Außer Kontrolle

In der Steiermark übernahm ein Mann als Privatperson zahlreiche Erwachsenenvertretungen und brachte Schutzbefohlene um mehr als 700.000 Euro. ­DOSSIER-Recherchen zeigen, wie die Kontrolle der Gerichte versagte.

Text: Julia Herrnböck, Eja Kapeller, Illustration: Ilona Schadauer

Erwachsenenschutz2.12.2025 

»Weihnachtsgeld«, »Lebensbedarf«, »Urlaubsgeld« – so benennt Johannes R. die Überweisungen, die er mit fremdem Geld von einem fremden Konto tätigt. Das Geld gehört einem Mann, der nicht mehr selbst für sich sorgen kann und deshalb auf R. vertraut. Als gerichtlicher ­Erwachsenenvertreter verwaltet R. die Finanzen des Mannes, er soll das Auskommen seines Klienten sicherstellen. Doch was nach Fürsorge aussieht, ist in Wahrheit Veruntreuung: Über knapp drei Jahre hinweg zieht R. seinem Schutzbefohlenen rund 27.000 Euro aus der Tasche – und niemand bemerkt es.

Ab 2019 bringt der heute 38-jährige Steirer in seiner Rolle als gerichtlicher Erwachsenenvertreter und Vorsorgebevollmächtigter mindestens 37 Vertretene um viel Geld. Jahrelang kann er unbehelligt sein Unwesen treiben: Er überweist die Beträge mit scheinbar plausiblen Zahlungszwecken auf seine Konten, gibt bei Rückzahlungen vom Finanzamt statt der Bankverbindung seiner Klient·innen seine eigene an und begleicht persönliche Ausgaben – etwa für Jagdgewehre und Essenslieferungen – mit Geld von ihren Konten. Am Ende hat er den Menschen, für deren Schutz er eingesetzt wurde, mehr als 713.000 Euro abgeknöpft. 

Die Folgen für die Opfer sind gravierend. Ein Mann landete nach dem Verlust seines Ersparten in einer Obdachloseneinrichtung. Ein weiteres Opfer konnte die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung nicht mehr bezahlen und musste in ein Pflegeheim übersiedeln. R. ging nicht nur rücksichtslos, sondern auch dreist vor: Einer Frau verweigerte er Geld für eine notwendige Badsanierung, während er sie um 32.000 Euro schädigte. 

Im September 2024 wird R. verhaftet. Der Fall macht Schlagzeilen, ­schockiert die Öffentlichkeit. Im Juli 2025 verurteilt ihn das Landesgericht Graz wegen Untreue zu sechs Jahren Haft – ein ungewöhnlich hohes Strafausmaß. Die Richterin spricht in ihrer Urteilsbegründung von einer »heimtückischen Begehungsweise«: Der Angeklagte habe die Schutzbedürftigkeit seiner Opfer »schamlos« ausgenutzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, R. hat Berufung eingelegt. Neben dem endgültigen Strafausmaß bleibt eine zweite, zentrale Frage offen: Wie konnte das ­passieren? Wie konnte sich ein vom Gericht eingesetzter Erwachsenenvertreter jahrelang unbemerkt an hilfsbedürftigen Menschen bereichern?

DOSSIER hat den Fall rekonstruiert und ist dabei auf Missstände im ­Erwachsenenschutz gestoßen: Ein Kontrollversagen der Gerichte und der Mangel an qualifizierten Vertreter·innen schaffen ideale ­Bedingungen für Missbrauch. In der Steiermark ist die Gefahr dafür besonders groß: Hier wird fast jede fünfte gerichtliche Vertretung von ­Privatpersonen übernommen, die den Vertretenen nicht nahestehen – mehr als in jedem anderen Bundesland. Auch der verurteilte R. war einer dieser ­privaten Vertreter·innen.

Exklusiv für Mitglieder

Werden Sie Mitglied und unterstützen Sie unabhängigen Journalismus!

Sie erhalten die DOSSIER-Magazine des kommenden Jahres und sofort Online-Zugang zu exklusiven Geschichten.

Mehr erfahren

Mitglied werdenund alle Artikel lesen