
Selten haben die DOSSIER-Redaktion nach einer Veröffentlichung so viele Anrufe und Nachrichten erreicht. Als Reaktion auf unseren Schwerpunkt zur Erwachsenenvertretung im Dezember 2025 meldeten sich Betroffene und Angehörige. Sie berichteten von gesperrten Konten, von abgedrehten Heizungen. Von der Angst, nicht mehr über die Runden zu kommen.
Es sind Geschichten von Menschen in existenzbedrohenden Situationen, viele von ihnen befinden sich in psychischen Ausnahmezuständen. Mehr als 70.000 Personen in Österreich haben derzeit eine Erwachsenenvertretung, weil sie ihre Angelegenheiten nicht oder nur eingeschränkt selbst regeln können – meist aufgrund psychischer Erkrankungen, Lernschwierigkeiten oder einer Kombination aus beidem. Auch Selbstgefährdung kann ein Grund sein.
Gerichte bestellen in solchen Fällen Vertreter·innen zum Schutz dieser Menschen. Die Vertreter·innen sollen gegen Bezahlung und in Abstimmung mit den Betroffenen Entscheidungen für sie treffen: über Geld, Verträge, Wohnsituationen. Mitunter auch über medizinische Behandlungen. Es ist ein staatlicher Eingriff, der tief ins Leben reicht.
Mit dem Schwerpunkt legte DOSSIER die bislang umfassendste Recherche zu strukturellen Problemen im System der Erwachsenenvertretung vor. Sie zeigt, wie schwierig das Ringen um Selbst- und Fremdbestimmung in der Praxis ist – und wie aus einem Schutzinstrument in manchen Fällen ein lukratives Geschäftsfeld für spezialisierte Kanzleien und Betreuungsfirmen geworden ist.
»Darf nicht extra kosten«
Die Kluft zwischen Gesetz und Praxis wird besonders bei der unzulässigen Doppelverrechnung von Leistungen deutlich. Unsere Recherche belegt erstmals, dass gerichtlich bestellte Anwält·innen private Personenbetreuer·innen beauftragen.
Das soll der sozialen Unterstützung dienen – tatsächlich übernehmen diese Betreuer·innen häufig auch Aufgaben, die eigentlich den Vertreter·innen zukommen: vom persönlichen Kontakt über die Geldverwaltung bis zu Antragstellungen. Die Kosten dafür tragen die Vertretenen selbst, zusätzlich zum Honorar für die Erwachsenenvertretung.
Die zuständige Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) wollte DOSSIER kein Interview geben, nahm aber im Jänner in der ORF-Sendung Bürgeranwalt Stellung zu den Rechercheergebnissen: »Der Anwalt, die Anwältin ist verpflichtet, einmal im Monat einen persönlichen Kontakt aufzunehmen.« Das könne auch von einer Betreuungsperson übernommen werden. »Nur das darf nicht extra kosten«, stellte die Ministerin klar. Die Entschädigung, die Anwält·innen für die Vertretung erhalten, umfasse diese Leistung bereits.

Abrechnungen und Schilderungen von Betreuungseinrichtungen, die DOSSIER inzwischen vorliegen, werfen neue Fragen zur doppelten Verrechnung auf. So beauftragte eine Wiener Anwältin private Betreuungsdienste auf Kosten ihrer Vertretenen, obwohl diese laut einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen bereits umfassend versorgt und unterstützt wurden. Aus Sorge vor rechtlichen Folgen möchte die Einrichtung anonym bleiben.
Bis zu 315 Euro monatlich wurden den Betroffenen in den vorliegenden Fällen per Dauerauftrag dafür zusätzlich abgebucht – viel Geld für Menschen mit meist wenig Einkommen und wenig Selbstbestimmung.
Nach welchen Kriterien werden solche Betreuungsleistungen beauftragt? Und wie lässt sich verhindern, dass Erwachsenenvertreter·innen Pflichttätigkeiten an Betreuer·innen auslagern und diese den Vertretenen zusätzlich verrechnet werden?
Doppelt betreut
In einem der Fälle geht es um Alois Schwarzer, der seit Jahren in einer teilbetreuten Wohnung lebt. Zweimal täglich kommt eine Heimhilfe zu ihm, und zweimal wöchentlich für jeweils zwei Stunden besucht ihn der Sozialpädagoge der Einrichtung, Mario Brunner. Dem war vor einigen Monaten aufgefallen, dass Schwarzer plötzlich kaum noch Geld hatte. (Anm: Die Namen des Vertretenen und des Sozialpädagogen wurden von der Redaktion geändert.)
Eine Erklärung dafür konnte zunächst nicht gefunden werden. Erst als Mitarbeiter·innen im Dezember 2025 Kontoauszüge des demenzkranken Mannes sahen, wurde klar: Ihm werden monatlich 166 Euro für eine private Betreuung abgebucht. Die Summe sei »wirklich ein Schock gewesen«, sagt Brunner.
Laut dem Sozialpädagogen weiß Schwarzer nichts von den zusätzlichen Kosten. Sein Klient merke aber sehr wohl, dass ihm weniger Geld bleibt. Inzwischen habe Schwarzer »wirklich existenzielle Ängste« entwickelt, er sei depressiv geworden. Die Folgen der zusätzlichen Kosten sind für ihn tatsächlich drastisch, sein Einkommen ist stark geschrumpft. Sein frei verfügbares Geld, das ihm die Heimhilfe überbringt, sei von zehn auf vier Euro pro Tag gekürzt worden.

Zwei weitere Klient·innen in derselben Einrichtung zahlen ebenfalls für zusätzliche Betreuung: laut Belegen 220 Euro beziehungsweise 315 Euro pro Monat. Diese zusätzlichen kostenpflichtigen Besuche seien »überhaupt nicht notwendig«, sagt Brunner. Begleitungen zu Ärzt·innen und Behörden, Gespräche über Therapie, Motivation und soziale Stabilisierung – all das leiste bereits die Einrichtung.
»Das ist eigentlich unsere Aufgabe«, sagt er. Ob die Klient·innen ausreichend über die zusätzlichen Leistungen und Kosten aufgeklärt wurden, ist aus Sicht der Einrichtung unklar.
Alle drei Betroffenen haben dieselbe Erwachsenenvertreterin, die Wiener Anwältin und Psychotherapeutin Margot Artner. Ihre Kanzlei ist auf das Thema spezialisiert.
In Gesprächen mit DOSSIER erklärt sie ihre Vorgehensweise: »Ein Großteil meiner Klientel ist psychisch krank. Es geht um Beziehungsarbeit, die ich alleine nicht leisten kann – und die auch nicht meine Aufgabe im Rahmen von Vertretung ist. Ich bin aber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es den Menschen gut geht. Deshalb suche ich gute Betreuer·innen.«
Dass Klient·innen bereits in Einrichtungen mit regelmäßiger Betreuung leben, sieht sie nicht als Ausschlussgrund für zusätzliche privat finanzierte Unterstützung. Diese biete »Zusatznutzen und mehr Selbstständigkeit«. In betreuten Wohnformen würden oft die Ressourcen für intensive Einzelbegleitung fehlen, argumentiert Artner. Außerdem sei die notwendige Kontinuität dort nicht immer gewährleistet – etwa wenn Betreuungsangebote mit dem Auszug aus einer bestimmten Einrichtung enden.
Maßgeschneiderte Angebote
Erwachsenenvertreter·innen dürfen Unterstützung für ihre Klient·innen organisieren – und müssen es sogar, wenn keine ausreichende Betreuung gewährleistet ist. Dass dafür häufig private Personenbetreuer·innen engagiert werden, deutet auf ein strukturelles Problem hin: Die Betreuer·innen schließen Lücken in einem Sozialstaat, dessen Ressourcen vielerorts nicht ausreichen.
Denn auch das System der Erwachsenenvertretung steht unter Druck. Staatlich geförderte Vereine fordern mehr Ressourcen, und Anwält·innen, die den Großteil der Vertretungen übernehmen, erhalten lediglich die gesetzlich festgelegte Entschädigung. Rentabel wird das Modell oft erst mit einer hohen Anzahl an Vertretungen.
Wie viele gerichtliche Vertretungen sie tatsächlich übernehmen, wollen viele Anwält·innen nicht offenlegen; auch Margot Artner beantwortet diese Frage nicht. Um die Vertretung für eine Vielzahl von Klient·innen bewältigen zu können, greifen viele auf Personenbetreuer·innen zurück.

Private Anbieter haben dafür eigene Angebote entwickelt. Etwa die Ew-V GmbH – unter anderem von Anwältin Artner beauftragt –, die damit wirbt, Erwachsenenvertreter·innen »in beratender und organisatorischer Funktion« zu unterstützen. Das Unternehmen bietet nicht nur klassische Sozialarbeit an, sondern auch Leistungen, die in den Kernbereich der Erwachsenenvertretung fallen können – etwa die Organisation von Arztterminen oder die Verwaltung von Geldern.
Problematisch wird diese Konstellation, wenn zusätzliche Betreuung nicht primär im Interesse der Klient·innen erfolgt, sondern dazu dient, Aufgaben der Vertreter·innen auszulagern. Die Entscheidung darüber liegt bei den Vertreter·innen: Sie bestimmen über die Notwendigkeit zusätzlicher Betreuung, wählen Anbieter·innen aus, veranlassen die Abrechnung – und bestimmen damit auch über den Umfang der Leistungen.
Die Folgen tragen vor allem vulnerable Gruppen wie Menschen mit Suchterkrankungen, psychischen Erkrankungen oder Behinderungen. Sie zahlen mitunter doppelt: die Entschädigung für die Erwachsenenvertretung und dazu noch Honorare für Personenbetreuung.
Zwischen Vertretung und Dienstleistung
Personenbetreuer·innen würden, so sagt Artner, in erster Linie wegen der Betreuung und der Beziehungsarbeit engagiert. Geldauszahlungen oder organisatorische Aufgaben übernähmen sie nur zweitrangig. Für die Wiener Anwältin ist die Einbindung externer Kräfte eine pragmatische Antwort auf strukturelle Engpässe, »aber auch ein hochwirksames Angebot zur Selbstermächtigung«.
»Meine Aufgabe ist es nicht, beim Arzt zu sitzen oder Geldbote zu spielen«, sagt sie. Ihre Kernaufgabe sei der Aushandlungsprozess mit den Klient·innen: Wie viel Geld wird wann ausbezahlt? Welche Unterstützung ist sinnvoll? Stehe diese Vereinbarung, könne die konkrete Auszahlung auch jemand anderes übernehmen.
Private Dienstleister·innen argumentieren ähnlich und bezeichnen die Geldauszahlung nicht als bloße Finanztransaktion, sondern als sozialarbeiterischen Kontaktpunkt. Sie sei »kein Selbstzweck«, sondern diene häufig als strukturierter Anlass für Begegnung, Gespräch und Stabilisierung, schreiben die Eigentümer der Ew-V GmbH auf Anfrage von DOSSIER.
Für die einen ist der vermehrte Einsatz von Personenbetreuer·innen ressourcenbedingt eine sinnvolle Arbeitsteilung. Für die anderen stellt er eine schleichende Verschiebung des gesetzlichen Auftrags dar: weg von der persönlichen Vertretungsbeziehung hin zu delegierten Dienstleistungen.
Klare Worte findet Robert Müller, Bereichsleiter Steiermark im Verein Vertretungsnetz: »Ich halte das für eine Katastrophe – rechtlich, inhaltlich und finanziell.« Die Konzeption des Gesetzes sei eindeutig: Wer über das Leben eines anderen Menschen entscheide, müsse ihn persönlich kennen. »Die persönliche Vertretungsbeziehung wird Stück für Stück zerstört.« Dazu komme die finanzielle Belastung für Vertretene: »Die Kosten der Erwachsenenvertretung werden bereits den Betroffenen verrechnet. Wenn zusätzlich ausgelagerte Leistungen hinzukommen, wird noch einmal kassiert«, sagt Müller.

Kaum Chancen auf Gegenwehr
Wollen sich Betroffene gegen zusätzliche Kosten wehren, sind ihre Möglichkeiten begrenzt. Ihnen bleibt nur der Gang zum Bezirksgericht. Doch auch dort stoßen sie auf Hürden. DOSSIER dokumentierte in der Schwerpunktausgabe Ende 2025, wie schnell Betroffene und Angehörige als Querulant·innen eingeordnet werden – mit der Folge, dass Beschwerden und Enthebungsanträge ins Leere laufen. Die Forderung nach einer unabhängigen Beschwerdestelle ist seither lauter geworden.
Für Robert Müller greift diese Debatte zu kurz: »Eine Beschwerdestelle ist dann sinnvoll, wenn Missstände die Ausnahme sind – im Erwachsenenschutz sind sie aber die Regel. Es geht um eine Änderung des Systems und darum, dass ausreichend professionelle, qualitative Erwachsenenvertretung verfügbar ist. Sonst ist jede Beschwerdestelle nur ein Feigenblatt.« Er fordert, dass Gerichte die gesetzlich verankerte monatliche Kontaktverpflichtung konsequent sicherstellen. »Dann stellen sich viele andere Fragen gar nicht.«
Im Justizministerium verweist man auf den Instanzenzug der Gerichte und die Ombudsstelle der Justiz. Die Rechtslage ist klar: »Erwachsenenvertreter·innen dürfen ihre Aufgaben nicht zur Gänze delegieren. Das gilt auch für die Kontaktverpflichtung. Lagern sie einzelne Tätigkeiten an Dritte aus, dürfen sie für deren Dienste kein zusätzliches Entgelt verrechnen«, schreibt ein Sprecher von Ministerin Sporrer.
Ende März 2026 soll eine Arbeitsgruppe im Justizministerium über Ressourcen und möglichen Reformbedarf diskutieren. Das Einrichten einer unabhängigen Anlaufstelle steht nicht auf der Agenda.
