Wo gehobelt wird, fallen Späne – das gilt besonders für die journalistische Großtischlerei in der Muthgasse 2, 1190 Wien, die Redaktion der Kronen Zeitung. Zuletzt im März 2018: Die Krone berichtet über einen Raubüberfall und stellt die beiden Verdächtigen als Täter hin, obwohl diese noch nicht verurteilt sind. Ein Verstoß gegen das Mediengesetz, wie das Wiener Landesgericht für Strafsachen später feststellen wird. Die Krone muss Entschädigung zahlen und das Urteil „Im Namen der Republik“ veröffentlichen. Für die Krone-Redaktion kein Einzelfall: 75 Mal musste sie einer DOSSIER-Erhebung zufolge in den vergangenen 25 Jahren derartige Urteile veröffentlichen. Hinzu kommen jene Fälle, in denen Krone-Journalisten unrichtige oder unvollständige Tatsachen behaupteten und die Betroffenen dagegen vorgingen: 67 Mal prangte im selben Zeitraum die Überschrift „Gegendarstellung“ im Blatt. Noch öfter als gegen das Gesetz verstößt die Krone gegen die journalistische Ethik. Trotzdem erhält sie Förderungen vom Staat: rund elf Millionen Euro an Presseförderung seit 1975.
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