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Arbeitsmarkt-Service und Pensionsversicherungs-Anstalt spielen eine wesentliche Rolle bei der Inklusion am Arbeitsmarkt. Sie entscheiden, wer »arbeitsfähig« ist und wer nicht – und das schon bei Jugendlichen. Doch die Kriterien dafür kennt nicht einmal der Arbeits-Minister.

Text: Julia Herrnböck (DOSSIER), Nikolai Prodöhl (andererseits)

Ausgleichstaxe28.11.2023 

Diese Recherche ist in Zusammenarbeit mit der inklusiven Redaktion »andererseits« entstanden

Silvia Pospischil hat eine verantwortungsvolle Rolle. Sie arbeitet als Ärztin in der »Gesundheits-Straße« der Pensionsversicherungs-Anstalt (PVA). Dort beurteilt sie gemeinsam mit Kolleg·innen, ob Menschen »arbeitsfähig« sind oder nicht.

Pospischils Urteil fließt in einen Bescheid ein und hat weitreichende Folgen: Wer als arbeitsunfähig eingestuft wird, wird nicht mehr vom Arbeitsmarkt-Service (AMS) unterstützt. Wie lange ­dauert die Untersuchung? »Ungefähr eine halbe Stunde«, sagt Pospischil. Manchmal sind es auch nur zehn Minuten, berichten Betroffene.

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