
Gut gegessen, die Rechnung verlangt – und dann der Hinweis der Bedienung: »Wir nehmen nur Bargeld.« In Österreich ist das keine Seltenheit. Was steckt hinter der Karten-Aversion der Restaurantbetreiber·innen? Geht es tatsächlich nur um die Vermeidung von Gebühren – oder gar auch von Steuern?
Dass Kartenzahlung Gebühren verursacht, wird von Gastronom·innen gerne als Grund für ihre Bargeldpolitik genannt. Es stimmt: Kartenzahlungen verursachen für Betriebe sowohl einmalige als auch wiederkehrende Kosten. Zu den einmaligen Kosten zählen die Anschaffung und Einrichtung von Kartenlesegeräten – wobei diese schon für 40 Euro pro Gerät zu haben sind. Hinzu kommen mögliche Servicepauschalen und die laufenden Kosten pro Zahlung.
Diese Transaktionskosten variieren je nach Anbieter und Kartentyp. Manche Anbieter wie die Firma Nexi verrechnen eine fixe Gebühr pro Zahlung, etwa acht Cent, kombiniert mit einem Anteil am Umsatz – je nach Kartentyp zusätzlich 0,9 bis drei Prozent. Konkret bedeutet das laut Nexi, dass bei einer Zahlung von 59,90 Euro mit Debitkarte Gebühren von rund 61 Cent anfallen – also rund ein Prozent.
Der Fachverband Gastronomie der Wirtschaftskammer (WKO) nennt weitere Argumente: Bargeldzahlung sei im Alltag einfacher, man brauche keine technische Infrastruktur, habe nicht das Risiko von Systemausfällen oder Verbindungsproblemen. Auch das Trinkgeld, das als inoffizieller Teil des Lohnes eingeplant ist, spiele eine Rolle. »Viele Betriebe berichten, dass Kund·innen bei Kartenzahlung kein oder nur wenig Trinkgeld geben«, so die Branchenvertreter·innen.
Aber auch Bargeldzahlungen verursachen Aufwand und damit Kosten: Der Umsatz muss vom Wechselgeld und dem Trinkgeld getrennt werden, das Bargeld im Safe gelagert und auf die Bank gebracht werden. Dazu kommt: Wer keine Kartenzahlung anbietet, dem entgeht womöglich Geschäft.
»Cash only« ist aber nicht nur eine betriebswirtschaftliche Entscheidung – manchen geht es wohl auch ums Prinzip: Der WKO-Fachverband hat gemeinsam mit dem Unternehmen Geldservice Austria etwa die Initiative »Bargeldfreundlicher Betrieb« ins Leben gerufen. Für sie gilt Bargeld nicht nur als Zahlungsmittel, sondern steht für Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und Datenschutz.
Was die einen Selbstbestimmung nennen, gilt im Finanzministerium als »risikobehaftet«: Bargeldzahlungen bergen aus Sicht der Behörde die Gefahr in sich, dass Geld auf inoffiziellem Weg am Staat vorbeigeschleust wird. Offiziell würde das zwar kein·e Restaurantbetreiber·in als Motiv nennen – dass dieser Aspekt in der Praxis aber eine Rolle spielt, legen etwa Razzien des Amts für Betrugsbekämpfung Anfang 2026 nahe.
