Schwedens gläserne Verwaltung

Das schwedische Öffentlichkeitsprinzip ist seit 1766 in der Verfassung verankert. Mit wenigen Ausnahmen sind sämtliche Daten, die den Behörden vorliegen, auch für die Allgemeinheit zugänglich. Eine Goldgrube für ­Journalist·innen, die so ­Missstände aufdecken können.

Text: Nikolai Atefie; Illustration: Martina Jäger

Informationsfreiheit1.9.2025 

Der schwedische Zugang zu Informationen ist simpel und umfassend: So gut wie alle Daten, die bei staatlichen Einrichtungen in Schweden ­gespeichert sind, müssen der Öffentlichkeit auf Anfrage zugänglich gemacht werden – egal ob E-Mails, Notizen, Briefe oder SMS. Um Zugang zu bekommen, muss man weder schwedische·r Staatsbürger·in sein noch sich ausweisen. Das Öffentlichkeitsprinzip gilt für alle.

Einschränkungen gibt es etwa bei der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch klassifizierte Dokumente, bei persönlichen Gesundheitsdaten sowie bei gewissen Geschäfts­interessen von Firmen. 

Die schwedische Transparenz führt dazu, dass Adressen, Telefonnummern und Geburtsdaten von den meisten in Schweden ansässigen volljährigen Menschen im Internet zu finden sind. Kommerzielle Firmen, vergleichbar mit dem Telefonbuchanbieter Herold, bieten Steckbriefe zu einzelnen Bürger·innen an. Zudem können die Inhaber·innen von Kraftfahrzeugen per Nummerntafel sowie das zusammengefasste private ­Erwerbseinkommen abgefragt werden.

Sie wollen etwa wissen, wem das Auto gehört, das auf Ihrem Parkplatz steht? Oder wie viel Ihr·e Nachbar·in verdient? In Österreich unvorstellbar, in Schweden oft kein Pro­blem, auch weil es für alle gleichermaßen gilt.

Politisch exponierte Personen und andere Menschen mit einem konkreten Sicherheitsrisiko können ihre Daten auf Antrag vor der Öffentlichkeit geheim halten. Doch genau in diesem Kontext passieren immer wieder ­Fehler, wie unabhängige Prüfer·innen feststellten: Der schwedische Rechnungshof kritisierte 2024, dass der Staat immer wieder Daten von besonders schutzwürdigen Personen preisgibt und damit Menschen in Gefahr bringt.

In vielen Fällen geben Gerichte in Verfahrensdokumenten unabsichtlich ­geschützte Adressen oder Namen beziehungsweise Identitäten preis.
Das betraf beispielsweise mehrfach Frauen, die ihren Namen geändert hatten, um von ihren gewalttätigen Ex-Partnern nicht gefunden zu werden. 

Teilweise scheint es aber auch so, als würden die Behörden Tricks anwenden, um die Auswertung von für Beamt·innen und die Politik unangenehmen Dokumenten zu erschweren, was insbesondere Journalist·innen in ihrer Arbeit bremst. Beispiele dafür sind unlesbare Schriftgrößen oder hunderte Seiten ausgedruckte Excel-Tabellen, die wie Puzzleteile mühsam zusammengefügt werden müssen, weil die geforderten Informationen nicht digital übermittelt wurden.

Dennoch hat das Öffentlichkeitsprinzip in Schweden bereits tausende teils spektakuläre Aufdeckungen ermöglicht. Hier eine Auswahl.

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