Ausgeliefert

Eine Mutter kämpft erbittert gegen die Erwachsenenvertretung ihrer Tochter und steht dabei Anwälten und Gerichten gegenüber. Der Fall offenbart strukturelle Schwächen im Umgang mit Beschwerden.

Text: Julia Herrnböck, Illustration: Ilona Schadauer, Fotografie: Tom Linecker

Erwachsenenschutz2.12.2025 

Am 10. Februar 2025 kommt Marlene Hess-­Kohlbacher nicht nach Hause. Die 27-Jährige ist Autistin und mehrfach behindert. Ein Gendefekt schränkt ihre Bewegungsfreiheit ein. »Mein eigener Körper macht oft nicht das, was ich will«, steht in einem Handbuch, das eine Therapeutin mit ihr erarbeitet hat. Es hilft der Niederösterreicherin dabei, mit ­anderen Menschen zu kommunizieren, denn Hess-Kohlbacher kann auch nicht sprechen.

Trotz dieser Hürden steht sie mitten im Leben: Mit Unterstützung ihrer Mutter, ihres Stief­vaters und ihrer Betreuer·innen lebt sie in einer eigenen Wohnung in Neulengbach im Bezirk St. Pölten. Werktags besucht sie eine Tagesstätte im nahegelegenen Kirchstetten. Die Strecke hin und zurück bewältigt sie eigenständig mit dem Bus. Doch an jenem Tag im Februar wartet ihre Mutter Martina Mayr vergeblich auf sie.

Stattdessen erreicht sie eine E-Mail einer Rechtsanwaltskanzlei: »Aufnahme in stationäre Einrichtung« lautet der Betreff. Der Absender ist Clemens Bauer (Name von der Redaktion geändert), Rechtsanwalt und Erwachsenenvertreter ihrer Tochter Marlene.

Er schreibt, dass er für sie einen »vollbetreuten Wohnplatz« in der Tagesstätte organisiert hat. ­»Besuche und auch Heimfahrten sind grundsätzlich bereits ab dem ersten Wochenende möglich.« Auch wenn Mayr noch am selben Tag ins Auto steigt und ihre Tochter nach Hause holt, ist das Vorgehen des Erwachsenen­vertreters ein Schock für die Familie – und die bisher ­größte Eskalation eines jahrelangen Streits. 

Dabei kommt vieles zusammen, was beim Erwachsenenschutz schiefläuft: Das Schicksal der Menschen, die Unterstützung brauchen, liegt oft in den Händen von Vertreter·innen, die dafür nicht ausgebildet sind. Gleichzeitig sind die Gerichte als Kontrollinstanz überlastet.

Der Fall Hess-­Kohlbacher zeigt auch: Wer sich gegen die eigene Vertretung wehrt, hat meist schlechte Karten und ist auf das Wohlwollen der Behörden angewiesen. Selbst dann, wenn schwerwiegende Vorwürfe und sogar ­Gefährdung im Raum stehen.

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