Die Qual der Wahl

Wahlärzt·innen sind die Sonderklasse des niedergelassenen Bereichs – und werden zur Herausforderung für das Gesundheitssystem.

Text: Florian Skrabal; Illustration: S. R. Ayers

Gesundheit25.3.2022 

Die Vorteile liegen auf der Hand. Wahlärzt·innen haben keinen Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, daher sind sie nicht an deren Vorgaben zu Öffnungszeiten gebunden. Sie müssen keine Hard- und Software für die E-Card anschaffen, weil sie keine Leistungen mit der Sozialversicherung abrechnen. Sie unterliegen nicht einmal einer Behandlungspflicht und können Patient·innen einfach ablehnen.

Aus diesen und anderen Gründen, wie einer flexiblen Gestaltung ihrer Honorare, entscheiden sich im niedergelassenen Bereich immer mehr Ärzt·innen dazu, keine Kassenstelle zu übernehmen. Von 2009 bis 2019 stieg die Anzahl der Wahlärzt·innen in der Allgemeinmedizin um 42 Prozent an. Bei Fachärzt·innen ist der Trend ähnlich deutlich: ein Plus von 38 Prozent.

Damit ordinieren in Österreich mittlerweile mehr Wahl- als Kassenärzt·innen (rund 10.500 gegenüber 8.200). Das wird zunehmend zum Problem, wie ein 2021 veröffentlichter Bericht des Rechnungshofs (RH) zeigt.

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