Diese Recherche ist in Zusammenarbeit mit der inklusiven Redaktion »andererseits« entstanden
Die inklusive Redaktion andererseits hat einen Datensatz zugespielt bekommen, den sie gemeinsam mit DOSSIER ausgewertet hat. Im Datensatz sind alle Unternehmen, Organisationen, Parteien und öffentliche Stellen mit Sitz in Wien aufgelistet sowie die Anzahl der Mitarbeiter·innen, die im September 2022 bei ihnen angestellt waren – und wie viele davon Menschen mit Behinderungen sind.
Um die Zahlen vergleichbar zu machen, haben wir die Arbeitgeber·innen in Kategorien eingeteilt. Wir stellen zum Beispiel Parteien, Medienunternehmen und gemeinnützige Organisationen gegenüber. Die wichtigste Kennziffer ist der Erfüllungsgrad. Er gibt an, zu wie viel Prozent ein·e Arbeitgeber·in die Beschäftigungspflicht erfüllt – also ob pro 25 Mitarbeiter·innen eine Person mit Behinderungen angestellt ist.
Ein Beispiel: Hat eine Firma 100 Mitarbeiter·innen, muss sie laut Gesetz vier Menschen mit Behinderungen beschäftigen also sogenannte »Pflichtstellen für begünstigte Behinderte« schaffen. Wenn das Unternehmen alle vier vorgeschriebenen Pflichtstellen besetzt hat, entspricht das einem Erfüllungsgrad von 100 Prozent. Sind nur zwei Pflichtstellen besetzt, sind es 50 Prozent. Eine besetzte Pflichtstelle lässt sich aber nicht immer auf eine beschäftigte Person herunterbrechen: Zum Beispiel werden Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, doppelt angerechnet.
Was die Daten aussagen – und was nicht
Doch die Daten zeigen nicht alles. Die größte Einschränkung: Im Gesetz steht, dass nur »begünstigte Behinderte« zählen. Das sind Menschen, die einen Behinderungsgrad von über 50 Prozent haben und die sich das auch offiziell haben bestätigen lassen. Menschen mit einem geringeren Behinderungsgrad kommen in den Daten nicht vor. Behinderungen sind immer noch ein Tabu. Viele wollen ihre körperlichen oder psychischen Erkrankungen nicht amtlich bescheinigt haben, aus Angst, keinen Job mehr zu bekommen und ausgegrenzt zu werden.

