Die Kanzlei von Wolf Mazakarini ist kein einladender Ort – und das soll sie vielleicht auch gar nicht sein. Die Eingangstür zu seinem Büro in Mödling einige Kilometer außerhalb von Wien ist mit einem schweren Gitter gesichert. Es gibt keinen Empfang, keinen repräsentativen Schreibtisch. »Ich brauche keine Werbung«, sagt Mazakarini.
»Zu mir kommt ja niemand freiwillig.«
Mazakarini ist gerichtlicher Erwachsenenvertreter. In dieser Rolle trifft er wichtige Entscheidungen für mehrere Hundert Menschen, die dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Dabei sollte es Kanzleien wie seine so eigentlich gar nicht geben.
Wenn Angehörige oder andere nahestehende Personen als Vertreter·innen nicht infrage kommen, sieht das Gesetz vorrangig die Bestellung spezialisierter Vereine vor. Mit der Gesetzesreform 2018 sollten sie zum Dreh- und Angelpunkt des Erwachsenenschutzes in Österreich werden. Doch die Vereine sind unterfinanziert, ihre Ressourcen knapp. Der NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz, der zweitgrößte dieser Vereine, muss inzwischen fast zwei Drittel aller gerichtlichen Anfragen ablehnen. Deshalb springen Anwält·innen und Notar·innen ein.
Auf sie wollte man nur im Notfall zurückgreifen – und vor allem bei rechtlichen Angelegenheiten. Weil aber immer mehr Vertreter·innen fehlen, griff die Politik auf eine alte Regelung zurück: Seit Juli 2025 müssen Anwält·innen und Notar·innen auch dann bis zu fünf Vertretungen übernehmen, wenn es dabei nicht um rechtliche Angelegenheiten geht.
Und dann gibt es Anwält·innen wie Wolf Mazakarini, die aus der Not ein Betätigungsfeld gemacht haben und freiwillig deutlich mehr Vertretungen übernehmen. In Wien führen vier Anwält·innen jeweils über 200, sechs sogar über 300 Vertretungen. DOSSIER-Recherchen zeigen, wie sich um sie herum ein wirtschaftliches Ökosystem entwickelt hat: Kanzleien delegieren Aufgaben an Subunternehmen – die dafür teilweise wiederum Subunternehmer·innen engagieren.
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