Abrechnung mit dem Frauenarzt

Neuer Wirbel um einen umstrittenen Gynäkologen: Mehrere Patientinnen beanstanden nicht nur übergriffiges Verhalten, sondern auch die mutmaßlich falsche Verrechnung von medizinischen Leistungen. Hat sich der Gynäkologe an ihnen bereichert?

Text: Ashwien Sankholkar

Gesundheit20.3.2026 

Der jungen Frau fällt es nicht leicht, von der ­Sache zu erzählen. Im Juli 2025 nimmt sie all ihren Mut zusammen und schreibt eine ausführliche E-Mail an die Ärzte­kammer: »Nach langem Überlegen, therapeutischer Aufarbeitung und den derzeitigen Schlagzeilen möchte auch ich endlich das Gesche­hene erzählen.« Sie befand sich in einem emotionalen Ausnahmezustand, als sie am 6. November 2024 den Gynäkologen Dieter N. aufsuchte: »Ich hatte Angst, schwanger zu sein.« Es war ihr erster Besuch bei ihm – und er sollte ihr unangenehm in Erinnerung bleiben. »Ich konnte mein Anliegen und meine Bedenken kaum erklären und schon musste ich mich auf den Untersuchungsstuhl setzen«, so Anna B. (Der Name des Gynäkologen und die Namen aller in diesem Artikel ­genannten Patientinnen wurden von der Redaktion geändert.) 

Die Diagnose erfolgte rasch: »Er hat mich zwei Minuten angeschaut und meinte gleich, hier sei eine angehende Schwangerschaft zu sehen.« Daraufhin habe ihr der Gynäkologe einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch empfohlen – Kostenpunkt 380 Euro. Anna B. war mit der Situation überfordert, fühlte sich bedrängt und bat um Bedenkzeit. »Ich bin verstört und weinend aus der Ordination raus«, schreibt sie. Daheim entschied sie sich für die Abtreibung. Was sie damals nicht wusste: Sie war gar nicht schwanger.

Mit Anna B.s Schilderung beginnt ein weiteres Kapitel in der unrühmlichen Geschichte eines österreichischen Gynäkologen, der Patientinnen seit Jahren mutmaßlich übergriffig behandelt und dennoch ungehindert praktizieren kann. Trotz zahlreicher Beschwerden bei der Ärztekammer und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) gab es bisher kaum Konsequenzen für den Arzt. Doch nun gibt es neue Vorwürfe: Diesmal geht es nicht nur um übergriffiges Verhalten, sondern auch um frag­würdige Abrechnungen. 

Einer der Anlassfälle ist jener von Anna B.: Am Tag nach der ersten ­Konsultation kam sie wieder in die Ordination des Gynäkologen. Sie habe die Abtreibungsmedikamente und zwei Überweisungen an ein Labor ­erhalten, weitere Untersuchungen habe es an dem Tag nicht gegeben. Die erste Tablette nahm sie noch in der Ordination ein. Wenig später ging sie, wie vom Arzt verordnet worden sei, zum Bluttest. Im Laufe einiger Tage sollte die Konzentration des Schwangerschaftshormons sinken. Als sie bei der zweiten Blutabnahme das Ergebnis des ersten Bluttests erhielt, war die Überraschung groß: Die Blutwerte deuteten nicht auf eine Schwangerschaft hin. »Ich war sofort verunsichert«, schreibt sie.

Im Landesklinikum Mödling wollte sie sich Gewissheit ­verschaffen: »Dort wurde ich untersucht und es wurde festgestellt, dass ich nie schwanger war und dies falsch diagnostiziert worden war.« Sie war sprachlos, auch mögliche Nebenwirkungen der Abtreibungsmedikamente kamen ihr in den Sinn. Die Ärztin im Spital empfahl ihr, das Geld für die Behandlung von Dieter N. zurückzufordern. Am 11. November 2024 konfrontierte sie den Gynäkologen mit den Fakten und verlangte ihr Geld zurück. Doch dieser habe auf unterschriebene Dokumente ver­wiesen – und die Rückzahlung verweigert. An seine Worte erinnert sie sich: »›Was ist Ihr Problem? Seien Sie doch lieber froh. Sie wollten doch eh kein Kind.‹«

Der Gynäkologe ist DOSSIER-Leser·innen bekannt: Über Dieter N. ­haben wir im Juni 2025 in der Story »Freibrief für den Frauenarzt« erstmals berichtet. Mehrere Frauen hatten ihm grenzüberschreitendes ­Verhalten vorgeworfen. So hatte er etwa die Diagnose einer Patientin in einem Onlineforum öffentlich gemacht und sie damit bloßgestellt, nachdem sie dort eine kritische Bewertung über ihn abgegeben hatte. 

Nach der Veröffentlichung des Artikels wandten sich weitere Patientinnen wie Anna B. an DOSSIER. Die Erfahrungsberichte und Unterlagen der Frauen legen nahe, dass der Arzt nicht nur im Umgang mit ihnen, sondern auch bei der Abrechnung Grenzen überschritten haben ­könnte. Wie eine DOSSIER-Recherche zeigt, stimmen Leistungen, die Dieter N. mit der ÖGK abgerechnet hat, immer wieder nicht mit Angaben der Patientinnen überein. Manche Frauen schildern, dass nicht notwendige Untersuchungen durchgeführt worden seien. Andere berichten, dass sie für Leistungen privat bezahlt hätten, Dieter N. diese aber über die E‑Card abgerechnet habe. Manche bestreiten, dass bestimmte Leistungen – etwa Abstriche oder Beratungsgespräche – überhaupt erbracht wurden. Die ÖGK prüft die Verdachtsfälle. Der Arzt will gegenüber DOSSIER keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben.

»Der Abstrich wurde definitiv nicht durchgeführt«

»Er hat mich zum Weinen gebracht«, sagt Barbara C., eine weitere Betrof­fene, zu DOSSIER. Über ihren Besuch am 7. August 2024 bei Dieter N. verfasste sie ein Gedächtnisprotokoll, das DOSSIER vorliegt. Sie kam ­wegen einer Untersuchung im Zusammenhang mit ihrem Kinderwunsch. Der Arzt habe unwirsch reagiert und ihr erklärt, dass sie für eine Schwangerschaft »viel zu alt« sei und sich »eine Schwangerschaft ­abschminken« könne. Die Erinnerungen an den Arztbesuch kamen wieder hoch, als ­Barbara C. die Leistungsinformation für Versicherte (Live) ­abrief. Dabei handelt es sich um ein Onlinetool der ÖGK, in dem Patient·innen ein­sehen können, was ihre Kassenärzt·innen verrechnet haben. Live kann über die ÖGK-Homepage abgerufen werden und soll der Kostentrans­parenz und der Kontrolle dienen. 

Für Barbara C. sind einige der Untersuchungen, die der ÖGK ­verrechnet wurden, nicht nachvollziehbar. So findet sich im System die Position ­»Gynäkologischer Ultraschall 29,48 Euro«. Was sie daran stört? »Den Ultraschall habe ich privat bezahlt«, sagt sie. Sie zahlte 55 Euro für eine »Ultraschall-Vorsorge«, die auf der Honorarnote explizit als »SV‑­rechtlich nicht verrechenbar« vermerkt ist – »SV« steht für Sozialversicherung. Für denselben Tag findet sich die Position »Vaginale Abstrichnahme und Sekretbefundung 9,58 Euro«. Barbara C. sagt dazu: »Der Abstrich wurde definitiv nicht durchgeführt. Ich habe jedwede Abstrichnahme ­verweigert.« Sie meldete die Diskrepanzen an die ÖGK-Ombudsstelle, die ihr am 19. Jänner 2026 via E-Mail rückmeldete: »Gerne informieren wir Sie, dass die Abrechnung von Herrn Dr. N. geprüft wurde und dementsprechend auch korrigiert wurde. Wir möchten Ihnen für Ihre Mit­hilfe danken.« Für die ÖGK war die Sache damit erledigt. 

»In Fällen wie diesem wird der Vertragspartner zur Stellungnahme und Darlegung des Sachverhalts aufgefordert«, heißt es auf DOSSIER-Nachfrage von der ÖGK. »Kann der Vertragspartner nicht ­nachweisen, dass die Leistungserbringung erfolgt ist, wird eine Streichung der Leistungen im Zuge der nächsten Abrechnung vorgenommen. Vertrags­widriges Verhalten hat Konsequenzen bis zur Vertragskündigung.« ­Verhielt sich Dieter N. vertragswidrig? Verliert er den Kassenvertrag? Aus datenschutzrechtlichen Gründen beantwortet die ÖGK diese Fragen nicht. »Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen«, heißt es. 

Auch die Patientin Christine D. hat sich mit einer Beschwerde an die ÖGK gewandt. Im Frühjahr 2023 suchte sie einen neuen Gynäkologen für eine Routinekontrolle. Sie wollte dabei abklären, ob der Arzt grundsätzlich auch Schwangere aufnimmt, weil manche Gynäkolog·innen schwangere Patientinnen ablehnen. Der erste Termin am 7. März 2023 blieb ihr unangenehm in Erinnerung. Sie kam als Kassenpatientin, zahlte aber privat: 100 Euro für »SV-rechtlich nicht verrechenbare Ultraschall-Vorsorge«, eine »pH-Kontrolle« und »Vorsorge STD« stehen auf der Honorarnote – STD ist die englische Abkürzung für sexuell übertragbare Krankheiten. Damals vertraute sie darauf, dass die private Abrechnung korrekt war. 

Heute sieht sie das anders. Ein Hinweis machte sie stutzig und brachte sie auf die Frage, ob ein Ultraschall nicht eine Kassenleistung sei. Sie schaute in die Live-Liste der ÖGK und fand für den 7. März 2023 die ­Position »Gynäkologischer Ultraschall« als Kostenpunkt, obwohl sie dafür – so wie auch schon Barbara C. – privat bezahlt hatte. Außerdem gibt es in der Liste weitere Einträge, die sie nicht nachvollziehen kann: »Ärztliche Beratung zur Krebsvorsorge und Früherkennung 2,79 Euro« und »Aufklärungsgespräch zu Covid-19 Therapeutika 12 Euro«. »Diese Gespräche fanden nicht statt«, sagt Christine D. zu DOSSIER. 

Auch sie meldete ihren Verdacht bei der ÖGK. Diese leitete eine ­Prüfung wegen Verdachts der Doppelverrechnung ein und meldete ihr am 9. Februar 2026 zurück: »​Leider ist für die ÖGK auf Basis der von Ihnen und von Dr. N. vorliegenden Schilderungen nicht eindeutig feststellbar, dass es zu einer unzulässigen Mehrfachverrechnung bzw. einer Verrechnung von nicht erbrachten Leistungen gekommen ist.« Mehr wurde Christine D. nicht mitgeteilt. Die Stellungnahme von Dieter N. gab man nicht an sie weiter. 

Doch Christine D. blieb hartnäckig. Sie reichte eine frühere Stellung­nahme von Dieter N. nach, die sie irritiert hatte. In einem anderen Verfahren hatte er behauptet, dass Christine D. an Unfruchtbarkeit gelitten habe. Diese Behauptung sei »falsch« und beruhe »auf einer falschen ­Anamnese«, wie sie der ÖGK mitteilte. »Der Grund meines Besuches war eine reine Routinekontrolle, die eine Kassenleistung darstellt, es gab keinen länger bestehenden Kinderwunsch und schon gar nicht Infertilität, die ­abgeklärt werden hätte müssen.« Ihr zufolge lag auch kein Grund für eine ­»etwaige Fruchtbarkeitsbehandlung« vor. Solche Behandlungen müssen privat ­bezahlt werden. Tatsächlich war Christine D. beim ersten Besuch bei ­Dieter N. bereits schwanger, wie sich im Nachhinein herausstellte. Heute ist sie Mutter von zwei Kindern. 

Ärztekammer am Zug

Die ÖGK kontrolliert vor allem das Abrechnungsverhalten der Kassen­ärzt·innen. Werden ärztliche Berufspflichten oder die Standesehre verletzt, muss der Disziplinarrat der Österreichischen Ärztekammer einschreiten. Darum meldeten Barbara C. und Christine D. ihre schlechten Erfahrungen mit dem Arzt auch der Standesvertretung. Bei der Ärztekammer hält man sich zu laufenden Verfahren bedeckt. Mit Verweis auf die Verschwiegenheitspflicht in Disziplinarverfahren wird sowohl den Patientinnen als auch DOSSIER die Auskunft verweigert.

Auch eine dritte Betroffene, die sich bei DOSSIER gemeldet hat, ­reichte bei der Ärztekammer Beschwerde gegen den Gynäkologen ein. »Ich wende mich an Sie mit einer Beschwerde über eine frauenärztliche ­Behandlung, die ich als respektlos, medizinisch fragwürdig und persönlich belastend empfunden habe«, schrieb Daniela E. am 18. Juni 2025. Zwei Tage zuvor hatte sie Dieter N.s Ordination besucht, weil sie einen »oberflächlichen Knoten an der Schamlippe« festgestellt hatte. Sie wollte eine »ärztliche Einschätzung und gegebenenfalls eine Empfehlung für eine Salbe«. Wie die anderen Betroffenen berichtet auch sie von übergriffigem Verhalten und fragwürdigen Abrechnungen.

Laut Daniela E. wurde ihr »ohne Vorankündigung und ohne Einwilligung ein vaginaler Abstrich entnommen«. Unmittelbar danach sei ein Ultraschall durchgeführt worden, dem sie ebenfalls nicht zugestimmt habe. »Ich war schlicht überrumpelt.« Auch sie prüfte später ihre ÖGK-­Leistungsinformation. Darin sind auch eine »Kolposkopie 10,32 Euro« sowie eine Untersuchung des Gebärmutterhalses aufgelistet. »Beides ­wurde nicht gemacht«, sagt Daniela E. zu DOSSIER. Zum Verständnis: Bei der Kolposkopie handelt es sich um eine Untersuchung von Gebärmutterhals, Vagina und Vulva mit einem speziellen Mikroskop, dem ­sogenannten Kolposkop.

Und Daniela E. ergänzt: »Der Arzt hat keine Untersuchung selbst durchgeführt. Er saß vom Anfang bis zum Ende an seinem Arbeitstisch ungefähr zwei Meter neben der Behandlungsliege.« Die Behandlung sei durch »zwei Helferinnen« durchgeführt worden. Ob es sich dabei um medizi­nisches Fachpersonal gehandelt hat, weiß sie nicht. Fraglich ist für sie auch, ob sämtliche Untersuchungen medizinisch indiziert waren.

»Zahlung, um das Thema amikal abzuschließen«

Die Beschwerde dürfte Dieter N. nervös gemacht haben. Am 19. September 2025 rief er Daniela E. an und schickte ihr eine SMS: »Guten Tag Frau E., hier Dr. N. Ich habe von der Ärztekammer von Ihrer ­Beschwerde erfahren. Mir ist wichtig, die ganze Angelegenheit einvernehmlich zu ­klären und aus der Welt zu schaffen. Gerne biete ich Ihnen ein Gespräch an und – falls gewünscht – auch eine unpräjudizielle Zahlung, um das Thema amikal abzuschließen. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. ­Beste Grüße!« Daniela E. war sprachlos. 

Was sagt Dieter N. zu den Vorwürfen der Patientinnen und den von ­Ärztekammer und Gesundheitskasse geführten Verfahren? Der Gynäkologe war bis Redaktionsschluss für DOSSIER telefonisch und per E-Mail nicht erreichbar. Eine DOSSIER-Anfrage vom Oktober 2025 leitete der Anwalt des Arztes an ihn weiter. Auf die Frage des Anwalts, »ob auf diese Anfrage geantwortet werden soll«, antwortete der Gynäkologe ausdrücklich mit: »Nein, bitte nicht.« Seither ist der Gynäkologe gegenüber ­DOSSIER auf Tauchstation und verweigert sogar die Annahme von eingeschriebenen Briefen, die DOSSIER an ihn geschickt hat. 

Machtgefälle und Transparenzdefizit

Dieter N. ist einer von mehr als 2.000 Fachärzt·innen für Frauenheil­kunde und Geburtshilfe in Österreich, doch in der Österreichischen ­Ärztekammer ist er kein Unbekannter. Vom Disziplinarrat wurde er 2025 wegen Berufspflichtverletzungen mehrfach verurteilt. 2026 muss er sich laut DOSSIER-Informationen erneut disziplinarrechtlich verantworten. Die Details zum neuen Disziplinarverfahren werden von der Ärzte­kammer nicht preisgegeben. 

Fakt ist: Sämtliche in diesem Artikel genannten Patientinnen wurden ­bisher weder von der Ärztekammer noch von der ÖGK persönlich ­befragt. »Eine persönliche Befragung der Patientin ist die Voraus­setzung, um den Sachverhalt inhaltlich aufzuklären«, sagt der Nationalrats­abgeordnete und grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner zu ­DOSSIER. »So entsteht aber der Eindruck, dass Ärztekammer und Gesundheitskasse den Beschwerden halbherzig nachgehen und kein ernsthaftes Interesse an der Aufklärung haben.«

Die DOSSIER vorliegenden Fälle dokumentieren ein Machtgefälle und ein Transparenzdefizit in Ordinationen: Patientinnen können während eines Termins kaum kontrollieren, welche Schritte medizinisch notwendig sind – und später oft nur schwer nachvollziehen, was tatsächlich dokumentiert und abgerechnet wurde. Für Ärzt·innen zahlen sich insbesondere private Leistungen aus. Im Fall von Christine D. – sie wurde fälschlicherweise für unfruchtbar befunden – stellte Dieter N. ihr privat 100 Euro und der ÖGK 124,86 Euro in Rechnung. Würde der Arzt bei allen Patient·innen so vorgehen, kämen bei täglich 90 bis 100 ­Personen, die seine Ordination besuchen, stolze Summen zusammen. Denn wenn es keine Beschwerden oder andere Auffälligkeiten gibt, zahlt die ÖGK ­anstandslos. Genau hier setzt das Tool Live an: Es macht sichtbar, was über die E‑Card abgerechnet wurde. So ermöglicht es Patient·innen, ­Kassenärzt·innen zu kontrollieren. 

»Ich hatte Schmerzen, sowohl körperlich als auch psychisch«

Für Anna B. waren die falsche Schwangerschaftsdiagnose vom November 2024 und die Folgen der Einnahme des Abtreibungsmedikaments sehr ­belastend. »Ich hatte Schmerzen, sowohl körperlich als auch psychisch, und musste das Ganze mit Hilfe eines Therapeuten aufarbeiten«, schreibt sie. Darum fand sie erst nach dem medialen Aufschrei im Sommer 2025 die Kraft, ihre Erfahrungen zu teilen und die Abrechnungen von Dieter N. zu überprüfen. Dafür nutzte auch sie den Live-Service der ÖGK. 

Zur Erinnerung: Am 7. November 2024 besuchte sie den Arzt, um die ­Medikamente abzuholen, und vier Tage später, um ihr Geld zurückzufordern. Der ÖGK wurden an beiden Tagen ein »Gynäkologischer Ultraschall 29,48 Euro« und eine »Vaginale Abstrichnahme und Sekretbefundung 9,58 Euro« verrechnet, am 11. November zudem ein »einmaliger Zuschlag für die 3. Konsultation in einem Quartal 7,37 Euro«. Anna B. zu DOSSIER: »Keine der verrechneten Leistungen wurde vom Arzt erbracht.« Dieter N. profitierte sogar von ihrer Beschwerde: Für den Besuch am 11. November verrechnete er der ÖGK insgesamt 63,38 Euro.