Rund um Rustler

Die Hausverwaltung Rustler zählt zu den größten in Österreich. Seit Jahren verrechnet sie ihren Mietern ein Service, das eigentlich nichts kosten dürfte.

von Sándor Fülöp

Aktuelles13.1.2018 

Der Schild in den Rustler-Häusern ist unverdächtig: Kontaktdaten und eine Telefonnummer. Die Mieter sollen wissen, dass sie sich rund um die Uhr und auch am Wochenende bei ihrer Hausverwaltung melden können, wenn es Probleme im Haus gibt. Das Service der Hausverwaltung Rustler klingt toll – aber es kostet.

Laut Rustler bezahlen die Mieter 2,9 Cent pro Quadratmeter und Monat für das „Rustler Permanent Service“. Bei einem Zinshaus mit 1.000 Quadratmetern kommen mehrere Hundert Euro pro Jahr zusammen. Den Betrag zahlen die Mieter einmal im Jahr mit den Betriebskosten.

2013 zog ein Mieter dagegen bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Das Ergebnis: Die Hausverwaltung darf die Dienstleistung nicht verrechnen. Denn diese Kosten sind nicht zur Hausbetreuung zu rechnen und zählen somit auch nicht zu den Betriebskosten.

Wie DOSSIER-Recherchen zeigen, findet sich das „Rustler Permanent Service“ trotzdem weiterhin in vielen Betriebskostenabrechnungen. Der Mietervereinigung Österreich sind mindestens 30 Fälle bekannt, in denen die Dienstleistung noch nach 2013 verrechnet wurde.

Jüngst musste Rustler in einem anderen, von der Arbeiterkammer Wien begleiteten Verfahren 4.500 Euro in einem Haus zurückzahlen. Insgesamt verwaltet Rustler nach eigenen Angaben 400 bis 450 Häuser und bietet das Service in etwa 80 Prozent davon an.

Dass Rustler das Service noch verrechnet, begründet man als Auslegungssache: „Prinzipiell haben wir aufgrund dieser Entscheidung unseren Vertrag angepasst und den Workflow umgestellt, sodass er genau dem entspricht, was der Oberste Gerichtshof gerne hätte“, sagt Martin Troger, Geschäftsführer der Hausverwaltung.

Walter Rosifka von der Arbeiterkammer Wien sieht das anders. Fakt sei, „dass Rustler schon Anfang 2014 wusste, dass ihre Verrechnungen bis dahin rechtswidrig waren“, sagt der Mietrechtsexperte. In der Puls-4-Sendung „Bist Du deppert“, die am Dienstagabend um 20.15 Uhr über den Fall berichtet, betont Rosifka, dass die Argumentation Rustlers eine sehr optimistische Interpretation eines Verfahrens sei, das die Hausverwaltung im Endeffekt verloren hat. 

Bei Rustler selbst sah man bisher keine Veranlassung, die Mieter über das Urteil zu informieren. Für Geschäftsführer Martin Troger sei der Großteil der Mieter mit dem Service zufrieden.