Schlacht um die Shoppingcity

Die Causa Shoppingcity Seiersberg beschäftigt seit Jahren Gerichte und die Politik. Nach der Plagiatsaffäre ihres Vorgängers entscheidet Barbara Eibinger-Miedl als neue Wirtschaftslandesrätin mit – ihre Familie profitiert bis heute von dem Einkaufszentrum.

Aktuelles11.5.2017 

Wie wirken sich Einkaufszentren auf Geschäfte im Ortszentrum aus? Stirbt die Innenstadt wegen der Shoppingcenter am Stadtrand? Diese und andere Fragen stellt man sich in betroffenen Gemeinden im ganzen Land. Sie sind nicht neu. Schon im Jahr 2000 versuchte ein Doktoratsanwärter an der Universität Graz Antworten auf diese Fragen zu finden. Sein Name: Christian Buchmann.

„Ansätze zur Rückholung der Kundenkaufkraft in die City am Beispiel der Landeshauptstadt Graz“ lautet der Untertitel von Buchmanns Dissertation. 17 Jahre später hängen die Antworten zwar noch immer davon ab, wen man fragt. Dennoch könnte es nun gerade Buchmanns Arbeit sein, die den Ausschlag in einer Causa gibt, die Behörden, Gerichte und die steiermärkische Politik fast ebenso lang befasst: die Shoppingcity Seiersberg – eine Causa, in der es um das drittgrößte Einkaufszentrum Österreichs und um sehr viel Geld geht. Macht und Intrigen sind da nicht fern.

Der einstige Doktoratsanwärter Buchmann war in der Zwischenzeit zum Wirtschaftslandesrat der Steiermark aufgestiegen – und ist jüngst über eine Plagiatsaffäre gestolpert. Ein anonymer Auftraggeber hatte einen Plagiatsprüfer auf seine Arbeit angesetzt. Dieser wurde fündig: Buchmann hat Teile seiner Dissertation abgeschrieben. Das kostete ihn Titel und Amt.

Der streitbare Landesrat

Als Landesrat zählte Buchmann zu den Widersachern der Shoppingcity Seiersberg. Seit Jahren tobt ein Streit über die Größe und die Frage, ob die Genehmigungen des Einkaufszentrums auch rechtens sind. Die einen kritisieren, dass bei der Bewilligung Schlupflöcher genutzt worden seien. Sie verweisen auf den Verfassungsgerichtshof, den Rechnungshof und die Volksanwaltschaft; und darauf, dass das Einkaufszentrum kleineren Geschäften, vor allem in Graz, die Kunden abziehen würde. Die anderen sehen das Recht auf ihrer Seite und argumentieren mit den mehr als 2.000 Arbeitsplätzen, die durch das Shoppingcenter geschaffen wurden; mit Steuereinnahmen und den Kunden, die hier einkaufen.

Es geht um bis zu 450 Millionen Euro. So viel sei das Einkaufszentrum aktuell wert, sagen die Betreiber. Mit einer Amtshaftungsklage in dieser Höhe drohten sie dem Land Steiermark, sollte das Einkaufszentrum aus behördlichen Gründen schließen müssen. Die Geschichte der Shoppingcity Seiersberg ist eine von juristischer Spitzfindigkeit und von Interessen – nicht zuletzt politischen.

Landesrat Buchmann hatte sich öffentlich gegen das Einkaufszentrum und dessen Befürworter gestellt. Er wolle jedenfalls nicht, „dass der Eindruck entsteht, dass bei uns Beton rechtskräftig wird“, antwortete er auf eine dringliche Anfrage der Grünen im steiermärkischen Landtag. Als Wirtschaftslandesrat hätte er alleine die Pläne durchkreuzen können. Denn, um den umstrittenen rechtlichen Zustand der Shoppingcity Seiersberg per Verordnung des Landes dauerhaft abzusichern, braucht es Einstimmigkeit in der Landesregierung. Nun wurde ihm seine Dissertation zum politischen Verhängnis.

Die Neue 

Auf Buchmann folgt Barbara Eibinger-Miedl. Auch sie kennt die Causa gut, vielleicht sogar noch besser. Eibinger-Miedl stammt nicht nur aus der Gemeinde Seiersberg (seit 1.1.2015: Seiersberg-Pirka), ihre Familie hat von dem Einkaufszentrum profitiert.

Die Grundstücke am Stadtrand von Graz, auf denen die Shoppingcity vor 14 Jahren eröffnete, waren zuvor im Besitz der Seiersberger Unternehmer Franz und Josef Eibinger – Franz ist Barbara Eibinger-Miedls Vater, Josef ihr Onkel. Als „Seiersberger Goldgräber“ bezeichnete die Kleine Zeitung Josef Eibinger wegen der Grundstücksdeals im Jahr 2010. Seine Rolle in der Gründungsphase der Shoppingcity Seiersberg ist umstritten.

Denn Josef Eibinger verdiente nicht nur an den Grundstücken, er war als ÖVP-Gemeinderat im Bau- und Raumordnungsausschuss auch für Widmungsfragen in Seiersberg zuständig. „Ich habe weder an Beratungen noch an den Abstimmungen zu meinen Projekten teilgenommen“, sagt Eibinger zu DOSSIER.

Durch das Amt seiner Nichte, Barbara Eibinger-Miedl, erhält die Causa einen neuen Aspekt: Die gebürtige Grazerin saß von 2006 bis 2010 ebenfalls für die ÖVP im Seiersberger Gemeinderat. Die heute 37-jährige Juristin und Betriebswirtin machte Karriere, unter anderem beim Österreichischen Wirtschaftsbund und als stellvertretende Landesvorsitzende der Jungen Wirtschaft Steiermark. Seit 2010 ist Eibinger-Miedl ÖVP-Landtagsabgeordnete, seit 2014 Klubobfrau des Steiermärkischen Landtagsklubs der ÖVP.

Vor zwei Wochen, am 25. April 2017, wird sie als Wirtschaftslandesrätin angelobt. Drei Tage nach ihrem Amtsantritt tritt sie ihre Anteile an der Eibinger Beteiligungs GmbH ab, der wiederum rund 90 Prozent der Eibinger Bauträger GmbH gehören. Die Unternehmen der Eibingers machen ihre Geschäfte vor allem im Bau- und Immobilienbereich. Unter anderem bewerben sie Grundstücke in und um Seiersberg. Ein Verkaufsargument: die „optimale Infrastruktur“. Gemeint ist auch die unmittelbare Nähe zum Einkaufszentrum – „die Shoppingcity Seiersberg ist bequem mit dem Kfz, aber auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln in wenigen Minuten erreichbar“, heißt es auf der Webseite der Eibinger Gruppe.

Im Jahr 2002 war die Verbindung zum Einkaufszentrum noch direkter: Die Eibinger Bauträger GmbH besaß damals 10.314 Quadratmeter oder 6,93 Prozent der Grundstücke, auf denen die Gemeinde sogenannte öffentliche Interessentenwege für die Shoppingcity Seiersberg bewilligte – das geht aus einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes hervor.

Es sind diese Interessentenwege, unter anderem auf den einstigen Grundstücken der Eibingers, die bis heute im Zentrum der Debatte stehen. Sie ermöglichten es, mehrere kleinere Fachmärkte zu einem großen Einkaufszentrum zu verbinden. Eibinger-Miedl war damals noch nicht Gesellschafterin – von der Errichtung der Shoppingcity Seiersberg hat das Familienunternehmen aber profitiert. Nun bestimmt Wirtschaftslandesrätin Eibinger-Miedl auch über die Zukunft des Einkaufszentrums.

Einen Interessenkonflikt sieht sie nicht: „Die Landesrätin hat keinerlei Interesse an der Shoppingcity Seiersberg und auch ihre Familie und die Unternehmensgruppe nicht mehr“, lässt Eibinger-Miedl über ihren Pressesprecher ausrichten. Dass ihre Familie wirtschaftlich profitiert habe, sei für sie ebenfalls kein Problem, „denn das ist mittlerweile 15 Jahre her“.

Stück für Stück zum Einkaufszentrum

Der Konflikt um das Einkaufszentrum reicht lange zurück – ungefähr bis zu jener Zeit, als Eibinger-Miedls Vorgänger Buchmann es versäumte, die Quellen seiner Doktorarbeit offenzulegen. Damals war die Shoppingcity Seiersberg noch nicht Österreichs drittgrößtes Einkaufszentrum mit 85.000 Quadratmetern vermietbarer Fläche am Stadtrand von Graz.

Angefangen hatte der Streit, in dem es im Wesentlichen um die Größe der zusammenhängenden Geschäftsflächen geht, schon vor der Eröffnung des Einkaufszentrums am 12. März 2003: Seiersberg hatte damals knapp 6.000 Einwohner – in Gemeinden dieser Größe, die keine „zentralörtliche Funktion“ hätten, seien Einkaufszentren in dieser Dimension nicht erlaubt, beschwerten sich Grazer Stadtpolitiker.

An der Spitze der Gegner: Siegfried Nagl (ÖVP), damals Finanzstadtrat, heute Bürgermeister von Graz. „Durch das EKZ (Einkaufszentrum; Anm.) entsteht der Stadt ein enormer wirtschaftlicher Schaden“, warnte er gemeinsam mit anderen in einem Brief an die damalige Landeshauptfrau Waltraud Klasnic (ÖVP). Die Rechtsabteilung des Landes leitete eine aufsichtsbehördliche Prüfung ein.

Diese kam zu dem Schluss, dass die Shoppingcity Seiersberg „in dieser Größenordnung und auf diesem Standort nicht erlaubt gewesen sei“. Dennoch bestätigten die Landesregierung und die Gemeinde Seiersberg kurz darauf die Rechtmäßigkeit der Bauten – ein Vorgang, den der Rechnungshof in einer späteren Prüfung als „nicht nachvollziehbar“ beurteilte. 

Knapp ein Jahr nach der Eröffnung schreibt der Landtag für Gemeinden wie Seiersberg eine Flächenbegrenzung von 5.000 Quadratmetern in der steiermärkischen Einkaufszentrenverordnung fest. Doch in Seiersberg will man mehr. 2006 erteilt der damalige Bürgermeister Werner Breithuber (SPÖ) eine weitere Baubewilligung zur Errichtung eines Fachmarktes auf einem an das Einkaufszentrum angrenzenden Grundstück – wieder werden die Gebäude durch einen Gang verbunden. 

2007 wird der Verbindungsgang vom Seiersberger Gemeinderat bewilligt. Das Argument: „Katastrophenschutz“. Barbara Eibinger-Miedl sitzt damals im Gemeinderat und stimmt zu. Und das Einkaufszentrum wächst weiter: Am 18. Februar 2008 eröffnet die Shoppingcity den fünften Bauteil, am 21. August 2008 folgen nach einer Sanierung 22 weitere Geschäfte. Nach und nach wurden so aus mehreren kleineren Einheiten ein zusammenhängendes Einkaufszentrum, das drittgrößte in Österreich.

VfGH: Gesetzwidrige Verbindungswege

Die juristischen Argumente der Gemeinde Seiersberg halten vorerst – bis sich die Volksanwaltschaft am 2. Dezember 2015 an den Verfassungsgerichtshof wendet: Ihre Beschwerde richtet sich nicht gegen das Einkaufszentrum an sich, sondern gegen die Bewilligungen für die Verbindungsgänge zwischen den Bauteilen – die öffentlichen Interessentenwege. Am 2. Juli 2016, einen Tag, nachdem sie die Stichwahl der Bundespräsidentschaftswahl aufgehoben haben, treffen die Verfassungsrichter in der Causa ihre Entscheidung: Sie geben der Beschwerde recht.

Die Verordnung der Gemeinde, mit der die Verbindungsgänge zwischen den einzelnen Bauteilen der Shoppingcity Seiersberg genehmigt wurden, wird als gesetzwidrig aufgehoben. Die Richterinnen und Richter setzen eine Frist: Am 15. Jänner 2017 tritt die Aufhebung in Kraft, bis dahin muss die Situation geklärt sein – ansonsten müsste das Einkaufszentrum zusperren. Darauf war die Gemeinde vorbereitet.

Bereits Monate zuvor hatte Seiersberg mit der Suche nach rechtlichen Möglichkeiten begonnen, um das Einkaufszentrum nicht zu verlieren. Am 8. März 2016 lädt Bürgermeister Werner Baumann (SPÖ) den Rechtsberater der Gemeinde, den Grazer Rechtsanwalt Reinhard Hohenberg, in den Gemeinderat. Hohenberg hat einen Plan.

Die Käseglocke

Die Shoppingcity Seiersberg bestehe „aus einem Fleckerlteppich an verschiedenen Bewilligungen“, leitet Anwalt Hohenberg den Tagesordnungspunkt ein, wie im Protokoll nachzulesen ist. Diese seien zwar rechtmäßig, Ziel müsse es dennoch sein, „die derzeit genehmigten Flächen nach der neuen Rechtslage abzusichern“. Die Gemeinde solle deshalb eine Einzelstandortverordnung beim Land Steiermark beantragen, um „quasi eine ‚Käseglocke über den Bestand der Shoppingcity Seiersberg zu stellen“.

Wie ernst es ist, erklärt Bürgermeister Baumann dem Gemeinderat an einem drastischen Beispiel: Sollte die Shoppingcity „einem Brand zum Opfer fallen (...), könne sie nach der heute geltenden Rechtslage (...) nicht mehr in dieser Form wiedererrichtet werden“. Daher solle per Einzelstandortverordnung gesichert werden, dass „diese wieder so errichtet werden könne, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt Rechtsbestand habe“. Der Gemeinderat beschließt den Antrag – auch der einstige Grundstücksbesitzer Josef Eibinger stimmt im März 2016 Hohenbergs Plan zu.

Baumann gegen Buchmann

Nun ist die Landespolitik am Zug. Um einer möglichen Schließung der Shoppingcity Seiersberg zuvorzukommen, ändert der steiermärkische Landtag zunächst mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ am 15. November 2016 das Landesstraßenverwaltungsgesetz. Der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wird somit einfach die gesetzliche Grundlage entzogen. Die Volksanwaltschaft kündigt an, erneut Beschwerde einzulegen. Die geplante Einzelstandortverordnung soll den Streit endgültig beenden – doch dafür braucht es Einstimmigkeit in der Landesregierung und Christian Buchmann. 

Bereits am 14. Juni 2016 macht der Seiersberger Bürgermeister Baumann Wirtschaftslandesrat Buchmann gegenüber der APA als härtesten Gegner aus, und er sollte recht behalten: Zu fairem Wettbewerb gehöre, „dass gesetzliche Regelungen eingehalten werden und für alle gelten“, beantwortet Buchmann eine Anfrage der Grünen im Landtag. Während der Entwurf der Einzelstandortverordnung für die Shoppingcity Seiersberg bereits in der Begutachtungsphase ist, wird eines immer deutlicher: Buchmann könnte dagegen stimmen.

Als DOSSIER im Februar 2017 im Büro des zuständigen Verkehrslandesrats Anton Lang (SPÖ) anfragt, befinden sich Fürsprecher und Gegner in einer Pattsituation. Während der Begutachtungsphase hatten sich zahlreiche Stellen gegen die Einzelstandortverordnung ausgesprochen, auch die Wirtschaftskammer Steiermark. Mit einer Entscheidung sei 2017 kaum zu rechnen, sagt eine Mitarbeiterin. Und plötzlich sind die Karten neu gemischt: Rücktritt! Christian Buchmann muss gehen.

Der Rücktritt

Ausschlaggebend war die Arbeit des Plagiatsprüfers Stefan Weber. Ein Mann habe sich im Jänner oder Februar 2016 bei ihm gemeldet, sagt Weber zu DOSSIER. Der Auftrag: Buchmanns Dissertation unter die Lupe nehmen. Wer der Auftraggeber war, verrät Weber nicht: Seine Kunden können auf strenge Vertraulichkeit zählen.

Danach hatte er die Dissertation anhand von zehn zitierten Büchern überprüft und Hinweise auf Plagiate gefunden. Er bot seinem Auftraggeber an, die Prüfung auszuweiten. Doch der habe abgelehnt, sagt Weber: „Er wollte das schon haben.“

Kurz darauf, am 22. Juni 2016, berichtet das Nachrichtenmagazin Profil online über die Plagiatsvorwürfe – das Gutachten, datiert mit 20. Juni, sei zuvor der Universität Graz übermittelt worden. Zwei Wochen, nachdem der Seiersberger Bürgermeister Baumann Landesrat Buchmann öffentlich als Gegner der Einzelstandortverordnung genannt hat, druckt Profil exklusiv Auszüge aus Webers Gutachten ab.

Rund zehn Monate später, am 6. April 2017, steht fest: Buchmann verliert seinen Doktortitel. Zunächst stellt sich der steiermärkische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) noch hinter den Landesrat – doch über die Osterfeiertage dreht sich die Stimmung. Am 18. April 2017 tritt Buchmann zurück.

„Ich musste zur Kenntnis nehmen, dass dem eine Gesamtstrategie zugrunde lag“, sagte Buchmann am Tag seines Rücktritts zur Kronen Zeitung. „Es war offenkundig, dass eine Kampagne gegen mich losgetreten wurde, als ich in einer Regierungssitzung ein gewisses Verhalten angekündigt habe.“ Worum es dabei gegangen ist, sagt Buchmann nicht – für DOSSIER war er bis Redaktionsschluss nicht erreichbar.

„Straight und korrekt“

Die neue Wirtschafslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl stehe der Einzelstandortverordnung „grundsätzlich kritisch“ gegenüber, sagt ihr Sprecher zu DOSSIER. Dass sie ihre Anteile am Familienunternehmen zurückgelegt habe, sei nicht etwa einem Interessenkonflikt geschuldet, „aber es gilt ein Berufsverbot für Regierungsmitglieder, und die Beteiligung hätte Eibinger-Miedl als Beruf ausgelegt werden können“. Eine unberechtigte Sorge: Laut steiermärkischem Verfassungsdienst fallen Beteiligungen an Unternehmen eindeutig nicht unter das Berufsverbot. Regierungsmitglieder müssen diese lediglich dem Verfassungsausschuss des Landtages bekanntgeben.

In Bezug auf die Verbindungen ihrer Familie zur Shoppingcity Seiersberg habe Eibinger-Miedl sich „immer straight und korrekt“ verhalten, sagt der Seiersberger Bürgermeister Baumann. Er kennt die neue Wirtschaftslandesrätin „so gut, dass ich weiß, dass sie sagt, was sie denkt“.

Für Buchmann, den er im Juni 2016 noch als Gegner bezeichnet hat, findet Baumann heute versöhnliche Worte: „Man braucht Gegenwind, um über sich hinauszuwachsen“, sagt er. „Es war zum Vorteil, dass Buchmann so massiv gegen die Shoppingcity aufgetreten ist.“ Denn seine Kritik habe letztlich dazu geführt, dass der Antrag zur Einzelstandortverordnung „rechtlich hieb- und stichfest“ formuliert sei.

Baumann ist zuversichtlich, dass die Shoppingcity Seiersberg bleibt. Die Frage, wer den Auftrag zur Plagiatsprüfung von Buchmanns Dissertation gegeben und damit den Landesrat gestürzt hat, kann auch der Bürgermeister nicht beantworten: „Leider. Denn ich weiß, dass die Gemeinde Seiersberg dahinter vermutet wird. Aber es kommt hundertprozentig nicht von uns. Das wäre bestimmt nicht unser Zugang.“