Es hätte eine kleine Revolution werden sollen. Mit ihrem Minikrankenhaus-Konzept wollte die Regierung 2017 auf einen Schlag viel erreichen: flächendeckende Behandlungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen, eine bessere Betreuung von älteren Menschen und einen Rundumservice für Berufstätige. Nebenbei sollten die sogenannten Primärversorgungseinheiten (PVE) auch noch den Haus- und Fachärzt·innenmangel beseitigen.
Die Politik hatte eine Win-win-Situation im Auge.
»Mit dem Primärversorgungsgesetz (PrimVG) wollte der Bund (...) Versorgungsformen schaffen, die sowohl für Ärztinnen und Ärzte attraktive Arbeitsplätze als auch eine wirksame Versorgung für die Bevölkerung bieten können«, heißt es im DOSSIER vorliegenden Positionspapier der Landesgesundheitsreferent·innenkonferenz vom 21. Mai 2021. Also eine tolle Sache für Patient·innen und Mediziner·innen – auf dem Papier.
Denn die Revolution wurde abgesagt.
75 der neuen Minikrankenhäuser hatte die Regierung bereits bis 2021 geplant. 33 sind es bis heute geworden. »Tatsächlich sind in allen Bundesländern Primärversorgungseinheiten nur in geringer Zahl umgesetzt«, wie das Länderpapier zur »Reform der Primärversorgung – Länderposition« feststellt.
Der Grund: Das Zustandekommen könne »von einzelnen Akteuren (vor allem Ärztekammer) einseitig blockiert« werden – und zwar: »über den Stellenplan, über Zustimmungspflichten im Gesamtvertrag, über Einsprüche in Krankenanstaltengesetz-Verfahren von selbstständigen Ambulanzen«.
Eine Novelle des PrimVG sei dringend nötig. Denn: »Hausärztinnen und Hausärzte gehen in den nächsten Jahren in großer Zahl in Pension, Nachfolger sind nicht ausreichend in Sicht.«
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