Üblicherweise reden Bürgermeister mit, wenn es um ein Schwimmbad, einen Kindergarten oder Zeltfeste der Freiwilligen Feuerwehr geht. In Niederösterreich wurde den Ortschefs nichts Geringeres als die Entscheidung über das Wahlrecht der Bürger auferlegt.
Der niederösterreichische Landtag beschloss am 22. Juni 2017 eine Neuregelung der Wahlordnung. Neun Tage später trat die Novelle in Kraft. Für ihre Umsetzung sind Niederösterreichs Bürgermeister zuständig, doch wie unterschiedlich die einzelnen Gemeinden mit dieser Aufgabe umgehen, zeigen Recherchen von Der Standard und DOSSIER.
Dafür wurden im Vorfeld der Wahl mittels Umfrage Daten von 303 Bürgern mit Nebenwohnsitz in Niederösterreich gesammelt – mehr als ein Drittel der Personen wissen nicht, ob sie bei der Landtagswahl im Jänner wahlberechtigt sind. Wichtige Informationen wurden einmal an den Haupt-, in anderen Gemeinden an den Nebenwohnsitz verschickt.
Die Bürgermeister urteilen teils auf Grundlage selbstverfasster Fragebögen, ob ein Nebenwohnsitz das Wahlrecht begründet. Manche potenzielle Wähler geben an, gar nicht befragt worden zu sein. Und die Grünen nehmen schon das Wort „Wahlanfechtung“ in den Mund.
Vorwurf: Wahlmanipulation
Bei den vergangenen Wahlen war es anders. Damals durften in Niederösterreich alle Personen mit Nebenwohnsitz wählen. Die Regelung trieb seltsame Blüten. ÖVP, SPÖ und die FPÖ warfen sich gegenseitig „Scheinmeldungen“ und „Wählerbetrug“ vor. Beim ehemaligen Vizebürgermeister von Laa an der Thaya (SP) waren 19 Nebenwohnsitze, bei der Bürgermeisterin der gleichen Gemeinde (VP) zehn Nebenwohnsitze gemeldet – und alle waren wahlberechtigt. Damit sollte nun Schluss sein. Eigentlich.
Die ÖVP brachte im Juni eine Novelle des Landesbürgerevidenzgesetzes ein. Sie wurde mit Stimmen der Partei von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, der Liste Frank und eines freien Abgeordnete beschlossen – und trat am 1. Juli in Kraft. Niederösterreichs ÖVP feierte „Klarheit und Rechtssicherheit bei Zweitwohnsitzern“.
„Überrascht mich nicht“
Von Klarheit kann, scheint es, keine Rede sein. Verfassungsrechtler Peter Bußjäger begrüßt die Novelle zwar grundsätzlich, aber „dass es da in der Praxis Schwierigkeiten gibt, überrascht mich nicht“. Schließlich setzen 573 Gemeinden ein relativ vages Gesetz um.
Der Opposition ging die Neuregelung der Wahlordnung zu schnell: Man solle lieber ein Gesamtpaket zur Missbrauchsverhinderung erarbeiten, sagte der Landtagsabgeordnete Rupert Dworak (SPÖ). Die Grünen kritisierten die neue Rolle der Bürgermeister und halten sogar eine Wahlanfechtung der im Jänner anstehenden Landtagswahl für möglich. Berechtigte Bedenken?
„Wenn es flächendeckend zu groben Unregelmäßigkeiten in der Vollziehung dieser Vorschrift kommt, schließe ich eine erfolgreiche Wahlanfechtung nicht aus“, sagt Bußjäger. Wäre ein „ziemlich großer Personenkreis“ dadurch ungerechtfertigt wahlberechtigt, könne das schnell die kritische Masse erreichen, ab der die Wahl aufgehoben wird – siehe Bundespräsidentenwahl 2016.
Viel Aufwand, vage Regeln
Doch aktuell gibt es noch ganz andere Fragen zu klären: Ist das Gesetz überhaupt bestimmt genug? Und wie sind Niederösterreichs Bürgermeister bei der Umsetzung vorgegangen?
Die Gemeinden erhielten Anfang Juli Post von der Landesregierung: Bis 30. September 2017 sollten sie „Personen ohne Hauptwohnsitz“ überprüfen und die Wählerevidenz gegebenenfalls berichtigen. Die Frist schreibt das Gesetz vor, für die Gemeinden ist der Aufwand beträchtlich.
Zwar erfüllen nicht alle Personen mit Nebenwohnsitz die Voraussetzungen um wählen zu dürfen, dennoch mussten die meisten Menschen von Amts wegen verständigt und ein so genanntes „Wählerevidenzblatt“ zugeschickt bekommen.
Also machten sich die Gemeinden an die Arbeit – und legten das Gesetz einmal so, einmal so aus, wie die Recherchen von Standard und DOSSIER zeigen: Per Einschreiben oder als normaler Brief, an den Haupt- oder an den Nebenwohnsitz.
Richtig schwierig scheint die Entscheidung darüber gewesen zu sein, wer weiterhin im Wählerverzeichnis bleiben darf und wer zu streichen ist. Offenbar war die Gesetzesnovelle nicht konkret genug, denn am 7. September 2017 präzisierte die Abteilung „Staatsbürgerschaft und Wahlen“ der Landesregierung per Schreiben an die Bürgermeister: Wenn nach Klärung von sieben Punkten noch nicht klar war, ob ein Nebenwohnsitz das Wahlrecht begründete, sollten „weitere Nachforschungen vorgenommen werden“, danach folgt die „Entscheidung des Bürgermeisters“.
Doch was bedeutet das konkret: Reicht ein wöchentlicher Einkauf im Supermarkt im Ort? Ein monatlicher Besuch bei den Großeltern? Die Obmannschaft im örtlichen Blasmusikverein? Was begründet einen ordentlichen Wohnsitz?
Auch viele Wähler scheinen nicht zu wissen, wie es um ihr Wahlrecht bestellt ist. Das zeigen Ergebnisse der Ende November 2017 gestellten, nicht repräsentativen Umfrage von Standard und DOSSIER.
80 Prozent ohne Information
303 Standard-Leserinnen und -Leser füllten den Fragebogen aus. Sie geben an, einen Nebenwohnsitz in Niederösterreich und den Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland zu haben. Antworten erreichten uns aus 190, also einem Drittel der insgesamt 573 niederösterreichischen Gemeinden.
189 Teilnehmer sagen, sie hätten das Wählerevidenzblatt ausgefüllt und zurückgeschickt. Von diesen wurden 39 informiert, ob sie Ende Jänner 2018 wählen dürfen. Doch fast 80 Prozent wurden darüber im Dunklen gelassen.
143 Teilnehmer geben an, das Evidenzblatt an ihren Hauptwohnsitz, 118 an den Nebenwohnsitz geschickt bekommen zu haben - die meisten per normalen Brief. 42 der Teilnehmer (13,9 Prozent) geben an, kein Wählerevidenzblatt erhalten zu haben.
Mehr als ein Drittel (89) wissen nicht, ob sie wahlberechtigt sind. 39 Prozent der Teilnehmer gehen davon aus, dass sie wählen dürfen, 27 Prozent nicht. Wem das Wahlrecht bei der kommenden Landtagswahl aberkannt wurde, hat heute jedoch keine Möglichkeit mehr dagegen vorzugehen – die Frist für den Berichtigungsantrag verstrich vergangenen Sonntag.
Wahlanfechtung droht
Helga Krismer, Landessprecherin der Grünen Niederösterreich fordert bereits seit Monaten die Reparatur des Gesetzes, es gäbe „keine einheitliche Vorgehensweise der Gemeinden“. Auch die Erfolgsaussichten einer etwaigen Wahlanfechtung schätzt Krismer als hoch ein. Jetzt gebe s keine Möglichkeit mehr zur Reparatur: „Die ÖVP hat‘s vergeigt.“ Ob die Grünen selbst die Wahl anfechten, „kann ich aus heutiger Sicht weder ausschließen noch zusagen“.
Peter Anerinhof, Leiter der Abteilung Staatsbürgerschaften und Wahlen der Landesregierung, kann die Kritik nicht nachvollziehen: Das neue Gesetz bringe Rechtssicherheit, „weil der Bürgermeister mit dem Wählerevidenzblatt mehr Grundlagen für seine Entscheidung hat“. Dass es deswegen Probleme geben soll „kann ich nicht glauben“: Anrufe von Bürgern und Gemeinden hätten sich in Grenzen gehalten.
„Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Grund für eine Wahlanfechtung sein soll.“ Der Standard und DOSSIER haben indes mit Bürgermeistern, Gemeindemitarbeitern und Wählern gesprochen und recherchieren laufend weiter: Zu Entscheidungen der Bürgermeister, Unterschieden zwischen schwarzen und roten Gemeinden. Und zu einer Gemeinde südlich von Wien, in der allen vier Umfrageteilnehmern das Wahlrecht entzogen wurde.