Interview

„Entschädigungen werden in Kauf genommen“

Rechtsanwalt Gottfried Korn hat bereits mehr als 100 Verfahren gegen die Tageszeitung „Österreich" geführt. In vielen Fällen geht es um Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht und die Intimsphäre. Im Interview spricht Korn über die Methoden des Boulevardjournalismus und erklärt, warum für eine knallige Schlagzeile Entschädigungszahlungen in Kauf genommen werden und was die Justiz dagegen machen könnte.

»Österreich«1.9.2016 

Ihre Kanzlei prozessiert laufend gegen Österreich. Wie viele Verfahren haben Sie schon gegen diese Tageszeitung geführt?
Ich habe sie nicht mitgezählt, aber es sind bestimmt mehr als hundert. Die Verfahren betreffen nicht nur wettbewerbswidrige Aktionen, sondern auch die Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Meine Kanzlei vertritt unter anderem die Kronen Zeitung, und zwischen den beiden Zeitungen haben bisher viele Verfahren stattgefunden. Ich vertrete aber auch Privatpersonen, die Opfer von dieser Art der Berichterstattung sind.

Worum geht es in diesen Verfahren?
In einem Fall wurde etwa die Kronen Zeitung von Österreich als „Rentnerblatt“, als „Schnarchblatt“ und als „Kukidentblatt“ bezeichnet, was von den Gerichten als Verletzung des guten Rufes angesehen wurde. In einem anderen Fall geht es um einen Journalisten, dem Österreich eine Liebesbeziehung mit Conchita Wurst nachsagt hat, er selbst bestreitet das. Es wäre unfair zu sagen, dass nur Österreich schuldig ist – es ist viel eher ein Verfall des journalistischen Berufsethos. Es wird praktisch nur mehr im Internet recherchiert, oft wird den Betroffenen keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ich nenne das Schlüssellochjournalismus: Für eine knallige Schlagzeile werden Entschädigungen in Kauf genommen.

Was könnte das Kalkül hinter so einem Vorgehen sein?
Es gibt nur vereinzelt Fälle, wo Kalkül dahintersteht, beispielsweise wenn die Geschichte besonders erfolgsversprechend klingt. Doch in den meisten Fällen ist es einfach nur Schlamperei oder Unüberlegtheit. Um ein Beispiel zu nennen: Es gab in Frankreich einen Silikonskandal, wo Frauen giftige Implantate eingesetzt wurden. Eine Österreicherin war ebenfalls betroffen. Österreich hat die Geschichte veröffentlicht und zur Illustration ein x-beliebiges Foto von einer misslungenen Schönheitsoperation verwendet. Ich glaube, das war schlicht und einfach Gedankenlosigkeit und nicht etwa Bösartigkeit.

Wie können Betroffene gegen diese Art der Berichterstattung vorgehen?
Sie können die Nachteile, die durch Berichterstattung entstehen, nie mit rechtlichen Mitteln ausgleichen. Das ist unmöglich, weil die Bevölkerung glaubt, wenn etwas in der Zeitung steht, dann wird schon etwas Wahres dran sein. Der Betroffene geniert sich, zögert, zu Gericht zu gehen, weil er Angst davor hat, den Prozess zu verlieren. Und auf der anderen Seite steht einem eine reiche, mächtige Zeitung gegenüber. Es ist eine unangenehme Sache.

Wenn ein Medium gegen das Persönlichkeitsrecht oder den höchstpersönlichen Lebensbereich verstößt, dann drohen Maximalstrafen von bis zu 50.000 Euro. Kennen Sie Fälle, wo diese Summen tatsächlich bezahlt wurden?
Es gibt ein paar Fälle, wo die Höchstgrenzen bezahlt werden mussten. Ein berühmter Fall ist der des verstorbenen Bundespräsidenten Thomas Klestil. In einem Buch wurde ihm vorgeworfen, dass er seine zweite Frau nach Holland zum Abtreiben geschickt hätte. In diesem Fall wurden ihm 25.000 Euro zugesprochen. Ansonsten ist es aber eher selten, dass die Gerichte die Höchstgrenzen ausschöpfen. Da muss der Eingriff in die Privatsphäre schon sehr massiv sein.

Wie hoch fallen Entschädigungszahlungen im Regelfall aus?
Das kann bei 3.000 Euro anfangen und bis 12.000 Euro reichen. Im Fall von Österreich, würde ich sagen, sind es im Schnitt etwa 5.000 Euro Entschädigung ohne Prozesskosten. Das ist nicht viel, in Amerika müssten Sie ein paar Nullen dranhängen.

Bedenkt man Auflagen und Umsätze von Zeitungen, erscheinen diese Summen gering. Wieso gibt es keine höheren Entschädigungen?
Das wird immer wieder gefordert, beispielsweise als im Fall Fritzl die Persönlichkeitsrechte massiv verletzt wurden. Die Höhe der Entschädigung ist eine Sache der Gerichte und nicht des Gesetzgebers, der nur die Höchststrafen festgelegt hat. Ich glaube nicht, dass es notwendig ist, die Höchstsummen weiter rauf zu setzen.

Was würden Sie vorschlagen?
Mein Zugang wäre ein Ausbau des Rechtsschutzes und eine Institutionalisierung des Presserates. Vor Gericht könnte etwa auf die Anzahl der Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht Rücksicht genommen werden. Vielleicht könnte ein Register geführt werden, wie oft eine Zeitung gegen den Ehrenkodex der Österreichischen Presse verstößt. Das medienrechtliche Instrumentarium halte ich für ausreichend und ausgewogen. Man muss ja auch den Gesetzgeber verstehen, der eine Balance schaffen muss: Auf der einen Seite steht das Informationsbedürfnis der Allgemeinheit und die Berichterstattungsfreiheit. Auf der anderen Seite der Persönlichkeitsschutz.

Statistiken des Presserats zeigen, dass Österreich im Zeitraum 2011 bis 2016 insgesamt 34 Mal gegen den Ehrenkodex verstoßen hat. In 30 Fällen handelt es sich um Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht.
Wenn wir bei Ihrem Beispiel bleiben: 30 Fälle multipliziert mit 20.000 Euro, dann sind das 600.000 Euro, also ein beträchtlicher Betrag. Ich denke, das wäre ausreichend, um Verleger abzuschrecken.

Sie haben selbst gesagt, dass Höchststrafen eher die Ausnahme sind, zudem wird nicht jeder Verstoß von den Betroffenen eingeklagt.
Wie schon gesagt, ist das nicht Sache des Gesetzgebers, sondern der Gerichte: Solange sie nicht die Höchstsummen ausschöpfen und in vielen Fällen nur bis zu zehn oder 20 Prozent der Obergrenzen entscheiden, kann man dem Gesetzgeber keinen Vorwurf machen.

Aufgrund der geringen Höhe könnte man glauben, dass Entschädigungen bei manchen Verlegern eingepreist sein könnten.
Eingepreist ist das falsche Wort. Ich glaube, in vielen Fällen, die zu einer Verurteilung geführt haben, wurde wegen der bestimmten Meldung kein einziges Exemplar mehr verkauft. Wie soll ich als Verleger das dann einpreisen? Aber man kann davon sprechen, dass Entschädigungszahlungen in Kauf genommen werden.