Knackpunkt: Automatenkonzessionen

Gültig oder nicht gültig – dürfen Spielautomaten ab 1. Jänner 2015 weiter betrieben werden?

Glücksspiel12.12.2014 

Mit der Novelle des Glücksspielgesetzes im Jahr 2010 wurde auch das Kleine Glücksspiel neu geregelt und das Automatenspiel außerhalb von Spielbanken ab 2015 in die Kompetenz der Länder übergeben. Die Bundesländer können eigene Landesgesetze dazu erlassen. Einige Länder haben das gemacht. In Wien hat sich die rot-grüne Stadtregierung im Rahmen ihrer Landeskompetenz für eine Abschaffung des Kleinen Glücksspiels entschieden.

Die Diskussionen rund um das Verbot des Kleinen Glücksspiels in Wien drehen sich um eine zentrale Frage: Verlieren die bisher von der Stadt Wien vergebenen Konzessionen mit Jahreswechsel ihre Gültigkeit? Die Aufregung in der Branche ist nachvollziehbar: Viele der von der zuständigen Magistratsabteilung 36 vergebenen Konzessionen wären noch auf Jahre gültig – einige überhaupt unbefristet. DOSSIER hat ausgewertet, wie viele Automaten ohne Gesetzesänderung nach dem 1. Jänner 2015 weiter betrieben werden hätten dürfen. Die Auswertung wirft Fragen auf.

Zum Hintergrund: Der Betrieb von Glücksspielautomaten war konzessionspflichtig. Wer einen Automaten in Wien aufstellen wollte, musste diesen bei der Magistratsabteilung 36 bewilligen lassen. Ende November 2014 beschlossen alle Parteien im Wiener Landtag, die gesetzliche Grundlage, das Wiener Veranstaltungsgesetz, zu ändern – sie strichen den Begriff "Münzspielgewinnapparate" aus dem Gesetz. Nach Ansicht der Stadtregierung, die sich auf juristische Expertisen der Verfassungsdienste der Stadt Wien sowie des Bundeskanzleramtes stützt, verlieren somit alle aufrechten Konzessionen am 1. Jänner 2015 ihre Gültigkeit. 

Vertreterinnen und Vertreter der Automatenindustrie sehen das anders. Sie sind der Ansicht, dass die bisher erteilten Konzessionen bis zum Ende ihrer in der Bewilligung angegebenen Laufzeit gültig sind. Dabei berufen sie sich auf die Einschätzungen namhafter Verfassungsjuristen – eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Stadt und der Industrie scheint bevorzustehen.

128 rechtswidrig konzessionierte Automaten?

Ganz automatenfrei wäre Wien nach alter Gesetzeslage nie geworden. In der Bundeshauptstadt gibt es 229 unbefristet konzessionierte Automaten. Die meisten dieser Bewilligungen wurden in den 1990er-Jahren vergeben. "Im Fall der Erneuerung einer durch Zeitablauf erloschenen Konzession gab es die Möglichkeit einer unbefristeten Bewilligungserteilung", schreibt der Leiter der MA36, Wolfgang Schieferle, in einer E-Mail. "Das änderte sich erst durch die Novelle 2005 dahingehend, dass Konzessionen für den Betrieb von Münzgewinnspielapparaten ausnahmslos auf die Dauer von zehn Jahren zu verleihen sind."

DOSSIER-Recherchen zeigen jedoch, dass zehn Konzessionen für den Betrieb von insgesamt 128 Glücksspielautomaten in den Jahren 2007 bis 2010 von der MA36 unbefristet vergeben wurden. Darunter fiel eine Bewilligung für den Betrieb von 110 Spielautomaten im Wiener Prater. Warum? „Zur schriftlichen Anfrage vom 11.12.2014 darf ich Ihnen mitteilen, dass auf Grund unserer Aktenlage das Ergebnis Ihrer Recherchen nicht nachvollziehbar ist”, erklärt Wolfgang Schieferle.