Aufmacherfoto: APA / Hans Klaus Techt
2019 hatte der burgenländische Landtag unter der Prämisse »Kein Gewinn mit Pflege« beschlossen, dass nur gemeinnützige Betreiber von Pflegeheimen Landesmittel – etwa in Form von Tagsatzvereinbarungen – erhalten können. Dagegen legte der größte profitorientierte Heimbetreiber Senecura wegen Eingriffs in die Erwerbsfreiheit Beschwerde ein. Im Oktober 2023 entschied der Verfassungsgerichtshof, dass die grundsätzliche Stoßrichtung des Burgenlands zulässig sei – allerdings könne die Novelle wegen zu kurzer Übergangsfrist und der offenen Frage der alternativen Unterbringung nicht auf bereits bestehende Betriebe angewendet werden.
Nun will das Burgenland diese Lücke schließen und plant, das Sozialeinrichtungsgesetz (SEG) noch einmal zu ändern: Profitorientierte Betreiber sollen erst mit November 2029 zur Gemeinnützigkeit oder zum nachweislichen Verzicht auf Landesmittel verpflichtet werden.
Damit betrage die neue Übergangsfrist zehn Jahre und sei »ausreichend«, heißt es aus dem Büro von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ). Bis Ende 2026 soll erhoben werden, wie viele Träger sich für die Gemeinnützigkeit entscheiden und wie viele Pflegeplätze im »gewohnten räumlichen Umfeld« vom Land geschaffen werden müssen.
»Pflege darf ganz einfach nicht davon getrieben sein, dass Gewinne von Konzernen geschrieben werden«, sagt Doskozil zu DOSSIER. »Solange wir im Pflegebereich primär Steuergeld verwenden, fordern wir ein, dass die Betriebe gemeinnützig sind.«
Von insgesamt 45 Alten- und Pflegeheimen im Burgenland sind bereits 35 gemeinnützig. Rund 400 Betten der insgesamt 2.350 Pflegeplätze entfallen auf profitorientierte Betreiber. Der Marktführer Senecura betreibt im Burgenland fünf Einrichtungen. Diese sind derzeit auf Gewinn ausgerichtet.
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