Verordneter Zweifel

Generalverdacht, veraltete Informationen, Meinung statt Fakten: Eine Recherche von DOSSIER, APA und ORF zeigt, mit welchen fragwürdigen Lehrunterlagen Gutachter·innen der Pensionsversicherungen zu ME/CFS und Post Covid geschult werden.

Text: Eja Kapeller; Artwork: Tom Linecker

Gesundheit30.4.2026 

»Wenn diese Dokumente repräsentativ sind für das, was gelehrt wird, dann ist das eine systematische Entwertung«, sagt der Internist und Post-Covid-Spezialist Christoph Bammer. »Das dient dazu, somatische Erkrankungen psychisch umzudeuten, Berichte von Patient·innen zu delegitimieren und den Zugang zu Sozialleistungen zu erschweren – und das mit System.«

Bammer zählt zu jenen Expert·innen, denen DOSSIER, APA und der ORF heikle interne Schulungsunterlagen vorgelegt haben. Die Unterlagen richten sich an Ärzt·innen, die im Auftrag der Pensionsversicherungen Gutachten erstellen – und damit maßgeblich mitentscheiden, ob Menschen, die schwer und lange krank sind, existenzsichernde Leistungen erhalten.

Dieses Schulungsmaterial war bislang unter Verschluss; dem Rechercheverbund liegen Teile davon exklusiv vor. Der Inhalt ist brisant: Ausgerechnet bei Krankheitsbildern, bei denen die Wissenslücken unter Mediziner·innen oft besonders groß sind – Post Covid und ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis / Chronisches Fatigue-Syndrom) –, zeichnen die Unterlagen ein verzerrtes Bild: Die Erkrankungen erscheinen darin als psychisch bedingt, begleitet von dem impliziten Verdacht, Beschwerden könnten vorgetäuscht sein.

Für den Inhalt verantwortlich ist die Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung (ÖBAK) – eine Institution, die öffentlich kaum in Erscheinung tritt, deren Einfluss jedoch erheblich ist. Sie zertifiziert jene Gutachter·innen, die im Auftrag der Pensionsversicherungen über Berufsunfähigkeit, Reha- oder Pflegegeld entscheiden, und schult sie alle fünf Jahre nach.

Getragen wird die Begutachtungsakademie von den zentralen Akteuren dieses Systems selbst: der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) sowie der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Auch inhaltlich besteht eine enge Verzahnung: An den Lehrinhalten wirkt der wissenschaftliche Beirat der ÖBAK mit – darunter Vertreter·innen aus dem ärztlichen Dienst der jeweiligen Versicherungsträger.

Die ÖBAK und größte Versicherungsträger des Landes, die PVA, hielten diese Lehrmaterialien bislang nicht nur unter Verschluss – sie bestritten sogar ihre Existenz. Auf journalistische Anfragen erklärten beide Institutionen, in den Lehrgängen würden ausschließlich formale und rechtliche Standards des Begutachtungsverfahrens vermittelt, nicht jedoch »das medizinische Wissen«. Diese Darstellung bekräftigten sie auch auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

In ihrer aktuellen Stellungnahme hält die ÖBAK formal an dieser Linie fest – relativiert sie jedoch zugleich: »Selbstverständlich« würden Vortragende »auch medizinische Begriffe in der Lehrgangsdiskussion« verwenden, ebenso »anlassbezogene Literaturangaben«. 

Die Dokumente, die DOSSIER, APA und ORF zugespielt wurden, zeigen was damit konkret gemeint ist: Es handelt sich um 13 Folien aus einer Power-Point-Präsentation, die 2025 in einem Lehrgang zur (Re-)Zertifizierung von Pensionsbegutachter·innen im Fachgebiet Psychiatrie verwendet wurde.

Darin wird ME/CFS der psychischen Erkrankung Neurasthenie – auch als »Nervenschwäche« bekannt – gegenübergestellt, obwohl diese Diagnose als veraltet gilt und in der aktuellen Internationalen Klassifikation der Krankheiten der WHO nicht mehr geführt wird. Als »Leseempfehlungen« werden unter anderem eine Studie zum Vortäuschen und Verheimlichen von Covid-Infektionen sowie in der Fachwelt stark umstrittene Beiträge zu ME/CFS und Post Covid angeführt.

Meinung statt Fakten

Expert·innen, denen DOSSIER die Dokumente vorgelegt hat, kommen übereinstimmend zu einem klaren Befund: Die Inhalte vermitteln ein verzerrtes Bild der Erkrankungen, greifen teils auf veraltete Informationen zurück und sind geeignet, Betroffene unter Generalverdacht zu stellen.

»Manche der Texte in diesen Unterlagen transportieren Meinungen – beinahe eine Ideologie«, sagt Christoph Bammer. »Man kann hier durchaus von einer Kampagne sprechen.«

Der Mediziner Thomas Weber, der an der Medizinischen Universität Graz einen Lehrgang zu ME/CFS verantwortet, zeigt sich über die Auswahl der Artikel »schockiert«: »Wer diese Texte liest, kann leicht zu dem Schluss kommen, ME/CFS oder Post Covid seien primär psychiatrische Erkrankungen. Dass solche Beiträge medizinischem Fachpersonal vorgelegt werden, halte ich für bedenklich.«

Die Wissenschaftlerinnen und Ärztinnen Kathryn Hoffmann und Eva Untersmayr-Elsenhuber vom Nationalen Referenzzentrum für postvirale Syndrome halten Teile der Leseempfehlungen für »nicht auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft«. Diese bildeten »eindeutig nicht den Konsens der aktuellen Evidenzlage« ab, sagt Hoffmann. Untersmayr-Elsenhuber spricht von »Einzelmeinungen, die eher als Meinungsbeiträge einzuordnen sind«.

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INFO
Nachdem eine Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich zuletzt zahlreiche Beschwerden von Betroffenen über den Umgang in Begutachtungssituationen dokumentiert hatte – von herablassendem Ton bis hin zu wiederholten Unterstellungen, Symptome würden simuliert –, verwies die PVA in ihrer Reaktion unter anderem auf die Qualifizierung ihrer Gutachter·innen durch die ÖBAK.

Die ÖBAK hat den gesetzlichen Auftrag, die Einheitlichkeit der medizinischen Begutachtung sicherzustellen und die Einhaltung verbindlicher Standards zu gewährleisten. Tatsächlich ist die ÖBAK jedoch eng mit den Trägern der Pensions- beziehungsweise Unfallversicherung verbunden: Organisiert als Verein, wird sie von der SVS, der PVA, der BVAEB sowie der AUVA getragen. Zwei medizinische Berufsverbände – die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) und der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) – sind lediglich außerordentliche Mitglieder.

Die Nähe zu den Pensionsversicherungen zeigt sich auch personell: Obmann der ÖBAK ist PVA-Obmann Peter Schleinbach, sein Stellvertreter ist Alexander Biach, Generaldirektor der SVS. Auch organisatorisch ist die Verbindung eng: Die ÖBAK hat ihren Sitz in der Hauptstelle der PVA.

Begrenzte Aussagekraft, falsche Behandlungen

Einer der Texte aus den »Leseempfehlungen« enthält gleich mehrere Thesen, die von Fachleuten kritisiert werden. So heißt es darin etwa, dass »biopsychosoziale Faktoren wie depressive Symptome, Angst, negative Stressbelastung und Einsamkeit das Risiko für Long bzw. Post Covid um bis zu 50 Prozent erhöhen« würden. In den Unterlagen wird diese Passage sogar auf einer eigenen Folie hervorgehoben – in zugespitzter Form: Das einschränkende »bis zu« aus dem Originalbeitrag fehlt.

Die zugrundeliegende Zahl geht auf eine Patient·innenbefragung aus den Jahren 2020 und 2021 zurück. Zwar weisen einzelne Studien auf mögliche Zusammenhänge zwischen psychischen Vorerkrankungen und dem Risiko für Post Covid hin, ihre Aussagekraft ist jedoch begrenzt, die Deutung umstritten. Ein wissenschaftlicher Konsens besteht darüber nicht. »Ich kenne keine gut gemachte Studie, die eine solche Kausalität belegen kann«, sagt Thomas Weber. »Dass hier ein Ursache-Wirkungs-Zusammenhang suggeriert wird, ist problematisch, weil er zu falschen Behandlungen führen kann.«

Der Text hebt zudem Stellungnahmen deutscher Fachgesellschaften hervor, die bereits bei ihrem Erscheinen Kritik ausgelöst haben. Eine davon, die als »besonders interessant« für Gutachter·innen bezeichnet wird, betrifft das zentrale Symptom von ME/CFS, die Belastungerholungsstörung (Post-Exertional Malaise, PEM). Entgegen einem breiten Konsens unter Spezialist·innen wird sie in dem Statement aus dem Jahr 2022 als »unzureichend spezifisch« für die Erkrankung bewertet; ihre Hervorhebung als Leitsymptom sei daher »irreführend«.

Noch weiter geht eine im Text zitierte Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für neurowissenschaftliche Begutachtung. Darin heißt es, ME/CFS dürfe »im gutachtlichen Kontext« nur dann diagnostiziert werden, wenn eine entzündliche Erkrankung des Gehirns oder des Rückenmarks nachgewiesen sei – eine Voraussetzung, die in international anerkannten Leitlinien nicht vorkommt.

Problematische Auswahl

Ein anderer Beitrag in den »Leseempfehlungen« argumentiert, dass es sich bei ME/CFS nicht um ein eigenständiges, klar abgrenzbares Krankheitsbild handle, da die Kombination der Begriffe »ME« und »CFS« inhaltlich unzutreffend sei. Vielmehr, so suggeriert der Autor, hätten Patient·innengruppen und Teile der Medizin das Label etabliert, um Anerkennung durchzusetzen und den Zugang zu Forschungsmitteln zu ermöglichen.

Eine Argumentation, die laut Eva Untersmayr-Elsenhuber potenziell irreführend ist: »Der Name ist historisch gewachsen und medizinisch nicht präzise. Ähnliche Ungenauigkeiten finden sich aber auch bei anderen Krankheitsbezeichnungen wie etwa Malaria – ohne dass deshalb ihre diagnostische Gültigkeit infrage gestellt wird.« Laut Christoph Bammer lässt der Artikel »alles aus, was man an Evidenz zu ME/CFS hat«, und liefert stattdessen »Scheinargumentationsbausteine« für Gutachter·innen, »Ansprüche einfach abzuwehren«.

Kurz gesagt: Nach Einschätzung der Expert·innen vermitteln die beiden Beiträge einen falschen Eindruck der Erkrankungen. Sie stützen sich auf Einzelmeinungen statt auf belastbare Evidenz. ME/CFS und Post Covid erscheinen darin nicht als schwere Multisystemerkrankungen, als die sie in der Fachwelt weitgehend beschrieben werden, sondern als Ausprägungen psychischer Beschwerdebilder.

Auffällig ist jeoch nicht nur, welche Texte in den »Leseempfehlungen« aufgelistet sind und zitiert werden, sondern auch, welche fehlen. Zentrale wissenschaftliche Arbeiten kommen in den Unterlagen nämlich nicht vor – etwa das sogenannte D-A-CH-Konsensus-Statement zu ME/CFS. Es bündelt den aktuellen Forschungsstand auf Basis der besten verfügbaren Evidenz, darunter systematische Reviews und Metaanalysen, und gilt unter Spezialist·innen im deutschsprachigen Raum als wichtige Orientierung.

»Es ist problematisch, wenn Meinungsartikel hervorgehoben werden, während zentrale Leitlinien und wissenschaftlicher Konsens nicht vorkommen,« sagt Kathryn Hoffmann.

Eigene Linie statt Leitlinien

Die Stellungnahme der ÖBAK dazu ist bemerkenswert – denn sie widerspricht den befragten Expert·innen ausdrücklich: Nach Ansicht der Begutachtungsakademie sei das D-A-CH-Konsensuspapier lediglich eine »Stellungnahme von Einzelpersonen« ohne »Mehrwert« für die gutachterliche Einschätzung und »keine offizielle oder von wissenschaftlichen Gesellschaften verfasste Mitteilung«. In Bezug auf die Ausführungen zur Neurasthenie in den Lehrunterlagen heißt es: »Die von Ihren (sic!) Fachleuten geäußerte Annahme, Neurasthenie ›sei überholt‹​​, ist als deren Meinungsäußerung zu werten.«

Damit positioniert sich ausgerechnet jene Institution, die Gutachter·innen ausbildet und zertifiziert, offen gegen zentrale, evidenzbasierte Einschätzungen der Fachwelt.

Welche Folgen das hat, zeigt die Praxis. Seit Jahren verzeichnen die Volksanwaltschaft und die Patient·innenanwaltschaften Beschwerden von ME/CFS- und Post-Covid-Betroffenen über medizinische Gutachten. Eine Auswertung von DOSSIER, APA und ORF aus dem Jahr 2025 deutet darauf hin, dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt. Die Analyse von 124 Gutachten der PVA legt Missstände nahe.

Das Hauptmerkmal von ME/CFS, die Post-Exertional Malaise, wurde in nur drei Prozent der Sachverständigenberichte thematisiert. Ebenso blieben medizinisch etablierte Diagnosekriterien für ME/CFS unberücksichtigt – sie kamen in keinem Gutachten vor. In 40 Prozent der Gutachten wurde statt ME/CFS eine psychische Diagnose als Hauptbefund gestellt. Auffallend häufig lautete diese Neurasthenie. In knapp 34 Prozent der Fälle unterstellten Sachverständige den Antragsteller·innen, im Hinblick auf ihre Symptome zu übertreiben oder zu simulieren.

Vielleicht weil sie so in der ÖBAK-Fortbildung gelernt haben: In jener Studie zum Vortäuschen und Verheimlichen von Covid-Infektionen, die als »Leseempfehlung« in den Lehrunterlagen angeführt ist, gab ein Teil der Befragten an, eine Infektion vorgetäuscht zu haben – vor allem um dem Arbeitsplatz fernzubleiben oder in Krankenstand gehen zu können.

Die Untersuchung bezieht sich allerdings auf akute Infektionen während der Pandemie. Grundlage ist eine Befragung von rund 500 Personen, überwiegend jungen Erwachsenen aus mehreren Ländern. Ob und inwiefern sich diese Ergebnisse auf Personen mit postinfektiösen Erkrankungen übertragen lassen, die Leistungen der Pensionsversicherung beantragen, wird in den Unterlagen nicht erläutert.

»Wenn man solche Studien unkommentiert einbringt, setzt man damit Patient·innen einem Generalverdacht aus,« sagt Christoph Bammer.

HINWEIS

Haben Sie Hinweise zu diesem Thema? Schreiben Sie uns an eja.kapeller@dossier.at. Wir behandeln alle Informationen vertraulich.

Warum sie diese Studie an zentraler Stelle zitiert, erläutert die ÖBAK auf Anfrage nicht. Stattdessen verweist die Akademie darauf, dass die Vortragsfolien laufend aktualisiert würden und »im aktuellen Stand« keine Literaturhinweise enthalten seien. Zudem heißt es: »Der Ordnung halber wird mitgeteilt, dass sämtliche ÖBAK-Unterlagen urheberrechtlich geschützt sind und eine Weiterverbreitung untersagt ist.«