2018 wurde Österreichs Erwachsenenschutz grundlegend reformiert. Die Regierung war unter Zugzwang: Die Vereinten Nationen hatten Österreich fünf Jahre zuvor im Rahmen einer UN-Staatenprüfung heftig für das damals gültige Sachwalterrecht kritisiert. Das neue Erwachsenenschutzgesetz stellte einen großen Fortschritt für die Selbstbestimmung der Vertretenen dar.
Mit dem Ausbau der Vorsorgevollmacht und der gewählten Erwachsenenvertretung wurden neue Modelle gesetzlich verankert, bei denen Vertretene ihre·n Vertreter·in vorab beziehungsweise im Anlassfall noch selbst wählen können. Die Politik machte Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe zur Zielvorgabe.
Doch in der Praxis hatte die Reform Schattenseiten: Das Ziel, die Zahl der Erwachsenenvertretungen zu reduzieren, wurde verfehlt. Zwar wurden die gerichtlichen Erwachsenenvertretungen weniger, doch gleichzeitig schoss die Zahl der gesetzlichen Vertretungen in die Höhe – also jener Fälle, in denen Angehörige als Vertreter·innen eingetragen werden. »Die Anzahl von Vertretungen, die von der betroffenen Person nicht selbst gewählt worden sind, ist in Summe seit 2018 um fast 21 Prozent gestiegen«, sagt Martin Marlovits vom größten Erwachsenenschutzverein Vertretungsnetz.
Beim steigenden Bedarf an Vertretungen spielen wohl gesellschaftliche Entwicklungen eine Rolle: etwa die Alterung der Bevölkerung und der Umstand, dass verschiedene Aspekte unseres Alltags komplizierter werden – vom digitalen Behördengang bis hin zur Self-Check-out-Kassa im Supermarkt. Gleichzeitig fehlen niederschwellige Unterstützungsangebote.
In einem zweiten Punkt wurde die Reform zum Bumerang: Die Erwachsenenschutzvereine sollten gestärkt und »zur Drehscheibe der Rechtsfürsorge« ausgebaut werden. Zentrales Werkzeug dabei: das Clearing, bei dem die Vereine bei jeder Einsetzung und dann ursprünglich alle drei Jahre überprüfen mussten, ob eine Erwachsenenvertretung notwendig ist. Unter Fachleuten gelten diese Clearings als wichtiger Fortschritt zur Sicherung der Rechte der Vertretenen. »Jeder Fall, der keiner Fortsetzung bedarf, muss gefunden werden«, sagt Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats.
Doch gleichzeitig verstärkte sich dadurch der Mangel an geeigneten Vertreter·innen: Weil die Vereine mit den Clearings beschäftigt waren, konnten sie selbst weniger Vertretungen übernehmen und mussten mehr Fälle an Anwält·innen weitergeben. Die Abhängigkeit von Anwält·innen hätte durch die Reform 2018 reduziert werden sollen. Tatsächlich ist der Anteil der gerichtlichen Vertretungen, die von Anwält·innen übernommen werden, von 2018 bis 2025 sogar deutlich gewachsen.
Exklusiv für Mitglieder
Werden Sie Mitglied und unterstützen Sie unabhängigen Journalismus!
Sie erhalten die DOSSIER-Magazine des kommenden Jahres und sofort Online-Zugang zu exklusiven Geschichten.
