Benkos offene Hotelrechnung

René Benko steht im Fadenkreuz der Justiz. Eine Anklage gegen ihn wurde 2016 abgedreht. Das Interesse der Ibiza-Ermittler wurde geweckt.

Von Ashwien Sankholkar

Aktuelles6.8.2019 

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Der Luxuspalast steht auf 1.750 Meter Seehöhe. In Oberlech am Arlberg hat sich René Benko einen Traum erfüllt. Mehr als 30 Millionen Euro pumpte der Selfmade-Milliardär in Erwerb und Umbau des baufälligen Berggasthofs Schlössle. Heute zählt das nach Benkos Ehefrau Nathalie benannte „Chalet N“ zu den Schmuckstücken im Vorarlberger Nobelskiort. „Das Schlössle wird als Hotel der Luxusklasse geführt“, heißt es in der Projektbeschreibung. Das Chalet spielt alle Stückeln.

Eine 20-köpfige Crew – vom Butler über Koch bis zum Privatskilehrer – betreut maximal 30 Hotelgäste. Benkos Besucher treten in eine Traumwelt ein. Im Keller befinden sich ein eleganter Wellnessbereich mit Fitnesscenter, zwei Saunen, zwei Massageräumen, einem Friseursalon plus Spa- und Kosmetikbereich sowie Soledampf- und Schwimmbad. Chauffeurservice, Privatkino, Zigarrenlounge und Gourmet-Catering runden das Angebot ab.

Die sieben Suiten mit spektakulärem Ausblick sind maßgeschneidert für die Superreichen der Welt – offizieller Chalet-Preis: 270.000 Euro pro Woche. Das Prestigeprojekt könnte Benko zum Verhängnis werden.

Zurzeit ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Ibiza-Affäre gegen Verantwortliche der Signa Holding. Bei Signa handelt es sich um den von René Benko kontrollierten Immobilien- und Handelskonzern. Laut DOSSIER-Informationen soll nun auch ein 2016 abgeschlossenes Strafverfahren zum Schlössle-Deal neuerlich durchleuchtet werden – die Ermittler haben noch eine Rechnung mit dem Investor offen.

Auslöser der Untersuchungen ist die Ibiza-Affäre rund um Heinz-Christian Strache (FPÖ). Es geht um den Verdacht der Beeinflussung politischer Entscheidungsträger und um mögliche Untreue. Der Masterplan der Korruptionsjäger erschließt sich aus der von Christine Jilek verfassten Anordnung an die Soko Ibiza.

Die Oberstaatsanwältin will wissen, „ob aus anderen vorangegangenen Verfahren Anhaltspunkte für derartige verdeckte Parteispenden durch die genannten Unternehmen vorliegen“. Es gehe um Geldzahlungen, die „als nicht deklarierte Parteispenden (und) ohne konkrete Gegenleistung“ geflossen sind.

Strache selbst sprach im Video von Spendensummen ab 500.000 Euro. Amtsbekannte Verdachtsfälle von Bestechung oder Untreue sollen dementsprechend von der Polizei gesondert geprüft werden. Pikant: In der Causa Schlössle zahlte Benko exakt 500.000 Euro in die Lecher Gemeindekasse. Die Gemeinde am Arlberg, in der auch das Chalet N in Oberlech liegt, ist seit Jahrzehnten fest in schwarzer Hand. Seit 26 Jahren regiert dort Bürgermeister Ludwig Muxel von der ÖVP.

René Benko will die Ibiza-Affäre nicht kommentieren und hat in der Vergangenheit alle Vorwürfe kategorisch zurückgewiesen.Zur Causa Schlössle schreibt Benkos Pressesprecher, Robert Leingruber, in einer E-Mail an DOSSIER: „Wie Ihnen bekannt ist, wurde das Ermittlungsverfahren im Oktober 2016 eingestellt. Das Ermittlungsverfahren war und ist damit bereits seit Oktober 2016 endgültig abgeschlossen.Gegen jede andere Darstellung oder den Eindruck einer Verbindung zu gesetzwidrigen Handlungen müssten wir rechtlich vorgehen.“

Einstellung per Weisung

In der Strafsache Schlössle (Aktenzahl 16 St 5/15s) wurde wegen Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und -zuwendung ermittelt. Das Verfahren gegen Bürgermeister Muxel wurde im August 2015, jenes gegen Benko im Oktober 2016 eingestellt. Was vor der Öffentlichkeit geheim gehalten wurde: Eine Weisung von ganz oben verhinderte, dass Benko damals vor Gericht kam.

WKStA-Pressesprecherin und Oberstaatsanwältin Elisabeth Täubl: „Es handelte sich um einen berichtspflichtigen Akt. Wir haben einen Vorhabensbericht erstattet. Seitens der Oberstaatsanwaltschaft Wien ist die Weisung ergangen, das Verfahren aus Beweisgründen einzustellen.“

Im Oktober 2016 wurde die Oberstaatsanwaltschaft Wien von Eva Marek geleitet und Wolfgang Brandstetter war amtierender Justizminister. Seit Februar 2018 ist Marek Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs und Brandstetter ständiger Richter des Verfassungsgerichtshofs.

Die Vorgeschichte: Ein Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2011 hatte das Interesse der Justiz geweckt, denn bevor aus dem baufälligen Berggasthof der 3.800 Quadratmeter große Luxuspalast werden konnte, musste Benko einen gewaltigen Stein aus dem Weg räumen: das Vorkaufsrecht der Gemeinde Lech auf die Immobilie. 

Das brisante Protokoll

Bürgermeister Ludwig Muxel, dessen Cousin den Berggasthof an Benko verkaufen wollte, war, wenig überraschend, ein Befürworter des Projekts. Doch es gab auch Skeptiker. Im Gemeinderat wurden Stimmen laut, die dagegen argumentierten. Die Rebellen konnten besänftigt werden: einerseits, weil beide Seiten einen langen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang vermeiden wollten. Andererseits, weil Benko mit Geld winkte.

René Benko hat dazu erklärt, dass er bereit wäre, unpräjudiziell einen Betrag in Höhe von 250.000 Euro anzubieten, wenn seitens der Gemeinde Lech auf ein Ausjudizieren des Vorkaufsrechtes verzichtet wird. Dies aus dem Grund, dass man sich nicht auf eine lange rechtliche Auseinandersetzung einlassen muss und Zeit gewinnt. Er wäre zusätzlich bereit, im Rahmen einer zeitlich vernünftigen Abwicklung der Genehmigungsverfahren für sein Projekt im Nachhinein einen Betrag in Höhe von 250.000 Euro für Projekte der Gemeinde Lech zur Verfügung zu stellen.

Auszug aus dem Protokoll Gemeinderatssitzung Lech 2011 

Im Jahr 2015 berichteten die Vorarlberger Nachrichten und der ORF über das brisante Gemeinderatsprotokoll. Der Kurier befragte den Dornbirner Rechtsanwalt Karl Schelling, der damals einen Immobilienentwickler vertrat, zum Benko-Angebot, sich ein beschleunigtes Behördenverfahren zu erkaufen: „Das ist aus meiner Sicht strafrechtlich relevant.“

Der Schlagzeilen-Garant

Die strafbare Vorteilszuwendung wird im Paragraf 307a Strafgesetzbuch geregelt: „Wer einem Amtsträger oder Schiedsrichter für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen ungebührlichen Vorteil für ihn oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.“ Dementsprechend wollten die Korruptionsstaatsanwälte das Schlössle-Verfahren vor Gericht bringen.

Benko hatte im Jahr davor für Schlagzeilen gesorgt. Zur Erinnerung: Im August 2014 war René Benko vom Obersten Gerichtshof wegen einer verbotenen Intervention im Jahr 2009 rechtskräftig verurteilt worden.

Gegen eine Zahlung von 150.000 Euro wollte er ein Steuerverfahren in Kroatien beschleunigen lassen. Das Geld wurde damals Ivo Sanader, dem Premierminister Kroatiens, angeboten. „Ein Musterfall für Korruption“ nannte es Richterin Marion Hohenecker, die das erstinstanzliche Urteil gegen Benko aussprach. Aktuell führt Hohenecker den Buwog-Prozess gegen Karl-Heinz Grasser.

Seither hat René Benko an seinem Image gearbeitet. Kalt lässt er keinen. In Wien gilt der 42-jährige Tiroler wegen seiner unfreundlichen Übernahmepläne für die Kronen Zeitung als Bösewicht. In New York wird er als Superstar gefeiert, weil er das Chrysler Building gekauft hat. Und wenn „RB“, wie Benko von Mitarbeitern ehrfurchtsvoll genannt wird, im Schlepptau von ÖVP-Obmann Sebastian Kurz zum sommerlichen Treffen mit der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer nach Berlin jettet, sind Schlagzeilen garantiert.

Die mutmaßliche Nähe zu Strache rückt Benko nun in ein schiefes Licht. In dem 2017 auf der Insel Ibiza gedrehten Skandalvideo prahlt der Ex-Vizekanzler mit prominenten Parteispendern. Neben dem Waffenhersteller Glock und dem Glücksspielkonzern Novomatic nannte Strache auch René Benko als diskreten Unterstützer. Glock, Novomatic und Signa haben die Vorwürfe in der Vergangenheit kategorisch zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Sommer 2017 sei er zudem Gast auf dessen Luxusjacht gewesen, erzählte Strache im Video. An Bord des edlen Segelboots – die 62 Meter lange „Roma“ – kommen nur Benkos Best Buddies. Die Signa Holding weist Straches Vereinnahmung zwar zurück, in Erklärungsnot bleibt sie trotzdem. Immerhin wühlt sich die Soko Ibiza deshalb durch Benkos Vergangenheit – und dort schlummert eben die Causa Schlössle. 

Jedes Schriftl is a Giftl

Die in Graz stationierte Ibiza-Oberstaatsanwältin Christine Jilek hat jetzt mehr Freiheiten als ihre Kollegenschaft in Wien. Dazu gehört, dass sie ihren Ermittlungsradius ausweiten und auch eingestellte Verfahren in ihre Ibiza-Ermittlungen einbeziehen darf. Die Aufarbeitung des spektakulären Parteifinanzierungsskandals darf nicht behindert werden, heißt es aus Justizkreisen.

Zudem rief Justizminister Clemens Jabloner die Gesetzeslage in Erinnerung: Nimmt das Ministerium Einfluss auf ein Strafverfahren, dann muss das schriftlich dokumentiert werden – ungeachtet bisheriger Gepflogenheiten.

Das ist eine leise Kritik an Strafrechtssektionschef Christian Pilnacek. Schriftliche Weisungen wurden bis dato tunlichst vermieden, weil sie im Strafakt veröffentlicht werden müssen. Frei nach dem Motto „Jedes Schriftl is a Giftl“ wurde in heiklen Strafverfahren wie Meinl, Hypo Niederösterreich oder der Pröll-Stiftung nicht in die Tasten, sondern zum Telefon gegriffen. Nur selten gab’s etwas auf dem Papier.

Und wenn ein Anruf aus dem Ministerium die ermittelnden Staatsanwälte nicht auf Schiene brachte, wurden sogenannte Dienstbesprechungen angesetzt. Noch heute wird in solchen Sondersitzungen von Ministerialräten und Oberstaatsanwälten kollektiv Druck auf die ermittelnden Staatsanwälte ausgeübt.

Die mehrstündigen Meetings folgen einem Drehbuch: Staatsanwälte kommen mit einem Anklageentwurf hinein und gehen mit einer Einstellungsbegründung hinaus. Im Fall Benko war es eine Kombination: Nachdem gutes Zureden nicht half, gab es die Weisung.

„Eine strafbare Handlung des Beschuldigten Benko war nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar“, sagt OStA-Pressesprecher Michael Klackl. Bemerkenswert ist, dass die Oberstaatsanwaltschaft Wien im Fall Benko von einem Kommuniqué gemäß Paragraf 35a Staatsanwaltschaftsgesetz absah.

Dabei ist bei Verfahren von besonderem öffentlichen Interesse eine Veröffentlichung der Einstellungsbegründung vorgesehen, vor allem wenn via Weisung ins Verfahren eingegriffen wird. Die Weisungsakte will Oberstaatsanwalt Klackl jedenfalls nicht herausrücken.

Ein lukratives Gegengeschäft

In Lech würde man die Sache gerne vergessen. „Die Justiz ist unseren Argumenten gefolgt und konnte nichts strafrechtlich Relevantes feststellen“, sagt Bürgermeister Muxel. Für ihn sei die Sache damit erledigt.

„Die Zusammenarbeit mit Herrn Benko läuft vorbildlich. Wir prüfen regelmäßig, ob er alle Auflagen einhält, und es gab bisher nichts zu beanstanden.“ Benko sei in Lech gern gesehen, so der Ortschef. 

Offenbar war anderen Gemeindepolitikern einst selbst nicht ganz wohl, als Benko eine Geldzahlung von 250.000 Euro für die „zeitlich vernünftige Abwicklung“ des Verfahrens in Aussicht gestellt hatte, wie ein Blick ins Beschlussprotokoll nahelegt.

Diese Passage wurde gestrichen und dafür die Summe für die Abgeltung des Vorkaufsrechts verdoppelt – also nochmal 250.000 Euro. Zitat aus dem Beschlussprotokoll: „Die Höhe der Ablösesumme wird mehrstimmig mit 500.000 Euro festgelegt.“

Im Gegenzug wurde das Vorkaufsrecht der Gemeinde „auf die Dauer von 20 Jahren“ angesetzt – ein wichtiges Detail: Denn danach verfällt dieses, und das Chalet kann am freien Markt feilgeboten werden. Für den talentierten Mister Benko ein lukratives Gegengeschäft.