Prolog

Die Vertretenen

Wie Österreich beim Erwachsenenschutz versagt und ­vulnerable Menschen im Stich lässt. Ein Schwerpunkt.

Erwachsenenschutz2.12.2025 

Text: Georg Eckelsberger 
Mitarbeit: Julia Herrnböck, Eja Kapeller
Illustration: Ilona Schadauer
Fotografie: Tom Linecker

Für das, was Freddie Kräftner ist, gibt es kein Wort – nur Hilfsausdrücke. »Klient« nennen ihn die einen, »Betroffener« die anderen. Auch der Gesetzgeber bleibt vage, wenn es um Menschen wie ihn geht, und spricht lediglich von »vertretenen Personen«. 

Kräftner selbst ist nicht um Worte verlegen, auch nicht wenn es um den Vertreter geht, über den ihn der Staat definiert. »Phantom« nennt er ­jenen Mann, den er noch nie getroffen hat, der aber wichtige Entscheidungen für ihn trifft: wo er lebt, zum Beispiel, oder wie viel Geld er für das Geburtstagsgeschenk für seine Tochter ausgeben darf.

Bei solchen Fragen kommt Kräftners Erwachsenenvertreter zum Zug. Denn vor 15 Jahren hat ein Gericht entschieden, dass der 62-jährige Wiener nicht mehr entscheidungsfähig ist. Ein großes Stück seiner Freiheit, die bis dahin selbstverständlich war, hat er damals verloren. Seither schützt ihn der Staat vor sich selbst – ob Kräftner will oder nicht.

Der heutige Erwachsenenschutz hieß früher Sachwalterschaft und davor Entmündigung. Die Bezeichnung hat sich im Laufe der Jahrzehnte verändert, die Rechte der vertretenen Personen wurden gestärkt. Doch nach wie vor geht es dabei um eine Gratwanderung. Schließlich greift der Staat in die Selbstbestimmung von Menschen ein – zu ihrem eigenen Wohl. Nur: Wer garantiert und wer kontrolliert das? Und was, wenn die Kontrolle versagt?

Damit sind wir beim Kern der Sache: Für das vorliegende ­Magazin ­haben wir Österreichs Erwachsenenschutz unter die Lupe genommen und die bisher umfangreichste journalistische Recherche zu diesem Thema durchgeführt. Wir sind dabei auf bewegende ­Geschichten und gravierende Missstände gestoßen. Um das System zu verstehen, ­haben wir uns durch Akten gewühlt und mit Expert·innen diskutiert. Aber vor allem haben wir uns mit jenen beschäftigt, um die es geht – die in der Debatte aber fast nie eine Stimme bekommen: den Vertretenen.

Die Stadt der Vertretenen

In der öffentlichen Diskussion spielt der Erwachsenenschutz keine ­große Rolle – obwohl er kein Randthema ist: Würde Freddie Kräftner gemeinsam mit den anderen vertretenen Personen in Österreich eine Stadt gründen, wäre sie die achtgrößte Stadt des Landes – etwas größer als ­Villach. Denn mehr als 70.000 Menschen in Österreich haben ­aktuell eine Erwachsenenvertretung.

In dieser fiktiven Stadt würden sehr unterschiedliche Menschen leben: junge genauso wie alte – die Altersverteilung wäre vom Querschnitt der Bevölkerung gar nicht so weit entfernt. Es gäbe Arm und Reich, doch die Armut würde überwiegen: Jeder Zehnte hätte ein eigenes Haus oder Grundstück, jeder Fünfte bekäme Sozialhilfe.

Der entscheidende Unterschied zur Durchschnittsbevölkerung wäre, dass die Menschen allesamt kognitiven oder psychischen Unterstützungsbedarf hätten: Neun von zehn Bewohner·innen der Stadt hätten entweder eine psychische Krankheit, eine Lernschwierigkeit oder eine Mischform. Der Rest der Menschen ­hätte aufgrund des Alters oder wegen Alkoholmissbrauchs Demenz – oder andere Beeinträchtigungen, die sie in ihrer Entscheidungsfähigkeit erheblich einschränken. All diese Zahlen stammen aus Niederösterreich, für ganz Österreich sind entsprechende Statistiken nicht verfügbar.

Diese Stadt gibt es nicht, die Vertretenen schon: Es sind unsere Mitmenschen, sie leben in ganz Österreich, in ihren eigenen Wohnungen, in betreuten Wohngemeinschaften und in Heimen. Eine Lobby oder eine Interessenvertretung haben sie nicht. Dabei gibt es genug zu kritisieren: DOSSIER ist auf ein gravierendes Systemversagen gestoßen – genau dort, wo die Justiz besonders vulnerable Menschen schützen sollte.

Auf der Suche nach dem »Phantom«

Hinter den mehr als 70.000 Vertretenen stehen individuelle Geschichten – kein Fall ist gleich. Drei jener Menschen, die wir im Zuge der Recherche kennengelernt haben, stellen wir Ihnen in diesem Magazin näher vor. Ihre Geschichten erzählen mehr als jede Statistik.

Freddie Kräftner ist der Erste. Er war früher Journalist bei TV Media, bei News, bei ORF.at, bei RTL Online. Daran, dass er seit 2010 eine Erwachsenenvertretung braucht, ist eine überstandene Alkoholkrankheit schuld. Seither ist vor allem das Kurzzeitgedächtnis seine Achillesferse, das weiß er selbst. »Du unterbrichst mich, wenn ich mich wiederhole«, sagt ­Kräftner – und zwar gleich mehrfach im Laufe eines Gesprächs.

Kräftners Geschichte zeigt, wie Anwält·innen aus der Erwachsenenvertretung ein Geschäft machen und welche Folgen das für die vertretenen Personen hat. »Ich habe einen Zettel, auf dem steht die Zahl 443. So viele Tage habe ich meinen jetzigen Erwachsenenvertreter, und so viele Tage habe ich ihn nicht gesehen«, sagt Kräftner beim ersten Treffen mit DOSSIER. 

Mit diesem Problem ist Kräftner nicht allein. Laut einer Studie des Insti­tuts Vicesse ist der mangelnde Kontakt zu Erwachsenenvertreter·innen ein häufiges Problem für Vertretene – vor allem dann, wenn Rechtsanwält·innen zum Zug kommen.

Dazu muss man wissen: Anwält·innen sind im Erwachsenenschutz nur eine Notlösung – eigentlich sollten vier große Erwachsenenschutzvereine die sensible Aufgabe der Vertretung übernehmen. Sie werden öffentlich gefördert, haben dafür ausgebildete Mitarbeiter·innen und ein Qualitätsmanagement. Sie haben aber auch zu wenig Geld und Personal.

Der bei der großen Reform des Erwachsenenschutzes 2018 beschlossene Ausbau der Kapazitäten der Vereine fand nicht wie geplant statt – außerdem bekamen die Vereine zusätzliche Aufgaben. Deshalb müssen die Gerichte bis heute in vielen Fällen auf Rechtsanwält·innen zurückgreifen.

Die Lage ist so prekär, dass Gerichte Anwält·innen sogar gegen ihren Willen dazu verpflichten dürfen, eine Erwachsenenvertretung zu übernehmen: Der Nationalrat beschloss im Juni 2025 diese »Notmaßnahme, damit das System der gerichtlichen Erwachsenenvertretung nicht zusammenbricht«.

Das Problem: Anwält·innen sind für diese Aufgabe nicht ausgebildet, und das Entschädigungssystem begünstigt Massenabfertigung. Je mehr Vertretungen ein Anwalt oder eine Anwältin hat, desto eher rechnet sich das Geschäft – die Qualität der Tätigkeit spielt für die Entschädigung ­hingegen kaum eine Rolle. 

Wir haben uns auf die Suche nach Kräftners Erwachsenenvertreter gemacht und sind auf Erstaunliches gestoßen: Wie DOSSIER-Recherchen erstmals zeigen, beschäftigen große Kanzleien mittlerweile Sub- und Subsubunternehmen, um zum Teil hunderte ­Erwachsenenvertretungen gleichzeitig zu führen. Das System der Auslagerung an selbstständige Auftragnehmer·innen erinnert an Branchen wie Essenslieferdienste und Paketzustellung – nur dass es hier um die Vertretung ­schutzbedürftiger Menschen geht.

Ausgeliefert

Die zweite Vertretene, die wir Ihnen vorstellen, ist Marlene Hess-Kohlbacher, 27 Jahre alt, aus Neulengbach in Niederösterreich. Hess-Kohlbacher ist Autistin und hat mehrere Behinderungen. Sie kann nicht sprechen und hat die Bewegungen ihres Körpers nicht immer unter Kontrolle. Mit großer Unterstützung ihrer Familie und ihrer Betreuer·innen kann sie in vielerlei Hinsicht selbstbestimmt am Leben teilnehmen. Sie hat auch einen Erwachsenenvertreter, doch mit ihm gibt es Probleme.

Hess-Kohlbachers Geschichte zeigt, wie wenige Rechte Vertretene haben, wenn sie mit ihrer Vertretung unzufrieden sind – oder wenn wie in Hess-Kohlbachers Fall sogar schwere Vorwürfe und die Gefährdung der ver­tretenen Person im Raum stehen.

Denn eine unabhängige Beschwerdestelle gibt es nicht. Die Volksanwaltschaft thematisiert zwar Probleme in der Erwachsenenvertretung, kann aber in individuellen Fällen weder Gerichte noch Erwachsenenvertreter·innen kontrollieren. Eine Ombudsstelle, wie sie etwa im Pflege- und Patient·innenbereich längst selbstverständlich ist, gibt es für Vertretene bis heute nicht.

Von den Behörden werden Betroffene und Angehörige zudem schnell als Querulant·innen gebrandmarkt. Im Fall Hess-Kohlbacher kann sich das zuständige Gericht offiziell tatsächlich auf eine Art »Querulantenklausel« beziehen und Anträge ungelesen zu den Akten legen. Im Zuge unserer ­Recherchen fanden wir heraus, dass das Landesgericht St. Pölten Hess-Kohlbacher wegen ihrer Behinderungen sogar generell die Fähigkeit abspricht, Anträge zu stellen. Eine pauschale Begründung, die in krassem Gegensatz zu den Zielen des Erwachsenenschutzgesetzes steht. 

Außer Kontrolle

Die Gerichte stehen im Zentrum des Erwachsenenschutzes – und auch im Mittelpunkt des Systemversagens. Sie entscheiden, ob eine Erwachsenenvertretung notwendig ist und wer die Vertretung übernimmt. Sie sind aber auch die Kontrollinstanz für die Arbeit der Vertreter·innen: So müssen diese bei Gericht etwa Jahresberichte abliefern, in denen zum Beispiel Einnahmen und Ausgaben aufgelistet sind, die sie für die Vertretenen ­getätigt haben. 

Der Kontrollmechanismus ist jedoch in der Praxis fehleranfällig, wenn es darum geht, Missbrauch hintanzuhalten und die Vertretenen zu ­schützen. Für das vorliegende Magazin haben wir einen Fall aufgearbeitet, der im Sommer 2025 österreichweit für Schlagzeilen sorgte. Ein krimineller Erwachsenenvertreter hatte in der Steiermark mindestens 37 vertretene Personen um mehr als 700.000 Euro erleichtert – ein skrupel­loses Verbrechen, bei dem auch armutsbetroffene Menschen buch­stäblich um ­­ihre letzten Cents betrogen wurden. 

Dahinter steckt ein strukturelles Problem: Über Jahre fielen die Machenschaften nicht auf, obwohl der Vertreter bei Gericht falsche Angaben machte und sogar mit gefälschtem Magistertitel auftrat. Auf Nachfrage weisen die Gerichte jede Schuld von sich: Sie seien lediglich verpflichtet, die Arbeit der Vertreter·innen auf »Plausibilität« zu prüfen. Sie argumentieren außerdem mit Personalnot: Aufgrund unbesetzter Stellen und der Masse an Vertretungen sei eine detaillierte Kontrolle unrealistisch. Das ist allerdings kein Trost für die Opfer, die noch dazu wenig Hoffnung auf Entschädigung haben.

Endstation Erwachsenenschutz

Der dritte Vertretene, den Sie in dieser Ausgabe kennenlernen, ist ­Dragan M., 33 Jahre alt. Die ­Lebensgeschichte des Wieners ist untrennbar verwoben mit jener der 63-jährigen ­Michi Moik. Moik war früher Sozialarbeiterin und lernte Dragan als elfjährigen Buben kennen. Nachdem er ein schreckliches Trauma erlitten hatte, nahm ihn die ­Kinder- und Jugend­fürsorge aus seiner Familie – und Moik übernahm die Obsorge für ihn. Heute ist sie seine Erwachsenenvertreterin und das letzte Auffangnetz, das er noch hat.  

Dragans Geschichte zeigt, wie Menschen im Erwachsenenschutz landen, weil die sozialen Unterstützungsmaßnahmen in unserer Gesellschaft versagen. Dass Menschen in die Vertretung abgeschoben werden, wenn Mittel für Sozialarbeit oder Behindertenhilfe gekürzt werden, ist unter Expert·innen und in der Politik bekannt. Dragans Schicksal zeigt eindrücklich, dass die Vertretenen dabei oft nicht die Hilfe bekommen, die sie brauchen – und wie viele von ihnen ins Elend schlittern würden, gäbe es da nicht einzelne engagierte Menschen, die sich nicht abwenden, sondern in der Not helfen. So wird der Erwachsenenschutz vom vermeintlichen Randthema zum Gradmesser für die Solidarität in einer ­Gesellschaft. Wie es darum in Österreich steht, können Sie anhand ­unserer Recherchen selbst beurteilen.