Interview

„Ein politisches Motiv“

Politikwissenschaftler Hubert Sickinger über Inserate als beliebtere Form der Parteispende und die Motive dahinter.

Inserate7.4.2016 

Der Politikwissenschaftler und Jurist Hubert Sickinger ist Experte in Sachen Parteienfinanzierung. Er lehrt seit 2001 am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Wiener Instituts für Konfliktforschung und Vizepräsident des Beirats von Transparency International Österreich. Im Interview mit DOSSIER erklärt er, warum Inserate eine beliebte Form der Parteispende sind und welche politischen Motive meist dahinterstecken.  

Welches Finanzierungsmodell liegt Parteizeitungen zugrunde?
Hubert Sickinger: Parteizeitungen können wie andere Zeitungen gekauft oder abonniert werden, eine Quelle sind also Verkaufserlöse. Zweitens spielen Inserate eine tragende Rolle, und bei Parteispenden war und ist Common Wisdom, dass diese häufig auch als Deckmantel für eine Parteispende oder bei staatlichen Auftraggebern als indirekte staatliche Finanzierung gedacht sind. Drittens wurde die Presseförderung des Bundes besonders auf die „Bedürfnisse“ der wenig ertragreichen, nicht marktbeherrschenden Medien zugeschnitten – besonders ab 1990, als eine „besondere Presseförderung zur Erhaltung der Medienvielfalt“ direkt auf diese zugeschnitten wurde; auch in einigen Bundesländern gab oder gibt es eine derartige Presseförderung, allerdings nicht in Oberösterreich. Wenn eine Parteizeitung aber fast nur mehr vom harten Kern der Funktionäre gelesen wird, ist deren Finanzierung dauerhaft nicht tragfähig – fast alle Parteizeitungen mussten letztlich deswegen eingestellt werden.

Das Land Oberösterreich inserierte im Jahr 2015 für rund 330.000 Euro im „Neuen Volksblatt“. Zwar bekamen die „Oberösterreichischen Nachrichten“ (OÖN) in absoluten Zahlen mehr Geld. Heruntergebrochen auf jede einzelne Ausgabe inserierte das Land jedoch durchschnittlich im Wert von  5,8 Cent in einem Exemplar des „Neuen Volksblattes“, dem gegenüber stehen im Durchschnitt 1,3 Cent in den OÖN. Wie schätzen Sie diese Dimensionen ein?
Diese Relationen sprechen deutlich für ein politisches Motiv. Über den eigenen Funktionärskreis der ÖVP geht die Leserschaft des „Neuen Volksblatts“ wohl kaum hinaus, wenn man die Mitgliederzahlen der oberösterreichischen ÖVP mit der deklarierten Druckauflage vergleicht. Damit ist das „Volksblatt“ für den freien Inseraten- und Zeitungsmarkt eher wenig interessant – beziehungsweise eben hauptsächlich deshalb interessant, weil hinter der Zeitung die dominante Landeshauptmannpartei steht.

Wie schätzen Sie den Fall ein, dass eine ÖVP-geführte Landesregierung so unverhältnismäßig viel Steuergeld in Form von Inseraten in ihrer eigenen Parteizeitung schaltet?
Das sind jahrzehntelang geübte Muster, aber mittlerweile müssen diese Praktiken von den öffentlichen Auftraggebern nach dem Medientransparenzgesetz immerhin offengelegt werden. Auch die Parteien selbst müssen ihre Einnahmen aus Inseraten in ihrem jährlichen Rechenschaftsbericht beziffern. Das mag einen gewissen präventiven Effekt haben, doch deswegen verschwinden diese Praktiken nicht von einem Jahr aufs andere. Die Partei vermindert so ein operatives Defizit der Zeitung, indem sie öffentliche Stellen, die man politisch beherrscht und leitet, oder eben Unternehmen, die im staatlichen Einflussbereich stehen, dazu bringt, zu inserieren. Hier lässt man seinen politischen Einfluss spielen.

Was ist das Besondere an Inseraten in Parteizeitungen?
Inserate von Unternehmen in Parteipublikationen waren aus einem einfachen Grund jahrzehntelang eine der beliebtesten Formen der Parteispende: Parteispenden sind steuerlich nicht absetzbar, aber wenn der Zahlung eine Leistung gegenübersteht, wie beispielsweise in Form von Inseraten, dann sind diese Ausgaben sehr wohl ein Absetzposten. Mit dem Parteiengesetz 2012 hat man darauf reagiert, indem Spenden, die einen Betrag von 3.500 Euro übersteigen, und Inserate, sofern sie im Einzelfall teurer als 3.500 Euro sind, im Rechenschaftsbericht der Partei ausgewiesen werden müssen. Wenn staatliche Institutionen inserieren, kann es natürlich ebenfalls eine indirekte Finanzierung der Partei sein. Ein überbezahltes Inserat ist von der Partei, soweit die Bezahlung den tatsächlichen Werbewert einer Anzeige übersteigt, jedenfalls als Parteispende auszuweisen. Das ist deswegen relevant, weil diese Fragen im Kontext von diversen Politikspenden-Skandalen, wie zum Beispiel der Telekom-Affäre, von der Staatsanwaltschaft überprüft wurden.

Landeshauptmann und Parteiobmann der oberösterreichischen Volkspartei, Josef Pühringer, hat in einem Interview mit den „Oberösterreichischen Nachrichten“ von August 2013 gesagt: „Wir haben das Problem mit Parteispenden generell nicht. Wer uns unterstützen will, kann im ‚Volksblatt‘ inserieren.“
Das ist eine Bestätigung dessen, was ich Ihnen über die Funktion von Inseraten als indirekte Form von Parteispenden gesagt habe. Die Staatsanwaltschaft hat hier einen misstrauischen Blick für solche verdeckten Parteispenden entwickelt.

Sind also Inserate im „Volksblatt“ eine zulässige Form der Parteifinanzierung?
Eine direkte Parteifinanzierung ist es nicht, weil die Zahlung nicht unmittelbar an die Partei geht. Es könnte nur eine indirekte Parteifinanzierung sein, indem es der Partei Ausgaben für das Medium erspart. Allerdings fallen auch Sachaufwendungen zugunsten der Partei unter den Spendenbegriff des Parteiengesetzes. Da vom „Neuen Volksblatt“ keine Gewinne an die Partei ausgeschüttet werden, kann es also insofern eine Funktion haben, als es der Partei Aufwendungen erspart, beispielsweise Zuschüsse, um das „Volksblatt“ am Leben zu erhalten.

Unsere Recherchen zeigen, dass das Unternehmen, das die Zeitung herausgibt, vor Jahren ein Darlehen über rund 27 Millionen Euro von der ÖVP erhalten hat. Für dieses Darlehen erhält die Partei jedes Jahr Zinsen in unterschiedlicher Höhe (von 532 Euro bis 786.000 Euro im Jahr). Was sagen Sie dazu, dass Geld über Zinsen zurück an die Partei fließt?
Die Partei hat die ‚Heimatwerbung‘ verkauft und das Geld bei der Media Data veranlagt, und von diesen Erträgen lebt die Zeitung seither. Formal hat die Konstruktion, dass die 27 Millionen als Darlehen gegeben wurden, aber eben Vorteile: Wenn die Partei Geld benötigt, etwa für Wahlkämpfe, dann kann sie das flexibel über Zahlungen auf das Darlehen oder in Form von Darlehenstilgungen zurückholen. Real betrachtet sind das natürlich stille Reserven der Partei: Sowohl das verbliebene Darlehen als auch das Unternehmen gehört der Partei. Und die Partei könnte eines Tages ja durchaus auch beschließen, das „Neue Volksblatt“ einzustellen.  

Angenommen, die OÖVP würde sich entscheiden, die Media Data abzuwickeln, dann würde sie ihr Darlehen, also rund 27 Millionen Euro, zurückerhalten. Ist das zulässig?
Das ist ja der Zweck einer derartigen Konstruktion. Im Falle einer Liquidation müssten die Verbindlichkeiten, dazu gehört auch dieses Darlehen, getilgt und etwaige verbliebene Assets dem Eigentümer überwiesen werden. Aber je nach Vertrag kann ein Darlehen oder können Teile davon auch so fällig gestellt werden, eine Liquidierung des Unternehmens ist dafür natürlich nicht nötig.