
Dass die Sache überhaupt aufgeflogen ist, ist einem couragierten Security-Mitarbeiter zu verdanken. Am Abend des 11. Jänner 2024 beobachtet dieser auf einem Bildschirm, wie ein Mann in die Garage des Wiener Hotels Andaz einfährt. Der Mann steigt aus seinem Fahrzeug aus und versucht eine Videokamera wegzudrehen, was ihm nicht gelingt.
Dann legt er sich mit einer Taschenlampe in der Hand auf den Boden und macht sich unter einem fremden Wagen, einem schwarzen Audi, zu schaffen. Der Security-Mitarbeiter stellt ihn zur Rede. Der Mann behauptet, einen Schaden am Wagen eines Freundes begutachtet zu haben, dann haut er ab.
Doch der Mitarbeiter glaubt ihm nicht. Er fürchtet, es könnte sich um eine Bombe handeln, und ruft die Polizei. Noch in der Nacht rückt eine Streife an und sichert einen Peilsender.
Mit dem Audi war Julia Eckhart, eine Rechtsanwältin aus Graz, angereist. Das Auto gehört ihrem Lebensgefährten. Am nächsten Morgen erfährt sie von Hotelmitarbeitern vom angebrachten GPS-Tracker. Es sei nicht das erste Mal, dass sie verfolgt werde, sagt Eckhart zu DOSSIER.
Sie vertritt zahlreiche Spielsüchtige in Verfahren gegen Glücksspielkonzerne vor Gericht. DOSSIER berichtete bereits mehrfach über Eckharts Arbeit. Auch an jenem 11. Jänner war Eckhart wegen einer Verhandlung gegen ein Glücksspielunternehmen in Wien.
Die tschechische Firma locke in Österreich gesperrte Spielsüchtige zum Zocken ins Ausland, so ihr Vorwurf. »Dass die Glücksspielbranche ein Wespennest ist, ist mir schon klar«, sagt die Anwältin.

Eckhart vermutet einen Zusammenhang zwischen ihrer Tätigkeit als Anwältin und dem Vorfall in der Hotelgarage – beweisen kann sie es aber nicht.
Dass die Juristin beschattet wird, wirft Fragen auf: Wer ist der Mann, der den Peilsender an dem Wagen angebracht hat? Warum tat er das? Und wer hat ihn beauftragt?
Im Mai 2024 berichtete das Onlinemedium Zackzack erstmals über den Fall, in dem damals noch ermittelt wurde. Nun liegen DOSSIER der Ermittlungsakt sowie die Entscheidung der Justiz vor, die Causa trotz Beweisen lediglich mit einer Diversion zu beenden – womit wir beim zweiten Strang der Geschichte sind: der aktuellen Rechtspraxis, die auch Aktivist·innen, Journalist·innen oder NGO-Mitarbeiter·innen zum Verhängnis werden könnte.
Denn der Fall zeigt, dass die Beschattung durch einen Berufsdetektiv in Österreich straffrei bleiben kann.
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