Musikausbildung in Österreich

Von Julia Herrnböck und Sahel Zarinfard

Musikkonservatorien8.11.2017 

Welche Formen der Musikausbildung gibt es in Österreich?

In Österreich gibt es eine Vielzahl an öffentlichen wie privaten Musikschulen, Musikakademien oder Konservatorien, Musikhochschulen und Universitäten. Das Angebot ist gerade in Wien schwer zu überschauen. Gerne bedienen sich die Institutionen der Namen großer Musiker, um ihr Image ins rechte Licht zu rücken – wie im Fall des Richard-Wagner-Konservatoriums.

Was unterscheidet Konservatorien und Universitäten voneinander?

Gesetzlich klar geregelt sind in Österreich nur die Universitäten: Davon gibt es derzeit drei staatliche und drei private. Alle anderen Bildungseinrichtungen müssen teils nur minimale Anforderungen erfüllen, um Musik unterrichten zu dürfen. Während Universitäten akademische Studiengänge zur klassischen Musik anbieten, dürfen Konservatorien nur künstlerische Diplome ausstellen. Wer als Musiklehrer arbeiten möchte, braucht zumindest den Abschluss eines Konservatoriums mit Öffentlichkeitsrecht oder einer Universität. Für Letztere ist der Bund zuständig, für Landeskonservatorien sind es die Länder. Einige davon führen das Öffentlichkeitsrecht – die Abschlüsse sind in Österreich anerkannt.

Kann jede Musikschule ein Konservatorium sein?

Theoretisch ja. Die Übergänge zwischen den einzelnen Institutionen seien fließend, sagt Lynne Heller, Leiterin des Archivs der Musikuniversität Wien, „der Begriff Hochschule oder Konservatorium sagt nicht wirklich etwas aus“. Auch bei der Bezeichnung Akademie gebe es gesetzliche Unklarheiten: „Die Bezeichnungen sind und bleiben schwammig.“

Wer kontrolliert die Qualität von Konservatorien in Österreich?

Anders als bei Universitäten sind für Konservatorien und Musikakademien die Qualitätskontrollen durch Behörden nicht festgelegt. Selbst auf Ebene der Ministerien scheint nicht klar zu sein, wer die Verantwortung trägt. Auf die Frage, wie viele private Konservatorien in Österreich registriert sind und welche Stelle sie kontrolliert, erhalten wir aus dem Bildungsministerium die Antwort, Konservatorien gehörten zum Hochschulsystem und seien Sache des Wissenschaftsministeriums. Von dort wiederum heißt es: „Die Ausbildungseinrichtungen, die sich Konservatorium nennen, sind Privatschulen nach dem Privatschulgesetz. Diese liegen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung.“

Trägt niemand Verantwortung dafür, was in den privaten Konservatorien passiert?

Es ist sogar eine ganze Handvoll öffentlicher Stellen involviert: Das Innenministerium führt eine Liste der zertifizierten privaten Bildungseinrichtungen, die Drittstaatsangehörige als Studierende aufnehmen dürfen; die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung obliegt den örtlich zuständigen Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden ­– in Wien ist es die Magistratsabteilung 35. Das Bildungsministerium entscheidet über das Öffentlichkeitsrecht, der Stadtschulrat überprüft Formalitäten wie Organisationsstatut und Sicherheitsbestimmungen. Bei der Verwaltung von Steuern und Abgaben kommt das Finanzamt ins Spiel, das Wissenschaftsministerium ist für die Vergabe von Studienförderungen zuständig. Doch ausgerechnet für die wichtigsten Punkte – die Unterrichtsqualität und das Lehrpersonal – gibt es keine zuständige Stelle.

Um wen buhlen die Bildungseinrichtungen?

Studierende aus dem Ausland sind gute Kunden, vor allem für Institutionen mit weniger Renommee: Für junge Musiker aus Asien und Osteuropa, die sich hohe Studiengebühren in den USA oder London nicht leisten können, ist die Musikhauptstadt Wien besonders attraktiv. Eine rasche Aufenthaltsgenehmigung und ein begehrtes Künstlervisum im Anschluss locken obendrein. Um einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der wachsenden Konkurrenz zu erlangen, haben viele private Betreiber begonnen, mit Bachelor- und Masterabschlüssen zu locken, die sie allerdings nur in Kooperation mit Universitäten anbieten dürfen. Meist sitzen die Partner im Ausland. Qualitätskontrollen gibt es auch hier keine.