Spitzenjob als „Dank“ für ÖVP-Parteispende

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft weist in einer aktuellen Einstellungsbegründung zum Fall des ÖVP-Großspenders Klaus Ortner auf eine Gesetzeslücke hin: Wenn Spender von Großparteien mit Aufsichtsratsmandaten oder anderen Posten bedankt werden, dann ist das nicht strafbar.

Text: Ashwien Sankholkar

Aktuelles29.10.2019, aktualisiert: 27.11.2019

In diesem Artikel finden Sie Links zu Original-Dokumenten aus der Recherche.

Mehr erfahren

Die Ortners sind fein raus. Der Tiroler Industrielle Klaus Ortner und Mitglieder seiner Familie standen monatelang im Visier der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Die Behörde prüfte einen brisanten Anfangsverdacht gegen den Großaktionär des Baukonzerns Porr. Mit seinen üppigen Parteispenden soll er sich Gesetze, Posten und das Wohlwollen von Sebastian Kurz erkauft haben. 

Im Gegenzug für rund eine Million Euro, die Ortner-Firmen 2017 und 2018 an die ÖVP gespendet haben, sollen die Senkung der Körperschaftssteuer (KÖSt) und die Einführung des Zwölfstundentags erreicht worden sein. Für einen Großunternehmer wie Ortner, dessen Industriegruppe 24.000 Mitarbeiter beschäftigt und sechs Milliarden Euro umsetzt, seien das wertvolle Gegenleistungen gewesen. 

Das Ergebnis der Anfangsverdachtsprüfung wegen „Vorteilszuwendung zur Beeinflussung“ ist in der DOSSIER vorliegenden Einstellungsbegründung (Aktenzahl: 4 OStA 204/19x)  dokumentiert. Zwar wurden alle Vorwürfe gegen Ortner und Co in Sachen KÖSt-Senkung und Zwölfstundentag von der WKStA fallengelassen, doch lässt die Behörde mit offener Kritik am Gesetzgeber aufhorchen. Das sechs Seiten schlanke WKStA-Papier vom 21. Oktober 2019 wirkt wie ein Appell an die neue Regierung für strengere Regeln. 

Die Korruptionsjäger weisen auf eine Gesetzeslücke hin: „Sollte – wie aus Sicht der WKStA aus dem objektiven Geschehnisablauf am plausibelsten – die Bestellung von Iris Ortner zur Aufsichtsrätin (der Öbag, Anm.) daher der ‚Dank‘ bzw. ein ‚Erkenntlichzeigen‘ für die bisher an die Österreichische Volkspartei geleisteten Spenden beziehungsweise sollte die finanzielle Unterstützung der Österreichischen Volkspartei zumindest mitausschlaggebend für die Bestellung gewesen sein, wäre dies nach der aktuellen Gesetzeslage nicht gerichtlich strafbar. Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass es keine Anhaltspunkte für eine mangelnde Eignung von DI Iris Ortner gibt. Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass es keine Anhaltspunkte für eine mangelnde Eignung von DI Iris Ortner gibt.“ 

In der „Conclusio“ schreibt die WKStA: „Parteispenden (sind) selbst bei Bejahung eines Beeinflussungsvorsatzes (...) nicht gerichtlich strafbar.“ Im Klartext: Eine Gesetzeslücke schützt parteipolitischen Postenschacher.

Zum Hintergrund: Am 15. Februar 2019 fand eine außerordentliche Generalversammlung der staatlichen Beteiligungsholding Öbag statt. Damals wurde Iris Ortner in den Öbag-Aufsichtsrat gehievt. Als Tochter von Klaus Ortner führt sie die Geschäfte des familieneigenen Industriekonzerns IGO, der auch die ÖVP mit Spenden bedachte. 

Die republikeigene Öbag fungiert als Steuerungszentrale der Staatsanteile an den Casinos Austria, am Energieriesen OMV, der A1 Telekom Austria, dem Stromkonzern Verbund, der Bundesimmobiliengesellschaft und anderen Gesellschaft – Gesamtwert: 23,6 Milliarden Euro. Die Aufsichtsräte der Öbag werden vom Finanzminister bestellt. Wichtige Postenbesetzungen im VP-geführten Ressort werden mit der Parteispitze abgesprochen. Im Februar 2019 hieß der Finanzminister Hartwig Löger, der ein enger Vertrauter von VP-Chef Sebastian Kurz ist.  

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte bereits im Herbst auf Lücken bei der Korruptionsgesetzgebung hingewiesen. Damals ging es um die Verfolgung von Heinz-Christian Strache wegen seiner Parteispendenforderungen in Höhe von 500.000 bis zwei Millionen Euro im Ibiza-Video. 

Die Conclusio der WKStA lautete damals: „Die Forderung einer finanziellen Unterstützung dafür, dass der Täter in die Position des Amtsträgers kommt, verbunden mit dem Versprechen, sich dadurch in der allfällig zu erlangenden Position als Amtsträger beeinflussen zu lassen oder einen allfälligen anderen Amtsträger zu beeinflussen, ist nach der geltenden Gesetzeslage nicht gerichtlich strafbar.“ Nachsatz: „Es wäre Sache des Gesetzgebers, diese – allfällige planwidrige – Lücke zu schließen.“

In der Einstellungsbegründung in Sachen Ortner schreiben die Korruptionsjäger, dass die scheibchenweise Finanzierung der ÖVP per se nicht rechtswidrig gewesen sei. Ortners Firmen hatten ihre Zuwendungen über mehrere Monate verteilt und darauf geachtet, dass die 50.000-Euro-Grenze für die Meldepflicht von Parteispenden nicht überschritten wird. In Summe spendeten sie rund eine Million Euro. 

Die aktuelle Ortner-Entscheidung könnte auch richtungsweisend für ein Strafverfahren rund um die Casinos Austria (Casag) sein. Auch hier ermittelt die WKStA wegen Postenschacher bei der Bestellung von Peter Sidlo zum Casag-Finanzvorstand. Verantwortliche der FPÖ und des Glücksspielkonzerns Novomatic stehen im Fokus der Staatsanwälte. Zum Beschuldigtenkreis zählen etwa Heinz-Christian Strache – damals FP-Parteiobmann und Vizekanzler – und Novomatic-Vorstandsvorsitzender Harald Neumann. Beide sollen in die parteipolitische Besetzung involviert gewesen sein. Strache und Neumann haben strafrechtlich relevantes Verhalten stets zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung.