Suchmaske zur Ausgleichstaxe

DOSSIER und »andererseits« legen die Daten zur Ausgleichstaxe vom September 2020 offen – und machen sie nach Firmen, Organisationen und öffentlichen Stellen durchsuchbar.

Ausgleichstaxe3.12.2023 

Diese Recherche ist in Zusammenarbeit mit der inklusiven Redaktion »andererseits« entstanden

Das Behinderten-Einstellungs-Gesetz schreibt vor, dass alle Arbeitgeber·innen pro 25 Angestellte eine Person mit Behinderung beschäftigen müssen. Wer dieser Beschäftigungs-Pflicht nicht nachkommt, muss die sogenannte Ausgleichstaxe zahlen. Bislang war nicht öffentlich bekannt, welche Firmen, Organisationen und öffentlichen Stellen die Beschäftigungs-Pflicht erfüllen. Weder legen die Arbeitgeber·innen die Informationen von sich aus offen, noch geht das zuständige Sozial-Ministerium transparent damit um – auch nicht auf Nachfrage.

Doch andererseits ist ein Datensatz zugespielt worden, der Details zur Beschäftigungs-Pflicht und zur Ausgleichstaxe enthält. Die Daten sind vom September 2020 und zeigen, welche Arbeitgeber·innen ausreichend Menschen mit Behinderungen angestellt hatten und welche sich von dieser Pflicht freikauften. 

Gemeinsam mit den Journalist·innen von andererseits legen wir die Zahlen in einer durchsuchbaren Datenbank offen. Sie enthält insgesamt 4.295 Einträge und umfasst alle Arbeitgeber·innen aus dem Datensatz, die im September 2020 mindestens 100 Beschäftigte hatten.

 

Was die Datenbank zeigt

Die Datenbank zeigt die besetzten und die unbesetzten Pflichtstellen pro Arbeitgeber·in. Ein Beispiel: Eine Firma mit 100 Beschäftigten hat vier Pflichtstellen. Sie muss also vier begünstigte behinderte Personen einstellen. Das sind Personen, die eine per Bescheid anerkannte Behinderung von mindestens 50 Prozent haben. Wenn die Firma nur zwei Pflichtstellen besetzt hat, erfüllt sie die Beschäftigungs-Pflicht nur zur Hälfte. Das ist zugleich der Erfüllungsgrad, der Auskunft über den Anteil der besetzten Pflichtstellen gibt.

Arbeitgeber·innen, die der Beschäftigungs-Pflicht nicht nachkommen, müssen die Ausgleichstaxe zahlen. Das ist ein Geldbetrag, der pro unbesetzte Pflichtstelle fällig ist. Im Jahr 2020 betrug die Ausgleichstaxe bis zu rund 400 Euro im Monat.