Burgenlands Justiz erschwert journalistische Recherchen in Asylquartieren. Das ist die Konsequenz einer jüngst getroffenen Entscheidung des Landesgerichtes Eisenstadt, in der das Hausrecht von Asylheimbetreibern höher bewertet wurde als das Besuchsrecht von Asylsuchenden. Die Freiheit der Presse, über Missstände in Asylunterkünften zu berichten sowie das erhöhte Interesse der Öffentlichkeit, davon zu erfahren, wurden von den Richtern schlichtweg ignoriert.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Besitzstörungsklage des Asylheimbetreibers Otto K., die vor rund einem Jahr am Bezirksgericht Neusiedl am See gegen DOSSIER eingebracht worden ist. Asylwerber der Unterkunft im nordburgenländischen Pama hatten zuvor über grobe Mängel berichtet und uns in die Unterkunft eingeladen.
Obwohl der Betreiber uns den Zutritt zu den Räumen der Asylsuchenden verboten hat, besuchten wir das Quartier und dokumentierten die Missstände, wie gesundheitsgefährdenden Schimmelbefall in Schlafräumen.
Vor Gericht beriefen wir uns auf das Recht der Asylsuchenden, Besuch zu empfangen – ohne Erfolg. Das Landesgericht Eisenstadt folgte der Entscheidung des Erstgerichtes: Jeder Besuch sei ausnahmslos vorab zu genehmigen.
Folglich dürfen Journalisten Asylheime nicht ohne Erlaubnis des Besitzers betreten. Beide Gerichte ignorierten jedoch, dass es sich bei den Besuchen in Pama um journalistische Recherchen im öffentlichen Interesse handelte.
Intervention aus dem Flüchtlingsbüro
Das Verfahren ist politisch brisant: Bereits im Herbst 2013 hatte DOSSIER die Gesundheitsgefährdung in der Unterkunft in Pama aufgezeigt. Zahlreiche Medien übernahmen die Recherchen und berichteten über die Missstände.
Trotzdem setzten die zuständigen Behörden und die Verantwortlichen der Landesregierung bis Herbst 2014 keine Schritte, um die Missstände zu beseitigen – dies, obwohl der Betreiber zu einer menschenwürdigen Unterbringung vertraglich verpflichtet ist.
Stattdessen hilft die burgenländische Landesregierung dabei mit, die Missstände zu vertuschen. Das zeigt eine E-Mail von Stefan K., Mitarbeiter im Flüchtlingsbüro des Landes, vom 12. Juni 2015 – wenige Tage vor dem letzten Verhandlungstag im Fall Otto K. vs. DOSSIER.
In der E-Mail, die vom Kläger als Beweis vorgelegt wurde, bekräftigt K., dass ausschließlich Behördenvertreter wie Mitarbeiter der Betreuungsorganisation Diakonie Zutritt zu Asylheimen haben und „diversen Sekten, Vereinen und Interessengemeinschaften“ der Zugang verweigert werden muss. Und weiters: „Eine Besitzstörungsklage kann im Übrigen mit Hilfe Ihres Anwalts problemlos durchgesetzt werden.”
Reaktionen:
- Forum Informationsfreiheit: Urteil gegen Dossier schränkt Presse beim Aufdecken von Missständen ein
- International Press Institute: Austria: News site that reported on asylum centres sentenced for trespassing
- OSCE – Organization for Security ans Co-operation in Europe: Courts should take public interest into account in cases against journalists, says OSCE Representative, following trespassing case in Austria
Medienspiegel:
- The Oslo Times: Austrian news site that reported on asylum centres sentenced for trespassing
- orf.at: Wegen Berichten über Asyl-Missstände verurteilt
- derstandard.at: Mängel in Asylpension: Aufdeckerplattform wegen Besitzstörung verurteilt
- derstandard.at: Zugang zu Asylquartieren darf eingeschränkt werden
- diepresse.com: Dossier.at wegen Bericht über Asyl-Missstände verurteilt
- wienerzeitung.at: Dossier wegen Berichterstattung über Asyl-Missstände verurteilt
- kurier.at: Spontane Besuche in Asylunterkunft verboten: "Pressefreiheit eingeschränkt"
- Tiroler Tageszeitung: Dossier wegen Berichterstattung über Asyl-Missstände verurteilt
- Horizont: Dossier.at wegen Berichten über Asyl-Missstände verurteilt