dunkeln verteilt wurde.

Denn das Medientransparenzgesetz hatte zwei Lücken: zum einen die Bagatellgrenze von 5.000 Euro im Quartal, zum anderen die Erscheinungsfrequenz. Erscheint ein Medium nicht mindestens viermal im Jahr, müssen Inserate darin nicht gemeldet werden.

DOSSIER berichtete seither über einige dubiose Beilagenheftchen, die seltener als viermal erscheinen und in denen sich massig öffentliche Inserate fanden.

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