Menschen in Pflegeheimen sind auf ihre Pflegekräfte angewiesen und ihnen im Ernstfall auch ausgeliefert. Die Aufsicht ist deshalb ein sensibles Thema – und in Österreich auch ein kompliziertes. Jedes Bundesland organisiert die Altenpflege eigenständig und kontrolliert nach eigenen Vorgaben – selbst innerhalb der Länder gibt es Unterschiede.
Zusätzlich sehen bundesweit zwei Organisationen in Pflegeheimen nach dem Rechten: die Volksanwaltschaft, eines der obersten Organe der Republik, die den Auftrag hat, die Einhaltung der Menschenrechte in öffentlichen Einrichtungen sicherzustellen; und das Vertretungsnetz (ehemals Verein für Sachwalterschaft), ein gemeinnütziger Verein, der im Auftrag des Justizministeriums für die Grundrechte der Heimbewohner·innen eintritt.
Doch trotz mehrstufiger und teils engmaschiger Kontrollen konnten Missstände in der jüngeren Vergangenheit nicht hintangehalten werden oder blieben lange Zeit unbemerkt. Wie kann das sein?
DOSSIER-Recherchen zeigen die Problemfelder auf: Die Kontrollen durch die Länder erfolgen uneinheitlich, die verschiedenen Prüfinstanzen agieren unkoordiniert. Die Vorgaben der Aufsichtsorgane seien dabei teilweise so streng und detailliert, dass sie in der Praxis oft kaum umsetzbar seien, kritisieren Pfleger·innen. Die Folgen: Misstrauen und Dauerkonflikte.
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