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Als der weiße Lieferwagen hält, ist es kurz nach 3 Uhr früh. Die Männer, die sich unter der Brücke gerade auf Urdu, Hindi und Bengali unterhielten, verstummen und stürmen zum Kleintransporter. Jetzt muss es schnell gehen. Hastig werfen sie die Zeitungsbündel von der Ladefläche auf den Gehsteig.
Die Krone-Ausgaben wachsen zu einem hüfthohen Wall, der Kurier bildet eine kleine Mauer; daneben zwei kleine Stapel aus Presse und Profil. Einer der Männer schnappt sich die Auslieferungslisten und verteilt sie an die anderen Zusteller. Es ist kalt, man kann ihren Atem sehen.
Als Ranbir (Name von der Redaktion geändert) an der Reihe ist, nimmt er schnell 70 Stück Krone, 25 Kurier, sieben Profil und drei Presse am Sonntag. Die Zeitungen sind noch warm von der Druckerpresse, als er sie in die grüne Box auf seinem Gepäckträger schlichtet.
3.39 Uhr, in knapp drei Stunden müssen die Zeitungen auf den Fußmatten der Abonnentinnen und Abonnenten liegen: Sonntags um sieben, an den anderen Tagen schon um sechs. Verspätungen dürfen nur sehr selten vorkommen, sonst verliert Ranbir seinen Job.
Die Arbeit ist hart: die Arbeitszeiten zehrend, der Zeitdruck hoch, die Bezahlung schlecht. Ranbir steht am Ende einer langen Nahrungskette, die in den obersten Etagen der Mediaprint in der Muthgasse beginnt und bei den Zeitungszustellern und Kolporteuren – jenen Männern, die in Lokalen und auf den Straßen Zeitungen verkaufen – endet.
Etwa 500 Euro verdient Ranbir monatlich mit den Hauszustellungen für das gemeinsame Unternehmen von Krone und Kurier, das für den Vertrieb und den Druck der beiden Zeitungen zuständig ist, die Mediaprint. Davon muss Ranbir noch seine Versicherung bezahlen.
Von diesen prekären Arbeitsverhältnissen profitieren allen voran Eigentümer wie Christoph Dichand, Herausgeber und Chefredakteur der Kronen Zeitung und Miteigentümer der Mediaprint. Sein Gehalt ist zwar nicht bekannt, allein seine vertraglich garantierte Gewinnausschüttung dürfte auf den Monat gerechnet aber mehr als 180.000 Euro betragen.
Die Ausbeutung von Männern wie Ranbir hat bei Österreichs größtem Tageszeitungsverlag lange Tradition; zu gut funktioniert die Gewinnabschöpfung durch das Ausnutzen Schwächerer. Die Regierung verschließt davor nicht nur die Augen, sondern erweist sich auch als stiller Komplize der Verlage; wie schon ihre Vorgänger 1996 legalisiert sie die Ausbeutung per Gesetz. Erst im Dezember 2018 stellten sich ÖVP und FPÖ mit einer Novelle still und leise auf die Seite der Medienhäuser – auf Kosten der Zeitungszusteller und Kolporteure.
Ein Weihnachtsgeschenk für die Verlage
Als am 13. Dezember 2018, dem letzten Sitzungstag vor Weihnachten, im Nationalrat darüber debattiert wurde, ob Rehabilitation künftig auch durch Fernanleitung einer Ärztin oder eines Therapeuten möglich sein soll, wird ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz (ÖVP) und Gerhard Kaniak (FPÖ) zu einem völlig anderen Thema eingebracht. Sieben Wörter sollen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) eingefügt werden: „die Zusteller/innen von Zeitungen und sonstigen Druckwerken“.
Damit wird den Verlagen die Verpflichtung genommen, ihre unselbstständig tätigen Zusteller und Kolporteure zu versichern. Fünf Minuten später winken die Abgeordneten der Regierungsparteien den Antrag durch. Interessenvertretungen und Opposition hatten so gut wie keine Zeit, Stellung zu der Änderung zu beziehen; die Mechanismen der Gesetzesbegutachtung wurden umgangen. „Trägerrakete“ nennen die Nationalratsabgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber von der Liste Jetzt und Gerald Loacker von den Neos diese Art der Abstimmung. Ein unverfängliches Gesetz soll die kritische Abänderung mittragen, im Idealfall unbemerkt.
Arbeitnehmervertretungen kritisieren das Gesetz scharf. Veronika Bohrn Mena von der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) sagt zu DOSSIER: „Das Gesetz bedeutet de facto nichts anderes als: Es sind Scheinselbstständige, aber wir legalisieren das. Es ist eine juristische Legitimierung von Ausbeutung. Zeitungszusteller und Kolporteure wurden mit der Novelle entrechtet.“ Alexander De Brito, Sozialversicherungsexperte der Arbeiterkammer (AK) Wien, übt ebenfalls Kritik: „Wenn es keinen Dienstvertrag gibt, gilt kein Arbeitsrecht, und wo es kein Arbeitsrecht gibt, gewinnt immer der Stärkere.“
Zwei freie Tage in vier Monaten
Ranbir weiß nichts von dem neuen Gesetz. Selbst versichern muss er sich schon, seit er für die Mediaprint arbeitet. Genau diese Praxis – Kolporteure und Zusteller per Werkvertrag zu beschäftigen – war bisher rechtlich umstritten. Höchstgerichte kamen in den vergangenen Jahrzehnten in zahlreichen Fällen zu dem Schluss: Die klagenden Kolporteure und Zeitungszusteller müssen eigentlich von ihrem Dienstgeber versichert werden. In vielen Fällen mussten die Verlage rückwirkend die Versicherungsbeiträge für ihre Zusteller und Kolporteure bezahlen.
Gibt ein Verlag den Männern Arbeitszeiten und -orte vor, verpflichtet er sie, bestimmte Kleidung zu tragen, besteht die Arbeit aus einfachen manuellen Tätigkeiten, bei denen sie kaum Gestaltungsspielraum haben, deutete das darauf hin, dass er sie auch versichern muss. Bisher.
Denn nun hat die Regierung für klare Verhältnisse gesorgt: Zeitungszusteller und Kolporteure sind per Gesetz Neue Selbstständige, die sich selbst bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) versichern müssen, auch wenn sie die Voraussetzungen für unselbstständige Arbeit erfüllen würden.
Für Ranbir heißt das: kein Mindestlohn, kein Urlaubsanspruch, kein 13. und 14. Gehalt, keine 36 Stunden Wochenendruhe; und auch sonst keine Vorteile, die Arbeitnehmer genießen.
Bezahlt wird Ranbir nach der Anzahl der Zeitungen, die er für seinen Auftraggeber ausliefert. Das schwankt von Tag zu Tag und vor allem von Jahreszeit zu Jahreszeit. Im Sommer pausieren viele Leserinnen und Leser ihr Abo, wenn sie auf Urlaub fahren. Dann verdient er weniger. So wenig, dass es nicht ausreicht, um über die Runden zu kommen. An den Abenden verkauft er als Kolporteur noch die Abendausgabe der Krone und andere Zeitschriften.
Damit verdient er monatlich etwa 400, durch seinen Zustellerjob etwa 500 Euro. Nachdem er die Versicherung bezahlt hat, bleiben ihm für 36 Stunden Arbeit rund 640 Euro übrig. Frei hat er nur, wenn zwei Feiertage aufeinander folgen, weil die Druckerpressen der Mediaprint dann für einen Tag stillstehen. Das bisher letzte Mal war das zu Weihnachten, das nächste Mal wird zu Ostern sein.
Während Ranbir zwei Ausgaben der Krone und einen Kurier aus der grünen Box auf seinem Fahrrad nimmt, zuckt er mit den Schultern: „Es wäre schon besser, wenn mich der Chef versichern würde.“ Mit dem Postschlüssel sperrt er die Tür auf und hastet zum Lift. Er drückt auf den obersten Knopf. Seine Handschuhe sind an den Fingerkuppen der rechten Hand durchgewetzt: „Immer das Gleiche. Vom vielen Wechselgeldzählen.“
Seit mehr als zwanzig Jahren zieht er an den Abenden durch die Bars und Gasthäuser Wiens, um Zeitungen zu verkaufen. „Früher war das Geschäft besser“, sagt er, während er auf die Krone zeigt. „Da war die Abendausgabe noch eine normale Ausgabe, nicht so dünn wie jetzt.“
Seit zwei Jahren kostet die Abendausgabe der Krone nur mehr 50 Cent. Mit einem gezielten Wurf schlittert die Krone auf die Fußmatte am Ende des Gangs. Er holt einen Erlagschein aus seiner Geldtasche. Etwa 50 Euro an Kolpo Zeitungs- und Zeitschriftenservice GmbH, eine Tochterfirma der Mediaprint, die die Kolportage für die Kronen Zeitung und den Kurier übernimmt. Jede Woche muss Ranbir das Geld für die verkauften Zeitungen überweisen.
Woche für Woche ist es dasselbe Spiel: Ranbir muss einen Teil der Verkaufserlöse an seinen Auftraggeber abführen, den Rest darf er behalten. Sollte er das Geld nicht überweisen, ziehe ihm die Firma das von der Kaution in der Höhe von 1.100 Euro ab, die er vor Jahren dafür und für seine gelbe Jacke mit der roten Kronen Zeitung-Aufschrift bezahlt habe.
Vor ein paar Jahren hatte er während der Arbeit einen Unfall. Als er mit den Abendausgaben auf dem Gepäckträger mit seinem Fahrrad fuhr, öffnete ein Autofahrer die Wagentür und traf seine Kniescheibe. Ins Krankenhaus ging er damals nicht. Auch der Mediaprint meldete er seinen Unfall nie; das hielt er für zwecklos. „Der Polizist hat zu mir gesagt: 'Bist du deppert, du musst doch ins Krankenhaus!'“, erzählt er. Ranbir fuhr weiter, um die Zeitungen zu verkaufen. Zu groß war die Angst, seinen Job zu verlieren.
Bei der Mediaprint wollte man keine Stellungnahme abgeben. Man verweist gegenüber DOSSIER auf die Aussagen des VÖZ, des Verbands Österreichischer Zeitungen. Und bleibt damit nicht allein. Auch Kurier und Presse antworten mit denselben drei Buchstaben: VÖZ. Der VÖZ ist eine freiwillige Interessenvertretung österreichischer Zeitungen und Magazine, bei der auch die Kronen Zeitung und der Kurier, die beiden Eigentümer der Mediaprint, Mitglied sind.
Laut VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger wäre eine Anstellung der Kolporteure und Zeitungszusteller finanziell keinesfalls tragbar: „Ein Systemwechsel würde die Unfinanzierbarkeit des Vertriebes bedeuten. Neben der Bedrohung für die Pressevielfalt, eine Säule des demokratischen Rechtsstaats, würde das wiederum zu einer finanziellen Belastung für den Staat Österreich führen: nämlich durch die in diesem Fall erforderliche Unterstützung dann arbeitsloser Journalisten“ – kurzum: ohne Ausbeutung keine Pressevielfalt.
Die FPÖ reagierte auf wiederholte Anfragen nicht. Auch ÖVP-Abgeordnete Schwarz ist für DOSSIER trotz mehrfacher Versuche nicht zu erreichen. Die Sprecherin des türkisen Parlamentsklubs antwortete auf Fragen zur Novelle ausweichend: „Gabriela Schwarz kann Ihnen nichts Näheres dazu sagen und würde Sie bitten, sich an den Verband Österreichischer Zeitungen zu wenden.“
Lex Dichand, ein Gesetz für die Krone
Der Verband Österreichischer Zeitungen ist nicht der Erste, der in der Anstellung der Zeitungszusteller und Kolporteure eine Gefahr für die Demokratie sieht. Und die jetzige ÖVP-FPÖ-Regierung ist nicht die erste, die mit ihren Gesetzen den Medienhäusern entgegenkommt.
1996 beschlossen die damals regierenden Parteien SPÖ und ÖVP ein Gesetz, das heute oft als „Lex Dichand“ bezeichnet wird. Die immer häufiger gewordenen Werkverträge wurden in die Versicherungspflicht durch die Dienstgeber aufgenommen. Eine der wenigen Ausnahmen: die Zeitungskolporteure. Sie konnten sich weiterhin freiwillig selbst versichern oder waren nicht versichert.
Karl Öllinger, damals Sozialsprecher der Grünen, sagt heute, er und andere Abgeordnete hätten kurz vor der Ausschusssitzung, in der die Werkvertragsregelung auf der Tagesordnung stand, einen Brief von Hans Dichand erhalten: „Er forderte mich auf zu bedenken, dass eine Werkvertragsregelung für Kolporteure eine Gefährdung der Pressefreiheit mit sich brächte und dass es auch auf meine Stimme ankäme, um die Pressefreiheit in Österreich zu sichern.“
Dichand bat die Abgeordneten, die Kolporteure daher aus der Werkvertragsregelung auszunehmen. Die damals regierenden Parteien SPÖ und ÖVP stimmten für eine Ausnahme. Grüne, Liberales Forum und FPÖ stimmten dagegen.
Volker Kier, damals Sozialsprecher des Liberalen Forums, und Karl Öllinger sind sich einig: Das Gesetz wäre ohne das Drängen Hans Dichands nicht in dieser Form erlassen worden. „Der wollte einfach möglichst billige Kolporteure. Und möglichst rechtlose“, sagt Öllinger heute. Er schätzt, dass dem Staat durch die Ausnahme der Kolporteure 25 Millionen Schilling im Jahr an Arbeitgeberanteil entgingen, den die Mediaprint sonst bezahlen hätte müssen. Die Werkvertragsregelung aus dem Jahr 1996 wird nur ein Jahr später vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
Wie viel sich die Verlage durch die Werkverträge und das neue Gesetz ersparen, lässt sich nicht konkret beziffern. Die Gewerkschaft könne keine Angaben dazu machen, da es für sie sehr schwierig sei, an diese Berufsgruppe heranzukommen: Zu verstreut seien die Zusteller und zu groß die Sprachbarrieren.
Bei der SVA waren im Jänner 2019 643 Kolporteure und Zusteller mit einem jährlichen Einkommen von mehr als 5.362 Euro kranken-, unfall- und pensionsversichert. 368 weitere nahmen eine freiwillige Krankenversicherung in Anspruch. Die Mediaprint und ihre Tochterfirmen wollten DOSSIER keine Auskunft darüber geben, wie viele Kolporteure und Zusteller für sie arbeiten.
Dass Verlage bis heute davon profitieren, ihre Zusteller und Kolporteure per Werkvertrag zu beschäftigen, steht außer Frage. Wäre Ranbir bei der Mediaprint oder einer ihrer Tochterfirmen angestellt, müsste das Unternehmen jährlich mindestens 2.217 Euro an Arbeitgeberbeiträgen für ihn bezahlen.
Im Geschäftsjahr 2017/18 belief sich der Gewinn der Mediaprint laut aktuellem Jahresabschluss auf 24,2 Millionen Euro. Der größte Tageszeitungsverlag des Landes profitiert am meisten von der Novelle. Dank den Regierungsparteien muss er nun nicht mehr befürchten, seine Zusteller und Kolporteure doch irgendwann versichern zu müssen. Es sei denn, das neue Gesetz ist verfassungswidrig.
Thomas Dullinger, Arbeits- und Sozialrechtsexperte am Juridicum Wien, könnte sich genau das vorstellen, da einer gesamten Berufsgruppe die Möglichkeit genommen wurde, von ihrem Arbeitgeber versichert zu werden. In diesem Fall werde zwischen zwei Gruppen unterschieden: „Der Gesetzgeber pickt Kolporteure und Zusteller heraus und behandelt sie anders, obwohl die Situation vergleichbar ist. Wenn ich jetzt sage, der Kolporteur ist selbst dann nicht versichert, wenn er persönlich abhängige Arbeit leistet, dann differenziere ich.“
Dies verstoße möglicherweise gegen den Gleichheitssatz – doch letztlich klären kann das nur der Verfassungsgerichtshof, sofern einer der Kolporteure und Zusteller Geld, Zeit und Mut aufbringt, vor Gericht zu ziehen, oder sich im Nationalrat genügend Abgeordnete finden, die das Gesetz prüfen lassen.
Ranbir bleibt keine Zeit, sich Gedanken über Gerichtsverhandlungen zu machen. Es ist Punkt sechs Uhr, als er sein altes Fahrrad an das letzte Haus auf seiner Route lehnt und die letzte Zeitung aus der grünen Box auf seinem Gepäckträger nimmt. Jetzt geht er erst einmal schlafen. In viereinhalb Stunden muss er in der Küche einer Pizzeria aushelfen. Von den beiden Jobs bei der Mediaprint allein können sein elfjähriger Sohn und er nicht leben.