Herr des Verfahrens

Gaston Glock klagt eine Politikerin, weil ihn ein User auf ihrer Facebook-Seite beschimpft hat. „Österreich“ verbreitete die Beschimpfung – ohne Folgen.

Von Sahel Zarinfard

Glock8.11.2018 

„Ich habe die Klage nicht an Österreich weitergegeben”, sagt Irene Hochstetter-Lackner, SPÖ-Abgeordnete zum Nationalrat. „Als Österreich mich angerufen hat, habe ich nur eine Stellungnahme abgegeben.”

Jüngst berichteten DOSSIER und Der Standard, dass der Waffenindustrielle Gaston Glock die Nationalratsabgeordnete verklagt, weil ein Dritter auf Hochstetter-Lackners Facebook-Seite Glock als „alten B.“ beschimpfte.

Hochstetter-Lackner entfernte aus Sicht von Glock den Kommentar nicht „unverzüglich“, der Streitwert der Klage liegt bei 19.600 Euro. Auch die Tageszeitung Österreich griff den Fall auf.

Die Zeitung zitierte aus der Anklageschrift, die ihr vorliegt, und sie verbreitete die Beschimpfung im Wortlaut. Doch im Gegensatz zur Politikerin muss Österreich wohl keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.

Gleicher Tatbestand, andere Handhabe

Peter Zöchbauer, der Medienanwalt von Gaston Glock, hat die Klage gegen die SPÖ-Politikerin aufgesetzt. Er sitzt hier zwischen den Stühlen, vertritt er doch Gaston Glock und die Mediengruppe Österreich.

Zöchbauer sagt, es gehe mit der Klage gegen Nationalrätin Hochstetter-Lackner darum, „Ausfälligkeiten zu unterbinden“. Gegenüber der Tageszeitung Österreich sagt er: „Hass-­ und Hetzpostings sind nicht akzeptabel“, und „die Beklagte hat die Beschimpfung über zwei Tage lang nicht gelöscht“.

Doch wie verhält es sich mit der Berichterstattung von Österreich? Seit 1. November ist der Artikel mit der Ehrenbeleidigung im Wortlaut online abrufbar. Die Webseite der Zeitung hat eine deutlich höhere Reichweite als die private Facebook-Seite der SPÖ-Politikerin. Warum wird Gaston Glock in diesem Fall nicht tätig?

„Die bisherige Berichterstattung zur Klage meines Mandanten gegen Hochstetter-Lackner ist bis dato kein Anlass zu weiteren rechtlichen Prüfungen“, schreibt Zöchbauer per E-Mail auf DOSSIER-Anfrage. 

Hat die Zeitung die Anklageschrift von ihm bekommen? „Ich habe weder dem Standard noch Österreich oder sonst jemandem die Klage meines Mandanten gegen Irene Hochstetter-Lackner übermittelt. Ihre gegenteilige Unterstellung weise ich entschieden zurück“, so Zöchbauer.  

Kein öffentliches Interesse

Medienanwältin Maria Windhager, die DOSSIER juristisch berät, sieht die Wiedergabe der Beschimpfung problematisch: „Grundsätzlich besteht an der Weiterverbreitung von Beschimpfungen nie ein öffentliches Interesse, demnach hätte sie eigentlich nicht veröffentlicht werden dürfen.“ 

Es komme aber vor, dass Betroffene von Hasspostings diese selbst öffentlich machen, um zu zeigen, welche Beschimpfungen sie ertragen müssen, „in so einem Fall der Zustimmung von Betroffenen ist es schon zulässig, den Wortlaut wiederzugeben“, sagt Windhager. 

Ob Gaston Glock der Verbreitung durch Österreich zugestimmt hat, darauf geht sein Anwalt Zöchbauer nicht näher ein. „Er ist Herr von Verfahren zum Schutz seiner Persönlichkeitsrechte, er hat die Entscheidungsfreiheit“, sagt Windhager.