Woran die Heimaufsicht krankt

Trotz strenger Kontrollen können die Aufsichtsorgane Missstände in Österreichs Pflegeheimen nicht verhindern. DOSSIER-Recherchen zeigen Schwächen im System.

Text: Georg Eckelsberger; Fotografie: Christoph Liebentritt

Pflegeheime9.4.2024 

Menschen in Pflegeheimen sind auf ihre ­Pflegekräfte angewiesen und ihnen im Ernstfall auch ausgeliefert. Die Aufsicht ist deshalb ein sensibles Thema – und in Österreich auch ein kompliziertes. Jedes Bundesland organisiert die Altenpflege eigenständig und kontrolliert nach eigenen Vorgaben – selbst innerhalb der Länder gibt es Unterschiede.

Zusätzlich sehen bundesweit zwei Organisationen in Pflegeheimen nach dem Rechten: die Volksanwaltschaft, eines der obersten Organe der Republik, die den Auftrag hat, die Einhaltung der Menschenrechte in öffentlichen Einrichtungen sicherzustellen; und das Vertretungsnetz (ehemals Verein für Sachwalterschaft), ein gemeinnütziger Verein, der im Auftrag des Justizministeriums für die Grundrechte der Heimbewohner·innen eintritt.

Doch trotz mehrstufiger und teils engmaschiger ­Kontrollen konnten Missstände in der jüngeren Vergangenheit nicht hintangehalten werden oder blieben lange Zeit unbemerkt. ­Wie kann das sein?

DOSSIER-Recherchen zeigen die Problemfelder auf: Die Kontrollen durch die Länder erfolgen uneinheitlich, die verschiedenen Prüf­instanzen agieren unkoordiniert. Die Vorgaben der Aufsichtsorgane seien dabei teilweise so streng und detailliert, dass sie in der Praxis oft kaum umsetzbar seien, kritisieren Pfleger·innen. Die Folgen: Misstrauen ­­­und Dauerkonflikte.

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