Die Schlaff-Einstellung

René Benko war der erste Milliardär, Martin Schlaff ist der zweite: Die Justiz veröffentlichte nun auch die Einstellungsbegründung zum Verfahren gegen Schlaff.

Von Ashwien Sankholkar

Aktuelles16.8.2019 

In diesem Artikel finden Sie Links zu Original-Dokumenten aus der Recherche.

Mehr erfahren

Am Anfang stand ein schwerer Vorwurf. Martin Schlaff wurde verdächtigt, einen der höchsten Mitarbeiter im Innenministerium, den ehemaligen Kabinettschef Michael Kloibmüller, „für die pflichtwidrige Vornahme von Amtsgeschäften Vorteile in Höhe von insgesamt 500.000 Euro gewährt zu haben“.

So steht es in der Einstellungsbegründung eines weiteren brisanten Verfahrens, das die Justiz erneut aufgrund einer DOSSIER-Anfrage veröffentlicht hat.

Nachdem DOSSIER über das eingestellte Verfahren gegen Milliardär René Benko berichtet hat, liegt nun auch ein Justizpapier über die eingestellten Ermittlungen gegen zentrale Personen im sogenannten BVT-Skandal vor. Bereits Mitte Juni hatte die Justiz Verfahren rund um brisante Vorgänge im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) eingestellt.

In dem Dokument liefert man nun öffentliche Begründungen zu drei Faktenkreisen im BVT-Skandal nach; den Fällen Walter Mauss, Rubicon und unter Punkt 2 auch zur Causa Schlaff.

Das Justizpapier (Aktenzahl: 4 OStA 4/19k) gibt Einblick in die Arbeit von Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA), aber auch in ihre Versäumnisse: Trotz Anfangsverdachts in Richtung Bestechung wurden Kloibmüllers Konten nicht geöffnet und Martin Schlaff nicht erneut einvernommen. 

Die Vorwürfe

Ein von anonymen Hinweisgebern verfasstes Dossier löste vergangenes Jahr den BVT-Skandal aus und gipfelte in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. In dem „Konvolut“ wurde etwa behauptet, dass Michael Kloibmüller in einem 2011 von der Staatsanwaltschaft Wien geführten Telekom-Strafverfahren für Schlaff unzulässig interveniert haben soll.

Bei der Übernahme eines weißrussischen Mobilfunkers durch die Telekom Austria sollen Schmiergelder geflossen sein. Damals soll Kloibmüller als Kabinettschef im Innenministerium unter Maria Fekter (2008–2011) und Johanna Mikl-Leitner (2011–2016) darauf hingewirkt haben, dass die Ermittlungen gegen Schlaff, der beim Weißrussland-Deal im Hintergrund die Strippen gezogen hatte, fallengelassen wurden. Schlaff hatte jedes strafrechtlich relevante Verhalten stets zurückgewiesen, Kloibmüller alle Vorwürfe gegen ihn stets bestritten.

Milliardär mit besten Kontakten

Bei Martin Schlaff handelt es sich um einen steinreichen Investor, der durch Geschäfte mit der Telekom Austria sowie im Osthandel mit der ehemaligen DDR ein Vermögen angehäuft hat. Das Wirtschaftsmagazin Trend beziffert seinen Reichtum im Jahr 2019 mit rund drei Milliarden Euro.

Schlaffs Netzwerk umfasst die Altkanzler Alfred Gusenbauer und Christian Kern (beide SPÖ) sowie den Ex-Vizekanzler (1983–1987) und derzeitigen ORF-Stiftungsratsvorsitzenden Norbert Steger (FPÖ). Auch zur ÖVP pflegt er gute Kontakte.  

Im März 2003 flog Schlaff im Privatjet mit dem damaligen Bawag-Boss Helmut Elsner zur Feier der Mobiltel-Übernahme nach Sofia – mit dabei: der damalige Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und der frühere ÖVP-Obmann Josef Taus. Auch Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache erwähnte im Ibiza-Video „eine gute Gesprächsbasis“ mit Milliardär Schlaff. 

Keine Ermittlungsansätze

„Das Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Wien nach umfassender Würdigung der Beweisergebnisse unter anderem auch gegen Mag. Martin Schlaff eingestellt“, heißt es nun in der Einstellungsbegründung.

Das Vorgehen sei schon in einem anderen Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien im Dezember 2013 detailliert begründet worden. Es würden keine Hinweise vorliegen, dass Michael Kloibmüller die Ermittlungen gegen Schlaff beeinflusst hätte.

Zitat aus der Einstellungsbegründung: „Die Vermögensverhältnisse von Mag. Michael Kloibmüller sind – soweit überschaubar – unbedenklich und deuten nicht darauf hin, dass dieser größere Bargeldsummen erhalten hätte.“ Zahlungen von Schlaff an Kloibmüller seien nicht nachweisbar gewesen.

Die Depots von Kloibmüller waren jedoch nicht durchleuchtet worden.

Keine Kontenöffnung beim einen, keine Einvernahme des anderen

„Eine Kontenregisterabfrage und nachfolgende Kontoöffnung zur weiteren Überprüfung der Vermögensverhältnisse von Mag. Michael Kloibmüller war im Hinblick darauf, dass die bisherigen Ermittlungen den Tatverdacht nicht erhärten konnten, nicht indiziert“, heißt es in der Einstellungsbegründung.

„Darüber hinaus ist nicht anzunehmen, dass allfällige rechtswidrig erlangten Gelder auf Konten des Mag. Michael Kloibmüller eingegangen sind. Es besteht daher auch kein Ermittlungsansatz, um allfällige Bargeldzahlungen von Mag. Martin Schlaff an Mag. Michael Kloibmüller nachweisen zu können.“

Eine Grundbuchabfrage und Kloibmüllers Ehrenwort reichten aus, um die Akte zu schließen.

Im Grundbuch fand man lediglich ein Reihenhaus in Wien. Dies würde zeigen, dass die Behauptungen in der anonymen Anzeige, Michael Kloibmüller verfüge über „schuldenfreie Häuser, Liegenschaften“ und habe „kürzlich eine Wohnung in Linz gekauft“, „objektiv nicht nachvollziehbar sind“, so die Beweiswürdigung der Oberstaatsanwaltschaft.

Und außerdem habe Kloibmüller angegeben, Schlaff nicht persönlich zu kennen.

Milliardär Schlaff musste letztlich nicht einmal aussagen. Das „war nicht erforderlich, weil nicht zu erwarten ist, dass dadurch der Verdacht gegen Mag. Michael Kloibmüller oder ihn selbst erhärtet bzw. begründet werden kann“.

Schlaff-Sprecher Michael Fink sagt zur Schlaff-Einstellung gegenüber DOSSIER: „Kein Kommentar.“