Die Bewertung

DOSSIER hat einen speziellen Kriterienkatalog entwickelt, um die Unterbringungsqualität in Asylquartieren zu erheben.

Asyl  

Die Rohdaten im Detail:

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Am Anfang der Recherche erstellte DOSSIER einen Kriterienkatalog. In sechs Hauptkategorien und 58 Unterpunkten wurden Qualitätsmerkmale einer Asyl-Unterkunft aufgelistet, von der Betreuung, über die Verpflegung bis hin zur Lage und Infrastruktur der Umgebung. Dieser standardisierte Fragenkatalog wurde jeweils vor Ort mithilfe der Asylsuchenden und auf Grund von eigenen Beobachtungen ausgefüllt.

Bewertung

Um die Quartiere miteinander vergleichbar zu machen, wurde ein Punktesystem entwickelt, das auf den Kriterienkatalogen aufbaut. Jedes Quartier startet mit 30 Punkten. Für jeden Missstand wurde ein Punkt abgezogen, für jeden positiven Aspekt ein Punkt addiert. Bei Einträgen im Kriterienkatalog, die den vertraglichen Vorgaben der Bundesländer oder anderen gesetzlichen Vorgaben (z.B.: Brandschutz) entsprachen, gab es weder einen Punktegewinn noch einen Punkteabzug.

Im Folgenden finden Sie den Aufbau des Kriterienkatalogs und den Bewertungsschlüssel der einzelnen Kategorien und Unterpunkte sowie die Erklärung der Punktegewichtung.

Punktegewichtung

Falls Missstände bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen der Bewohner auftraten, wurden zwei Punkte abgezogen. Das gilt zum Beispiel für die Heizung oder den Umgang mit den Asylsuchenden. Doppelt wurden folgende Unterpunkte gewertet: 1.1., 2.2., 2.3., 2.6., 2.7., 3.3, 3.4., 4.1, 4.2, 4.3, 5.2.1., 5.2.4., 5.2.5, 6.1., 6.2., 6.4., 6.8., 6.9., 6.11.

Bei weniger wichtigen Aspekten wurde nur ein halber Plus- oder Minuspunkt vergeben. Das war bei folgenden Punkten der Fall: 2.4.1., 2.4.2, 2.4.3, 3.5.1, 3.5.2, 3.5.3, 3.5.4, 6.12.1, 6.12.2.

Kriterienkatalog und Bewertungsschlüssel

1. Lage und Infrastruktur
1.1. Entfernung zur nächsten Stadt  
Liegt das Quartier in einer Stadt (nach Stadtrecht) oder bis zu drei Kilometer von einer Stadt entfernt, erhält es zwei Pluspunkte. Zwischen drei und zehn Kilometern Entfernung werden keine Punkte vergeben. Liegt das Quartier mehr als zehn Kilometer von der nächsten Stadt entfernt, werden zwei Minuspunkte vergeben.
  
1.2. Entfernung zur nächsten Bushaltestelle/Bahnhof        
Liegt die nächste Bushaltestelle oder der nächste Bahnhof weiter als einen Kilometer entfernt, erhält das Quartier einen Minuspunkt.
            
1.3. Auffälligkeiten in der Umgebung 
Liegt ein Quartier sehr abgeschieden oder ungünstig, erhält es einen Minuspunkt.
    
1.4. Spielplatz                                     
Wenn in einem Quartier Kinder leben und es keinen Spielplatz im Quartier oder in der näheren Umgebung gibt, erhält das Quartier einen Minuspunkt..

1.5. Arztbesuche möglich                             
Sollte den AsylwerberInnen ein Arztbesuch nur unter großem Aufwand möglich sein, erhält das Quartier einen Minuspunkt.

2. Gebäude
2.1. Baufällig                                      
Sollte ein Quartier von außen baufällig erscheinen, erhält es einen Minuspunkt.
                    
2.2. Augenscheinliche Schäden
Wenn begründeter Verdacht auf Schimmel oder sonstige offensichtliche Schäden bestehen, erhält das Quartier zwei Minuspunkte.                                                

2.3. Augenscheinlicher Schmutz
Sollten die Räumlichkeiten - vor allem Bad, WC und Küche - stark verschmutzt sein, erhält das Quartier zwei Minuspunkte.
    
2.4. Brandschutz                                     

2.4.1. Fluchtpläne
Sollten keine Fluchtpläne ausgehängt sein, wird ein halber Minuspunkt vergeben                                
2.4.2. Feuerlöscher    
Sollten keine Feuerlöscher vorhanden sein, wird ein halber Minuspunkt vergeben                            
2.4.3. Notausgänge    
Sollten keine Notausgänge vorhanden sein, wird ein halber Minuspunkt vergeben                
2.5. Aufenthaltsräume                    
Sollte den Asylsuchenden kein Aufenthaltsraum zu Verfügung stehen, wird ein Minuspunkt vergeben.

2.6. Heizung
In Quartieren, in denen in der kalten Jahreszeit nicht durchgehend (0:00-23:59 Uhr) geheizt wird, oder die Raumtemperatur im Winter zu gering ist (unter 21 Grad), werden zwei Minuspunkte vergeben.

2.7. Warmwasser
Wenn den AsylwerberInnen nur für begrenzte Zeit Warmwasser zur Verfügung steht, werden zwei Minuspunkte vergeben.
                            
2.8. Gebetsräume                                
Sollte den AsylwerberInnen ein Gebetsraum zur Verfügung stehen, wird ein Pluspunkt vergeben.

3. Zimmer                                             
3.1. Familien gemeinsam in Zimmer    
Dieser Punkt ist nur relevant, wenn in einem Quartier auch Familien untergebracht sind. Sollten Familien nicht gemeinsam untergebracht sein, erhält das Quartier einen Minuspunkt.                    

3.2. AW können Zimmer gestalten
Wenn die Asylsuchenden ihre Zimmer selbst gestalten können, wird ein Pluspunkt vergeben.                       

3.3. Zimmer absperrbar
Sollten die Zimmer in einem Quartier nicht absperrbar sein, werden zwei Minuspunkte vergeben.            
            
3.4. Zustand der Matratzen
Sollten die Matratzen oder die Lattenroste augenscheinlich beschädigt oder unzureichend sein, werden zwei Minuspunkte vergeben.

3.5. Einrichtung 
3.5.1. Tische    
Stehen in den Zimmern keine Tische zur Verfügung, wird ein halber Minuspunkt vergeben.                            

3.5.2. Stühle    
Stehen in den Zimmern keine Stühle zur Verfügung, wird ein halber Minuspunkt vergeben.                                

3.5.3. Couch    
Steht in den Zimmern keine Couch zur Verfügung, wird ein halber Minuspunkt vergeben.                    
   
3.5.4. TV    
Steht in den Zimmern kein Fernsehgerät zur Verfügung, wird ein halber Minuspunkt vergeben.                                

4. Sanitäranlagen                                    
4.1. Anzahl AW pro WC:
Wenn sich 13 oder mehr Personen ein WC teilen müssen, werden zwei Minuspunkte vergeben.

4.2. Anzahl AW pro Dusche:
Wenn sich 13 oder mehr Personen eine Dusche teilen müssen, werden zwei Minuspunkte vergeben.

4.3. Absperrbar    
Für nicht absperrbare Sanitäranlagen werden zwei Minuspunkte vergeben.
    
4.4. Getrennte Sanitäranlagen für Männer/Frauen
Wenn keine geschlechtlich getrennten Sanitäranlagen vorhanden sind, wird ein Minuspunkt vergeben. Dieser Punkt ist relevant, wenn in einem Quartier Männer und Frauen leben und wenn die Betroffenen nicht derselben Familie angehören.    
        
4.5. Waschmaschine 
Dieser Punkt ist relevant, wenn die BewohnerInnen ihre Wäsche selbst waschen müssen. Wenn in diesem Fall keine Waschmaschine zur Verfügung steht, oder mehr als 20 Personen nur eine Waschmaschine zur Verfügung steht, wird ein Minuspunkt vergeben.        

4.6. Frische Handtücher    
Dieser Punkt ist nur dann relevant, wenn die BewohnerInnen ihre Wäsche selbst waschen und keine oder nicht genügend Waschmaschinen zur Verfügung stehen. Wenn in diesem Fall keine frischen Handtücher zur Verfügung gestellt werden, erhält das Quartier einen Minuspunkt.                         

4.7. Frisches Bettzeug
Dieser Punkt ist nur relevant, wenn die BewohnerInnen ihre Wäsche selbst waschen und keine oder nicht genügend Waschmaschinen zur Verfügung stehen. Wenn in diesem Fall kein frisches Bettzeug zur Verfügung gestellt wird, erhält das Quartier einen Minuspunkt.                                

4.8. Klopapier wird zur Verfügung gestellt
Wenn dieser Punkt mit „Nein“ beantwortet wird, erhält das Quartier einen Minuspunkt.

4.9. Putzmittel wird zur Verfügung gestellt
Wenn dieser Punkt mit „Nein“ beantwortet wird, erhält das Quartier einen Minuspunkt.

4.10. Putzplan
Wenn dieser Punkt mit „Ja“ beantwortet wird, erhält das Quartier einen Pluspunkt.


5. Verpflegung
Hier werden entweder die Unterpunkte von 5.1. oder jene von 5.2. gewertet – je nachdem, ob ein Quartier Vollverpflegung anbietet oder die Bewohnerinnen und Bewohner sich selbst versorgen. Ausnahmen gibt es im Bundesland Salzburg, da dort das Mischsystem Teilversorgung angeboten wird. Bei Teilversorgung werden beide Bereiche mit jeweils 50% gewertet.    
                                
5.1. Selbstversorger    
5.1.1. Zustand der Küche
Wenn der Zustand der Küche mit „schlecht“ bewertet wird, erhält das Quartier einen Minuspunkt. 

5.1.2. Herd
Sollte in der Küche kein Herd vorhanden sein, erhält das Quartier einen Minuspunkt. 

5.1.3. Ofen
Sollte in der Küche kein Ofen vorhanden sein, erhält das Quartier einen Minuspunkt.

5.1.4. Kühlschrank
Sollte in der Küche kein Kühlschrank vorhanden sein, erhält das Quartier einen Minuspunkt.                                

5.1.5. Sitzgelegenheit
Sollte in der Küche keine Sitzgelegenheit vorhanden sein, erhält das Quartier einen Minuspunkt.                        

5.1.6. Abwasch
Sollte in der Küche keine Abwasch vorhanden sein, erhält das Quartier einen Minuspunkt.

5.2. Vollverpflegung        
5.2.1. Anzahl der Speisen pro Tag
Sollte der/die BetreiberIn weniger als drei Mahlzeiten pro Tag anbieten, erhält das Quartier zwei Minuspunkte.                    
    
5.2.2. Einbindung der AW in die Essensplanung
Sollten die Asylsuchenden in die Essensplanung eingebunden sein, erhält das Quartier einen Pluspunkt.

5.2.3. Speiseplan
Wenn im Quartier ein Speiseplan aushängt, erhält das Quartier einen Pluspunkt.   
 
5.2.4. Rücksicht auf Religion/Kultur
Sollte der Betreiber/die Betreiberin bei der Zubereitung der Speisen nicht auf Religion und Kultur achten, erhält das Quartier zwei Minuspunkte.

5.2.5. Essensnachschlag
Sollten die AsylwerberInnen keinen Essensnachschlag bekommen und die Portionen nicht ausreichen, erhält das Quartier einen Minuspunkt.                    

6. Umgang und Betreuung        
                    
6.1. Umgang mit den Asylsuchenden
Wenn der Umgang mit den Asylsuchenden nicht angemessen erscheint, erhält das Quartier zwei Minuspunkte.        
            
6.2. Diskriminierungen 
Sollten die AsylwerberInnen aufgrund von Herkunft, Geschlecht oder Religion diskriminiert werden, erhält das Quartier zwei Minuspunkte. Hier werden nur Diskriminierungen vonseiten der BetreiberInnen und deren Angestellten gewertet.

6.3. Beschwerdesystem
Sollte es kein Beschwerdesystem für die AsylwerberInnen geben, erhält das Quartier einen Minuspunkt.             
                    
6.4. Unfreiwillige Arbeit
Sollten die Asylsuchenden zu Arbeiten herangezogen werden, die sie zu verrichten nicht bereit und verpflichtet sind (z. B.: Stiegenhäuser), beziehungsweise, die nur dem Wohl der BetreiberInnen dienen, erhält das Quartier zwei Minuspunkte. 

6.5. Betreuungsperson vor Ort
Sollte es vor Ort keine Person geben, die sich um die AsylwerberInnen kümmert, erhält das Quartier einen Minuspunkt. 
                    
6.6. Therapiemöglichkeiten für traumatisierte AW
Sollten keine Therapiemöglichkeiten für traumatisierte Personen vorhanden sein, erhält das Quartier einen Minuspunkt.
              
6.7. Deutschkurse
Sollten die Asylsuchenden Deutschkurse besuchen können, erhält das Quartier zwei Pluspunkte.         
                    
6.8. Korrekte Auszahlung des Taschengeldes    
Sollte die Höhe des Taschengelds oder der Zeitpunkt der Auszahlung nicht korrekt eingehalten werden, erhält das Quartier zwei Minuspunkte. 
            
6.9. AW können Unterkunft verlassen
Sollten die Bewohner und Bewohnerinnen ihre Unterkunft nicht verlassen dürfen, erhält das Quartier einen Minuspunkt. 

6.10. Öffnungszeiten
Sollte es Öffnungszeiten geben, erhält das Quartier einen Minuspunkt. Ausnahmen gibt es bei Quartieren, die ausschließlich Minderjährige beherbergen. In diesen Fällen werden keine Minuspunkte für Öffnungszeiten vergeben.    
    
6.11. Bewachung, Securitypersonal
Sollte ein Quartier in irgendeiner Form überwacht werden, erhält das Quartier zwei Minuspunkte.                

6.12. Hausordnung    
Sollte es keine Hausordnung geben, erhält das Quartier einen Minuspunkt.

6.12.1. Wenn ja, hängt sie offen/ist sie den AW bekannt    
Sollte die Hausordnung den AsylwerberInnen nicht bekannt sein, erhält das Quartier einen halben Minuspunkt. Dieser Punkt ist nur dann relevant, wenn eine Hausordnung vorhanden ist.    

6.12.2. Mehrsprachig
Sollte eine Hausordnung nur auf Deutsch aushängen, erhält das Quartier einen halben Minuspunkt. Dieser Punkt ist nur dann relevant, wenn eine Hausordnung vorhanden ist.                    
        
6.13. Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung
Sollte ein Quartier Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bieten (z. B.: Internetzugang), erhält das Quartier einen Pluspunkt.

Unschärfen

Beim Sammeln der Daten für das Projekt DOSSIER: Asyl wurde eine qualitative statistische Herangehensweise gewählt. Da die Erhebung unter stark variierenden Arbeitsbedingungen erfolgte, waren einige Unschärfen unvermeidbar. Im Folgenden legen wir diese offen. Eine Auflistung der methodischen Schwächen: 

Die Rechercheergebnisse der einzelnen Quartiere sind Momentaufnahmen. Die Verhältnisse in den Unterkünften wurden so festgehalten, wie sie am Tag der Besichtigung(en) vorgefunden wurden.  

Aus verschiedenen Gründen (z.B. Zeitmangel bei verdeckter Recherche, Tageszeit des Besuchs, ...) konnten nicht immer alle Bewohner eines Asylquartiers vom DOSSIER-Team befragt werden – vor allem in größeren Quartieren war dies der Fall. Die kleinste Anzahl von Auskunftspersonen pro Quartier war eine Person, die höchste rund 20 Personen. Im Schnitt konnten DOSSIER-Journalisten etwa fünf Personen pro Quartier befragen.

Die Landesverwaltungen der untersuchten Bundesländer waren nicht bereit, Auskunft über die Anzahl der im jeweiligen Quartier untergebrachten Personen zu geben. Diese Angaben basieren daher größtenteils auf Schätzungen des DOSSIER-Teams vor Ort, ausgehängten Namenslisten in den Quartieren und auf Angaben der Hausbewohnerinnen selbst. Dadurch unterliegen einige Kriterien, bei deren Bewertung die Bewohneranzahl relevant ist, einer gewissen Unschärfe (z. B. Anzahl der Asylsuchenden pro Toilette, Dusche oder Waschmaschine). Die Stellungnahmen der Betreibenden bilden in diesem Punkt eine zusätzliche Datenquelle, die im Ergebnis berücksichtigt wurde. Im Zuge der Auswertung hat sich gezeigt, dass die Schätzungen des DOSSIER-Außenteams und jene der Asylsuchenden bzw. die Angaben der Betreibenden im Großen und Ganzen sehr nahe beieinander lagen.

Aufgrund von Zeitmangel und infolge der Grundbedingung, von Quartierbetreibenden möglichst unbemerkt zu recherchieren, basieren einige Daten einzig auf Aussagen der Asylsuchenden. Dazu gehören z. B. Kategorien wie die Qualität des Essens, die Anzahl der Speisen pro Tag, der Umgang der Betreibenden mit den Hausbewohnern, die Auszahlungsmodalitäten des Taschengelds, Therapiemöglichkeiten, die Betreuungsqualität durch Caritas bzw. Diakonie oder die Qualität der Gebäudebeheizung (Die Recherche fand im Sommer statt). Zu jedem dieser Punkte wurde daher auch eine Stellungnahme des jeweiligen Quartierbetreibenden eingeholt.

Da die Recherche verdeckt durchgeführt wurde, war es dem DOSSIER-Team oft nicht möglich, sich in jedem Zimmer eines Quartiers umzusehen. Ihre Eindrücke von den zugänglichen Räumen, die Berichte der Asylsuchenden und die Stellungnahmen der Quartierbetreibenden sollten jedoch ein realitätsnahes Bild der Verhältnisse zeichnen.

Wie die Lage eines Quartiers zu bewerten ist, richtet sich zum Teil nach der Entfernung zur nächsten Stadt mit Stadtrecht. Diese Definition hat sich im Nachhinein als nicht ideal erwiesen. Das Konzept des Stadtrechts stammt noch aus dem Mittelalter und bildet Stadtgröße wie vorhandene Infrastruktur oft nicht – oder zumindest nicht den aktuellen Verhältnissen entsprechend – ab. Daher entstand hier eine gewisse Unschärfe, wobei in vielen Fällen eine Stadt mit Stadtrecht noch heute infrastrukturell hervorsticht. Im Übrigen basiert die Bewertung der Lage eines Quartiers nicht ausschließlich auf diesem Kriterium. Auch Beobachtungen des DOSSIER-Teams und Erfahrungen der Asylsuchenden fließen mit ein. Ein Beispiel dafür: Die Entfernung eines Quartiers zur nächsten Bushaltestelle ist vergleichsweise objektiv und einfach vor Ort festzustellen.