Errata

Geldwäsche  

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23.03.2017

Stiller Alarm

Im Text wurde suggeriert, dass Banken jede eingehende Transaktion über 15.000 Euro überprüfen und die Identität des Überweisenden feststellen müssten. Das ist falsch. Es gibt keinen fixen Betrag, ab dem eine eingehende Überweisung überprüft werden muss. Die Höhe der Transaktionen kann als unverdächtig eingestuft werden, wenn sie den üblichen Kontobewegungen entspricht.

Der Fehler wurde korrigiert. Wir bedauern.