Mindestens Standards

DOSSIER liegt ein erster Entwurf der bundesweiten Mindeststandards für Asylunterkünfte vor.

Asyl16.1.2014 

Unter welchen Bedingungen sollen Flüchtlinge in Österreich leben? Was muss die Republik auf jeden Fall leisten? Antworten auf diese Fragen lagen bisher im Ermessen der einzelnen Bundesländer und des Personals der Grundversorgungsstellen. DOSSIER liegt ein bisher unter Verschluss gehaltener Katalog von einheitlichen Mindeststandards in Asylunterkünften vor: ein Ergebnis der seit Mitte 2013 laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Ende Jänner soll das Papier laut DOSSIER vorliegenden Informationen im Koordinationsrat, einem Gremium bestehend aus den neun Länderreferenten und Vertretern des Bundes, diskutiert und bei Einigung beschlossen werden. 

Details aus dem 4-seitigen Papier: Bei Dauerbelegung maximal fünf Personen pro Zimmer. 8 m² Fläche für die erste Person, 4m² für jede weitere. Höchstens zehn Personen pro Dusche, ebenso viele pro Toilette. Nach Geschlechtern getrennte und abschließbare Sanitäranlagen. Ein Bett pro Person, inklusive Bettwäsche, Polster und einer Decke. Ein einteiliger Kasten, ein Sessel. Klingt nicht nach viel, ist es aber. Denn viele Asylquartiere in Österreich erfüllen diese minimalen Standards bisher nicht. Für die Behördenvertreter ist der Beschluss einheitlicher Standards keine leichte Aufgabe – stehen sie doch vor der Herausforderung, Menschenwürde in einem verbindlichen Regelwerk abzubilden. Die österreichischen Flüchtlingsorganisationen wurden dabei bisher nicht miteinbezogen.

Der Schritt, Mindeststandards zu erarbeiten, wurde aufgrund der EU-Richtlinie 2013/33/EU „zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen“ notwendig. In der seit 2004 in Österreich gültigen Grundversorgungsvereinbarung ist in der Frage der Unterbringungsqualität von „geeigneten Unterkünften unter Achtung der Menschenwürde“ die Rede.

Seit Jahren fordern NGO-Vertreterinnen und Vertreter kirchlicher Organisationen einheitliche Mindeststandards bei der Unterbringung von Asylsuchenden. Ausschlaggebend für die neue Regelung ist auch die zunehmende Kritik an den Zuständen in Österreichs Asylunterkünften: So machte im Frühjahr 2013 das Büro des UNHCR Österreich auf Missstände in Quartieren aufmerksam. Im Sommer veröffentlichte die Volksanwaltschaft ihre „Missstandsfeststellung“ über die Unterbringungsqualität im Burgenland, die sie in Teilen sogar als „menschenrechtsverletzend“ bezeichnet.