Zahlenspiele

Wie viel ein Anwalt oder eine Anwältin als Erwachsenen­vertreter·in verdient, hängt nicht vom Aufwand der ­Tätigkeit ab, sondern vom Einkommen und vom ­Vermögen der vertretenen Person.

Text: Florian Skrabal, Illustration: Ilona Schadauer

Erwachsenenschutz2.12.2025 

Für die Vertretung eines Pensionisten – männlich, ohne Vermögen und mit einer durchschnittlichen Nettopension von 28.321 Euro im Jahr – ­erhält ein·e Erwachsenenvertreter·in etwa 1.416 Euro jährlich. Ange­nommen, eine Kanzlei hat hundert solcher Klient·innen, wären das rund 141.000 Euro im Jahr.

Verfügt eine vertretene Person hingegen über ein Vermögen von 86.000 Euro (Medianwert laut Österreichischem ­Gewerkschaftsbund), erhöht sich die Entschädigung um weitere 1.420 Euro – ohne dass sich der Arbeitsaufwand dadurch zwangsläufig ändert. Hundert Klient·innen mit Durchschnittspension und Medianvermögen brächten einer Kanzlei so etwas mehr als 283.000 Euro jährlich ein.

»Das Entlohnungssystem ist absurd«, sagt die Familienrichterin Doris Täubel-Weinreich. Es habe dazu geführt, dass unter Richter·innen eine ­informelle Vergabepraxis entstanden sei: »Viele sagen: Wer die schwierigen, aufwendigen Fälle übernimmt, soll dafür auch einmal jemanden mit Vermögen bekommen.«

Ein System, das für Missbrauch anfällig ist, weil weder Kontrolle noch eine vollständige Übersicht über die Vergabe von ­Vertretungen existieren. Theoretisch könnte ein·e Richter·in ­lukrative ­Fälle bestimmten Anwält·innen zuschanzen. Im besten Fall entsteht so eine gleichmäßige Verteilung – und damit eine Art finanzieller Ausgleich.

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