Als der Arzt ihren Lebensgefährten bittet, den Raum zu verlassen, denkt Barbara Weber nicht weiter darüber nach. Es ist ein kurzer Moment, eine beiläufige Anweisung, die wirkt wie Routine.
Barbara Weber sitzt an diesem Tag im Juli 2024 im Kompetenzzentrum der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) in Wien, Österreichs größtem Sozialversicherungsträger. Die 34-Jährige leidet seit einer Infektion im Herbst 2022 an Post Covid. Der Krankheitsverlauf ist schwer, im Februar 2024 stellte Weber deshalb einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension. Ob er bewilligt wird, entscheidet sich unter anderem an diesem Tag im Juli.
Es ist Webers dritte Begutachtung im Zuge ihres Antrags – zuvor ist sie bereits bei einem Neurologen und einem Psychologen vorstellig geworden. Nun steht eine Untersuchung durch einen Internisten an, einen Facharzt für innere Medizin.
Was folgt, hält Weber noch am selben Tag in einem Gedächtnisprotokoll fest: Nachdem der Arzt ihren Partner aus dem Raum gebeten hat, ist sie dort mit ihm und einer Assistentin allein. Der Arzt weist Weber an, sich bis auf die Unterwäsche auszuziehen. Sie wird gewogen und ihre Körpergröße gemessen. Dann soll Weber auch den BH ablegen. Der Arzt hört sie ab, klopft ihren Rücken ab und weist sie schließlich an, sich auf die Patient·innenliege zu legen. Ohne Ankündigung und ohne Webers Zustimmung beginnt er, ihre Brüste abzutasten. Sie ist überrumpelt, lässt den Arzt gewähren.
Für die weitere Untersuchung liegt Weber entblößt auf der Liege. »Er hat mir sogar mein Oberteil weggelegt, als ich es mir auf die Brust gelegt habe zum Sichtschutz «, sagt sie. Wieso das erforderlich gewesen sein soll, erschließt sich Weber nicht: Der Arzt tastet ihren Bauch ab, misst ihren Blutdruck und Puls. Erst danach erlaubt er ihr, das Oberteil wieder anzuziehen. Heute sagt Weber gegenüber DOSSIER: »Es hat sich angefühlt wie ein Übergriff.«
Barbara Weber heißt in Wirklichkeit anders. Sie sagt, sie steht zu ihren Aussagen, aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen möchte sie aber nicht unter ihrem echten Namen an die Öffentlichkeit treten. DOSSIER hat ihren Namen deshalb anonymisiert – genauso die Namen der anderen Frauen, die von ähnlichen Erfahrungen mit demselben Arzt der PVA berichten.
Eine von ihnen wurde am selben Tag wie Weber zur internistischen Begutachtung ins Kompetenzzentrum der PVA in Wien geladen. Die beiden Frauen kennen einander lose aus einer Whatsapp-Gruppe für Long-Covid-Betroffene. Nach den Untersuchungen tauschen sie sich aus – und merken: Auch Webers Bekannte wurde von demselben Arzt untersucht – und auch sie empfand die Begutachtung als grenzüberschreitend.
Die Geschichten der Frauen betreffen einen sensiblen und verschlossenen Bereich. Denn was hinter der Tür eines Untersuchungsraums geschieht, bleibt meist zwischen Ärzt·innen und Patient·innen. Schon bei einem gewöhnlichen Ärzt·innenbesuch besteht ein Machtgefälle – bei medizinischen Gutachten wiegt es noch schwerer.
Wer zu einer PVA-Begutachtung geladen wird, muss erscheinen, sonst drohen Konsequenzen.Und wer sich untersuchen lässt, hofft auf einen positiven Bescheid und wird eher kooperieren – selbst wenn persönliche Grenzen überschritten werden.
Jener Arzt der PVA habe dieses Machtverhältnis ausgenutzt, sind sich die jungen Frauen sicher. Fakt ist: Nach DOSSIER-Recherchen verlassen mindestens drei Antragstellerinnen die Untersuchung irritiert und berichten unabhängig voneinander von Situationen, in denen ihre Intimsphäre verletzt wurde. Handelte der Arzt gedankenlos – oder mit Absicht? War es ein Mangel an Feingefühl oder ein Übergriff? Eindeutig lassen sich diese Fragen kaum beantworten. Das liegt auch daran, dass die Behörde und andere Anlaufstellen die Beschwerde von Barbara Weber nicht ernst nahmen und sie mit ihren Erfahrungen alleinließen.
Wo beginnt ein Übergriff?
Berührungen an intimen Stellen können Teil medizinischer Untersuchungen sein – auch bei Begutachtungen im Zuge von Anträgen auf Berufsunfähigkeitspensionen. Ihr Ziel ist es, objektiv zu klären, welche Arbeitsleistung Antragsteller·innen noch erbringen können. Dazu wird auch der allgemeine Gesundheitszustand der Patient·innen erhoben. Die Entscheidung, wie ausführlich das geschieht – das heißt, ob im Fall einer internistischen Begutachtung etwa auch eine Brustabtastung durchgeführt wird –, obliegt den Gutachter·innen.
Das macht es von außen schwierig, eine Grenze zu ziehen: Wo endet eine notwendige Maßnahme, und wo beginnt ein Übergriff? Mit dem Internisten, der Barbara Weber begutachtet hat, konnte DOSSIER selbst nicht sprechen – trotz mehrmaliger Anfragen über die Pressestelle der PVA.
»Nicht alles, was unangenehm ist, ist ein Übergriff. Wir sehen oft, dass es im Grunde ein Kommunikationsproblem ist«, sagt Maria Kletečka-Pulker von der Plattform Patient·innensicherheit, die auch Gesundheitseinrichtungen berät. »Vielleicht handelt ein Arzt aus Routine, wie vor 20 Jahren. Das heißt aber natürlich nicht, dass dies heute so in Ordnung ist.«
Unstrittig ist: Untersuchungen dürfen nur nach vorheriger Aufklärung und ausdrücklicher Einwilligung erfolgen – das ist nicht nur ein zentraler ethischer Grundsatz der Medizin, sondern gesetzliche Pflicht, auch für Gutachter·innen.
»Grundsätzlich bekommt man nur medizinische Behandlungen, denen man auch zugestimmt hat – alles andere wäre rechtlich problematisch«, sagt die Bioethikerin Christiane Druml von der Medizinischen Universität Wien.
Ein anderer Aspekt ist die Verhältnismäßigkeit einer Untersuchung. »Die Achtung der Privatsphäre ist rechtlich mehrfach verankert. Es muss auch bei Untersuchungen bedacht werden, wie sie gewahrt werden kann«, sagt Druml. »Das heißt auch: Untersuchungen müssen in dieser Hinsicht verhältnismäßig sein: Um bei jemandem den Puls zu messen, ist es nicht verhältnismäßig, dass sich jemand dafür ausziehen muss.«
Was Barbara Weber schildert, entspricht diesen Grundsätzen nicht. Sie sagt: »Ich hatte den Eindruck, es ist ein Einschüchterungsversuch – und dass es System hat.«
Eine Beschwerde, die im Sand verläuft

Als ihr Antrag im Oktober 2024 abgelehnt wird, fasst Barbara Weber einen Entschluss: Sie schickt ihr Gedächtnisprotokoll an die Ombudsstelle der Pensionsversicherungsanstalt – verbunden mit einer formellen Beschwerde. Lange hatte sie gezögert. »Ich reiche die Beschwerde erst jetzt ein, weil ich befürchtet habe, das könnte negative Auswirkungen auf meinen Bescheid haben«, schreibt sie. Ihr Vertrauen in die Institution sei nach der Untersuchung »vollständig erschüttert«.
Zeitgleich wendet sich Weber auch an die Patient·innenombudsstelle der Ärztekammer Wien. Ihr Anliegen ist deutlich: Sie wünsche sich eine unabhängige Prüfung, auch eine Instanz außerhalb der PVA solle den Vorwürfe nachgehen.
Wochen vergehen, dann trifft im November eine Antwort ein. Der Ombudsmann der Ärztekammer hat Weber ein Schreiben der PVA weitergeleitet. Darin heißt es,man habe eine »umfassende Stellungnahme« zum Ablauf der Begutachtung eingeholt. Das Ergebnis: Der beschuldigte Arzt weist die Anschuldigungen »auf das Schärfste« zurück. Ebenso die Führungsebene der PVA-Landesstelle Wien. Laut der leitenden Ärztin sei die Untersuchung der Brustdrüsen »unabhängig vom Geschlecht ein legitimer Bestandteil des internistischen Status, um eventuell vorhandene Pathologien nicht zu übersehen bzw. rechtzeitig festzustellen«. Zudem wird betont: Der Mediziner sei seit vielen Jahren als »höchst erfahrener und geschätzter Facharzt« tätig, eine »kompetente, korrekte und untadelige Vorgehensweise« stehe »außer Zweifel«.
Das Schreiben lässt zentrale Fragen offen und wirft neue auf: Warum wurde bei Weber eine Brustabtastung vorgenommen, bei anderen Antragsteller·innen mit Post Covid aber nicht – wie mehrere andere internistische Gutachten zeigen, die DOSSIER vorliegen? Auch warum das Messen von Blutdruck und Puls an oberkörperfreien Patient·innen vorgenommen werden muss, erklärt die PVA nicht. Die vielleicht wichtigste Frage: Warum befragt die PVA zur Klärung der Vorwürfe den Beschuldigten und dessen Vorgesetzte – nicht aber die Betroffene?
Nicht nur die PVA lässt Weber ratlos zurück: Die Ärztekammer hat ihre Vorwürfe erst gar nicht selbst geprüft, sondern nochmals an die PVA weitergeleitet. Als sich Weber später bei der Patient·innenanwaltschaft meldet, erhält sie zwar ein Angebot für ein Telefonat – aber auch den Hinweis: Man sei für ihren Fall nicht zuständig.
»Ich habe mir damals sogar überlegt, den Arzt anzuzeigen, damit sein Verhalten Konsequenzen hat«, sagt Weber heute. Doch es blieb bei einem Gedanken. Weil ihr Antrag auf Berufsunfähigkeit abgelehnt wurde, zog sie gegen die PVA vor Gericht. »Ein zweites Verfahren hätte ich nicht ausgehalten.«
Wie kann es sein, dass eine Schwerkranke den Eindruck gewinnt, erst ein Gerichtsverfahren könne ihr Gehör verschaffen? Warum wurden die ernsten Vorwürfe im Fall von Barbara Weber nicht sorgfältig geprüft?
Schweigen und ein »Missverständnis«
Auf DOSSIER-Anfrage erklärt die PVA, man habe bereits »umfangreich und mehrfach Stellung« zu den Vorwürfen genommen. Wie die interne Prüfung abgelaufen ist, gibt die Behörde nicht bekannt. Auf die Frage, wie man den Fall ausreichend prüfen konnte, ohne dabei die Betroffene zu befragen, heißt es: »Weder Frau Weber noch die Ärztekammer haben weitere Schritte eingeleitet.«
Die Ärztekammer wiederum erklärt, ihre Patient·innenombudsstelle sei bloß beratend tätig. Eine eigenständige Prüfung sei nicht vorgesehen, man könne Beschwerden lediglich weiterleiten – etwa an die PVA oder den Disziplinaranwalt, das Kontrollorgan der Ärztekammer. Doch warum ist Webers Beschwerde trotz ihres ausdrücklichen Wunsches nach externer Aufklärung nicht dorthin gelangt? Die Ombudsstelle spricht von einem »Missverständnis«: Man habe Webers Schreiben an die PVA weitergeleitet und anschließend auf eine Rückmeldung gewartet. Weil die ausblieb, unternahm man nichts weiter.
Der Fall zeigt ein strukturelles Problem in einem hochsensiblen Bereich: Denn tatsächlich kann die Patient·innenanwaltschaft Beschwerden gegen Ärzt·innen der PVA nicht selbst überprüfen. Zuständig dafür ist die Behörde selbst, also jene Institution, gegen die sich der Vorwurf richtet. Im Fall von Barbara Weber nahm sie die Vorwürfe gegen einen ihrer Gutachter offenbar nicht ernst genug, um mit der Beschwerdeführerin auch nur Rücksprache zu halten.
Auch bei der Kontrolle durch die Ärztekammer, die mit der Aufsicht über ihren Berufsstand betraut ist, gibt es Probleme. Im März 2025 kritisierte der Rechnungshof den intransparenten und inkonsequenten Umgang der Ärztekammer mit Disziplinarverfahren. Der Fall eines übergriffigen Gynäkologen, über den DOSSIER im Juni 2025 berichtete, »schockierte« das Gesundheitsministerium, das Aufklärung versprach. Auch hier handelte die Ärztekammer nicht. Zurück bleiben letztlich Kranke in besonders verletzlichen Situationen, für deren Schutz sich niemand verantwortlich fühlt.
Die dritte Betroffene
Während Webers Beschwerde versandet, lässt sie die Erfahrung nicht los. Im Februar 2025, Monate nach ihrer Begutachtung, stößt sie in einer Long-Covid-Gruppe auf Facebook zufällig auf einen Aufruf, Erfahrungen von internistischen Begutachtungen zu teilen. Weber entscheidet sich, ihre Erlebnisse zu schildern. Kurz darauf meldet sich eine Frau bei ihr. Es stellt sich heraus: Die Fremde wurde von demselben Internisten begutachtet – und auch sie erlebt die Untersuchung als unangemessen.
Die Begutachtung von Lisa Zinger, damals 31 Jahre alt, fand im September 2024 statt. Ihre Schilderungen ähneln jenen von Barbara Weber. Zinger sagt, sie habe ihrer Mutter unmittelbar nach dem Termin von dem Vorfall erzählt – der Arzt hatte die Mutter zuvor, so wie Webers Lebensgefährten, aus dem Untersuchungsraum geschickt, als sich Zinger ausziehen sollte. Einige Tage später verfasst sie einen Text, den sie in einer Facebook-Gruppe für Long-Covid-Betroffene posten wollte:
»Ohne Erklärung oder Vorwarnung hat der männliche Internist meine Brüste abgetastet. Da ich nicht nachvollziehen kann, was das mit ME/CFS oder Long Covid zu tun hat und dies ohne jegliches Einverständnis geschah – und ich es als Übergriff wahrgenommen habe (und das sofort meiner Begleitperson erzählt habe) –, wollte ich euch fragen, ob das üblich ist bzw. Teil des Prozedere – und ob ihr ähnliche Erfahrungen gemacht habt?«
Damals veröffentlicht Zinger den Text nicht. »Ich konnte mich eigentlich immer gut wehren«, sagt sie heute gegenüber DOSSIER. »Aber in so einer Situation ist man machtlos. Man ist schwerkrank, und alles hängt vom Urteil des Gutachters ab. Mir hat einfach die Kraft gefehlt, das weiterzuverfolgen.«
Erst als sie von Barbara Weber erfährt, entschließt sich Zinger, das Posting doch noch öffentlich zu machen. Mit Unterstützung des Vereins Long Covid Austria, bei dem Weber aktiv ist, plant Zinger zudem, eine offizielle Beschwerde bei der PVA einzureichen.

