Das Konto des Masterminds

Mithilfe von Strohmännern, Treuhändern und einer Stiftung soll der Finanzinvestor Michael Tojner die öffentliche Hand um mehr als 100 Millionen Euro betrogen haben. Die Staatsanwaltschaft wittert Abgabenhinterziehung, Betrug und Untreue. Das Gericht ordnete nun die Öffnung eines dubiosen Kontos bei der Meinl Bank an.

Text: Ashwien Sankholkar

Aktuelles15.1.2020 

Ausgerechnet im ersten Absatz hat er sich verschrieben. Dabei ist Günther Höllwarth wegen seiner akribischen Arbeit gefürchtet. Wenn er als Mitglied der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) eine Einvernahme, eine Hausdurchsuchung oder eine Telefonüberwachung anordnet, ist die Sache eigentlich juristisch wasserdicht. Doch selbst die Besten machen Fehler.

Vor Weihnachten beantragte der Innsbrucker Oberstaatsanwalt eine Kontoöffnung bei der Meinl Bank AG. Dass sich das skandalumwitterte Geldhaus mit Sitz am Wiener Bauernmarkt bereits im Juni 2019 in Anglo Austrian AAB Bank AG umbenannt hatte, hatte Höllwarth verschwitzt. Dass der Anglo Austrian am 14. November 2019 die Banklizenz entzogen wurde, blieb ebenfalls unberücksichtigt. Letztlich rettete Höllwarth sein tadelloser Ruf. Nicht nur seine Vorgesetzten in der WKStA sahen über den Lapsus hinweg, sondern auch Richterin Petra Sattlberger vom Wiener Straflandesgericht. Höllwarths Antrag ging sang- und klanglos durch – einzige Einschränkung: Die Kontoöffnung wurde mit 31. Jänner 2020 befristet. 

Der Namensmurks fiel nicht ins Gewicht, zu erdrückend ist die Verdachtslage. Der Kontostriptease dient der Aufklärung eines komplizierten Wirtschaftsverbrechens, wo Betrug, Steuerhinterziehung und Untreue zusammenspielen. Beim Zielsubjekt der Korruptionsjäger handelt es sich um niemand Geringeren als den umstrittenen Milliardär Michael Tojner, dessen dubiose Geschäfte mit Wohnbaugenossenschaften untersucht werden.

Tatsächlich liefert die DOSSIER exklusiv vorliegende „Anordnung der Auskunftserteilung Bankkonten und Bankgeschäfte“ brisante Einblicke in das seit Anfang 2019 laufende Strafverfahren gegen Tojner und mehr als ein Dutzend beschuldigter Personen (Aktenzahl: 62 St 1/19x). Das 21 Seiten starke Dokument wurde der Anglo Austrian Bank im Dezember 2019 zugestellt. Die Betrugs-, Steuerhinterziehungs- und Untreuevorwürfe werden von Tojner und Co kategorisch zurückgewiesen.

Doch wer ist dieser Michael Tojner, der von Oberstaatsanwalt Höllwarth seit mehr als einem Jahr verfolgt wird? Der 53-jährige Finanzinvestor ist eine polarisierende Figur – nicht zuletzt wegen seiner schillernden Erfolgsstory: Seine erste Million verdiente er neben seinem Studium als Eisverkäufer im Schloss Schönbrunn. Mithilfe des Schlosshauptmanns stach er Konkurrenten wie Eskimo und Mövenpick aus. Tojner verfügt über verborgene Talente.

Mister 300 Prozent

Vermögend wurde er mit dem Aufbau eines Versandhandels in Osteuropa, den er an Neckermann verkaufte, sowie mit geschickten Investments an der Börse. Mit dabei war die Meinl Bank, deren reiche Privatkunden in Tojners hochriskante Fonds investierten. Ende der Neunzigerjahre ging die Tojner-Rallye aber so richtig los. Mit Investments in den Online-Wettanbieter Bwin (1997), das Dorotheum (2001) oder den Batteriehersteller Varta (2007) bewies der Chef der Venture-Capital-Gesellschaft Global Equity Partners (GEP) oft ein gutes Händchen. Das brachte ihm den Spitznamen „Mister 300 Prozent“ ein, weil er die selbst auferlegte Wertsteigerung seiner Investments überraschend oft erreichte. Jüngstes Beispiel: Im Dezember 2019 verkaufte er zwei Prozent von Varta oder 808.000 Aktien. Noch immer gehören ihm 58 Prozent der Batterienfirma, die er 2017 an die Frankfurter Börse gebracht hat. Doch der Deal schwemmte schlagartig 98 Millionen Euro Cash aufs Konto. 

Der Börsengang von Bwin (damals: Bet and Win) im Jahr 2000 und der Einstieg beim Auktionshaus Dorotheum, das die GEP mit den Familien Dichand und Soravia übernommen hatte, bescherte ihm nicht nur ein Vermögen. Damals wurde auch sein Heuschrecken-Image geprägt: der eiskalte Investor, der für hohe Renditen über Leichen geht. Den polyglotten Doppeldoktor (Jus und Betriebswirtschaft) kümmerte das wenig. Konsequent und zielstrebig baute der Mann, der sechs Kinder von drei Frauen hat, ein kleines Firmenimperium und ein kunterbuntes Politnetzwerk auf.

Neben Industriebeteiligungen wie Varta besitzt Tojner über seine Wertinvest-Gruppe auch ein ansehnliches Portfolio von Wohnungen und Grundstücken. Der Boom am Immobilienmarkt machten ihn nicht nur zum Milliardär – das Magazin trend taxiert seinen Reichtum mit 1,45 Milliarden Euro –, sondern auch zur Projektionsfläche für Hass und Neid. Einschlägige Ressentiments wurden durch seine Baupläne für den Wiener Heumarkt und seine – letztlich fehlgeschlagenen – Pläne für die Übernahme der B&C-Privatstiftung (Amag, Lenzing, Semperit) angeheizt. Tojner ist Widerstand gewohnt. Doch seit dem Vorjahr führt er wohl seinen erbittertsten Kampf: Wegen seiner Investments in Wohnbaugenossenschaften ermittelt nun die WKStA gegen das Enfant terrible der Finanzszene – und erstmals wird es gefährlich.

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Tojners mutmaßlicher Tatplan

„Aufgrund gerichtlicher Bewilligung ordnet die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (...) für den vor dem 1. März 2015 liegenden Zeitraum (...) die Erteilung folgender Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte durch die Meinl Bank AG hinsichtlich des Kontos mit der Nummer 496786 für den Zeitraum ab 5. Dezember 2005 bis dato an“, heißt es in der Kontoöffnungsanordnung. Die WKStA fordert die totale Offenlegung des Meinl-Kontos.

Das Gelddepot wurde für kriminelle Geschäfte missbraucht, mutmaßt die Behörde. Gemäß Kontoöffnungsbefehl soll der Verdacht bestehen, dass „Michael Tojner als Initiator beziehungsweise Organisator („Mastermind“), sohin als Bestimmungstäter, und als wirtschaftlicher Eigentümer der Pannonia, Gesfö und Riedenhof (...) in unterschiedlichen Täterschaftsformen“ das Land Burgenland abgezockt hat. 

Konkret soll er „im Zeitraum von 2009 bis 2013 in Wien, Eisenstadt und anderen Orten, einem gemeinsamen Tatplan folgend (...), das Land Burgenland an seinem Vermögen geschädigt“ haben. Es geht um einen Immobilienbestand von mehr als 2.000 Sozialwohnungen und dutzenden Grundstücken in Nieder- und Oberösterreich sowie Steiermark und Wien. Im Auftrag von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) brachte die Oberwarter Kanzlei Dax, Wutzlhofer und Partner eine Sachverhaltsdarstellung bei der WKStA ein – und heizte das Strafverfahren gegen Tojner so richtig an.

Bei den Firmen Gesfö, Pannonia und Riedenhof handelt es sich um gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften, die in den vergangenen Jahren unter fragwürdigen Umständen von Tojner nahestehenden Personen und Gesellschaften übernommen wurden. „Hinsichtlich DDr. Michael Tojner ist eingangs festzuhalten, dass er zwar nach außen nicht in Erscheinung getreten ist, bei einer Gesamtschau der bisher vorliegenden Erkenntnisquellen allerdings der begründete Verdacht besteht, dass er die treibende Kraft war und die auftretenden Anwälte und Gesellschafter in seinem Auftrag beziehungsweise auf seine Rechnung tätig geworden sind. In diesem Sinn besteht aufgrund der bisherigen Ermittlungen der Verdacht, dass eine wechselnde Personengruppe unter dem bestimmenden Einfluss von DDr. Michael Tojner und Dr. Franz Guggenberger zumindest ab dem Jahr 2005 danach trachtete, sich durch die Verwertung von Vermögen gemeinnütziger Bauvereinigungen unrechtmäßig zu bereichern.“ Tojner, Guggenberger und deren Anwälte weisen das zurück.

„Liegenschaften weit unter Verkehrswert verkauft“

Warum wird der An- und Verkauf von gemeinnützigen Wohnbaufirmen von Staatsanwalt Höllwarth und Landeshauptmann Doskozil kriminalisiert? Wohnbaugesellschaften, die nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) gegründet werden, sind nicht gewinnorientiert und dem Gemeinwohl verpflichtet. Erlöse müssen in den allgemeinen Wohnbau reinvestiert werden. Die mit öffentlichen Geldern geförderten Projekte sollen leistbares Wohnen für sozial benachteiligte Personen begünstigen. Zur Spekulation sind sie nicht gedacht. 

Gemeinnützige dürfen daher auch nicht mit satten Profiten an gewerbliche Immofirmen weitergereicht werden. Kommt es dennoch dazu, sieht das Gesetz saftige Geldleistungen vor, die von der Regierung jenes Bundeslandes kassiert werden, wo die Gemeinnützige domiziliert. Die Ablösesumme umfasst das gesamte Vermögen der Wohnbaugesellschaft abzüglich dem Grundkapital und zuzüglich stiller Reserven. 

Gesetzlich ausdrücklich verpönte Spekulationsgeschäfte mit Genossenschaftswohnungen werden Tojner nun zum Vorwurf gemacht. Diskrete Strohmänner und gefällige Gutachter sollen ihn dabei unterstützt haben, heißt es. Damit soll Tojner die strengen Bestimmungen des WGG umgangen haben. „Einem gemeinsamen Tatplan folgend, wurden zunächst die genannten gemeinnützigen Bauvereinigungen über Treuhänder in die Verfügungsmacht der Genannten gebracht. DDr. Michael Tojner ist demnach – entgegen den einschlägigen Bestimmungen des WGG – der wirtschaftliche Eigentümer der gemeinnützigen Gesellschaften gewesen“, heißt es in der WKStA-Anordnung. 

Genau diesen Verdacht will Oberstaatsanwalt Höllwarth durch die Kontoöffnung bei der Anglo Austrian Bank hieb- und stichfest machen. Neue Zeugen sollen das bestätigen. „In Bezug auf den Tatverdacht, dass nämlich DDr. Michael Tojner – entgegen den ausdrücklichen Bestimmungen des WGG – bereits zu Beginn über verschiedene Treuhandkonstruktionen beziehungsweise ‚Strohmänner‘ das wirtschaftliche Eigentum und die Kontrolle über die gemeinnützigen Gesellschaften erlangt hat, liegen nunmehr neue anonym vorgetragene Hinweise vor“, heißt es in der Kontoöffnungsanordnung. „Im Zuge der diesbezüglichen angeordneten Bankauskunft vom 11. September 2019 haben sich Hinweise auf ein verfahrensrelevantes Konto der PFW bei der Meinl Bank ergeben, von welchem im Dezember 2009 ein Betrag in Höhe von 218.018,50 Euro auf ein Konto der Notartreuhandbank AG überwiesen wurde. Als Verwendungszweck ist ‚Kaufpreis für Anteile Riedenhof‘ angeführt.“ Zur Erinnerung: Riedenhof gehörte im Jahr 2009 der Austria Tabak GmbH, die damals einen Käufer für ihr nicht betriebsnotwendiges Immobilienvermögen suchte. 

Die mysteriöse Stiftung

Die von Oberstaatsanwalt Höllwarth benannte PFW wurde am 5. Dezember 2005 als „Privatstiftung zur Förderung der Wissenschaft und universitären Forschung“ von der Firma Ein- und Verkauf Andreas-Conrad Billroth GmbH errichtet. Im ersten Stiftungsvorstand saßen die Tojner-Anwälte Franz Guggenberger und Alexander Hasch, der Tojner-Vertraute Herbert Herdlicka und SPÖ-Politiker Peter Wittmann. 

„Vom angeführten Konto wurde in der Folge am 6. Juli 2010 ein Betrag in ebendieser Höhe (218.018,50 Euro, Anm.) auf das Konto der Riedenhof bei der Notartreuhandbank AG überwiesen, dies ganz offensichtlich für den – nach wie vor von DDr. Michael Tojner angestrebten – Erwerb der Riedenhof. (...) Von diesem Konto wurde das Geld letztlich am 4. März 2011 an die Verkäuferin der Anteile, die Austria Tabak GmbH, überwiesen.“ 

Der neue Belastungszeuge

Laut Stiftungsurkunde gehören Engagements in gemeinnützige Wohnbaufirmen nicht zum Stiftungszweck. Darum vermuten die Ermittler, dass ein Kalkül dahinterstand: Die Übernahme einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft durch eine gemeinnützige Stiftung stellt keine WGG-Verletzung dar. Wenn die Stiftung aber zu Tojners Tarnung diente, dann wäre die Konstruktion wohl nicht mehr supersauber.

Tatsächlich liegen Oberstaatsanwalt Höllwarth Zeugenaussagen vor, die Tojner mit der Finanzierung der Stiftung in Verbindung bringen. „Diese Vorgänge in Zusammenhalt mit den bisher vorliegenden Beweisergebnissen legen nahe, dass auch hinter der erwähnten Privatstiftung der Beschuldigte DDr. Michael Tojner steht, der diese bereits mit dem Ziel errichtete beziehungsweise errichten ließ, sich oder einem Dritten das Vermögen der gemeinnützigen Gesellschaften unrechtmäßig zuzueignen“, schreibt Höllwarth im Kontoöffnungsbefehl. 

„In diesem Zusammenhang ist auf die Angaben des Dipl.-Ing. Andreas Conrad-Billroth und die vorgelegten Unterlagen zu verweisen. Daraus ergibt sich der begründete Verdacht, dass die Mittel zur Gründung der Stifterin und das Stiftungsvermögen aus der Sphäre von DDr. Michael Tojner stammten und sich dieser im Wege einer sogenannten ‚Call Option‘ den Zugriff auf die Stifterin und demnach auch auf die PFW als Mehrheitsgesellschafterin der Pannonia sicherte.“ Mit anderen Worten: Tojner soll nicht nur die Stiftung finanziert, sondern sich auch für den Fall der Stiftungsauflösung ein Vorkaufsrecht zugesichert haben. 

Das erhärtet den Verdacht von Korruptionsjäger Höllwarth: Tojner, das Mastermind, das die Konstruktionen ausgetüftelt und alles von langer Hand geplant hat. Immerhin mischte die Privatstiftung PFW nicht nur beim Riedenhof-Takeover mit. Sie war beim Pannonia-Einstieg vorne mit dabei und fungierte sogar als indirekte Besitzerin des Heumarkt-Objekts – bis es von einer Tojner-Firma übernommen wurde. Seither sorgt der Umbau des Heumarkts für mediale Schlagzeilen. 

Als Mastermind bezeichnet zu werden ist für Tojners Anwalt Karl Liebenwein keine Beleidigung: „Michael Tojner hatte als Immobilieninvestor ein Interesse daran, die Immobilien der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften im Portfolio bestmöglich zu entwickeln. Dies wurde über Managementverträge der Wertinvest entsprechend umgesetzt.“ 

Dass sein Mandant von der Justiz im Zentrum eines kriminellen Netzwerks gesehen wird, stört Liebenwein schon mehr: „Die Bezeichnung ‚Netzwerk‘ ist völlig fehl am Platz, denn es handelt sich um eine erfolgreiche Unternehmensgruppe, die in vielen Branchen und Industriebereichen tätig ist. Entsprechend dieser seriösen Geschäftstätigkeit beschäftigt die Gruppe auch nur operative Fachleute beziehungsweise Spezialisten und keine ‚Strohmänner‘!  DDr. Tojner selbst war stets nur beratend aktiv.“

In einer Stellungnahme gegenüber der WKStA vom 5. März 2019 greift die Kanzlei Liebenwein das Land Burgenland frontal an: „Eine Täuschungshandlung, wie die Anzeigerin mit Vehemenz behauptet darzustellen, wurde weder versucht, noch hat sie sich tatsächlich zugetragen, weder durch die Gesellschaften Riedenhof und Gesfö, und schon gar nicht durch Herrn DDr. Michael Tojner selbst. Daher ist das, was in der Sachverhaltsdarstellung steht, sachlich in keiner Weise berechtigt, sondern vielmehr grob unrichtig.“

Der heimliche Geldgeber

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft beharrt trotzdem auf ihrer Position. Für sie bleibt Tojner der Strippenzieher. Bei ihm sollen alle Fäden zusammengelaufen sein. Dass er als heimlicher Geldgeber der Privatstiftung fungierte, soll die Kontoöffnung belegen.  

„Die angeordnete Auskunft zielt demnach zunächst darauf ab, die wirtschaftliche Herkunft der von der PFW für den Erwerb der Riedenhof geleisteten Zahlung in Höhe von 218.018,50 Euro aufzuklären. In diesem Zusammenhang ist es darüber hinaus erforderlich, generell die Herkunft der zur Finanzierung der Privatstiftung zur Verfügung gestellten Mittel und deren weitere Verwendung aufzuklären, zumal selbst Dipl.-Ing. Andreas Conrad-Billroth als Gründer und Vertreter der Stifterin angibt, sowohl die Mittel zur Gründung der Ein- und Verkauf Andreas Conrad-Billroth GmbH als auch das – unter anderen zum Erwerb der Anteile an der Pannonia erforderliche – Stiftungsvermögen seien ihm aus der Sphäre von DDr. Michael Tojner zugeflossen. (...) Letztlich berichtet Dipl.-Ing. Andreas Conrad-Billroth von zumindest zwei Fällen finanzieller Zuwendungen (‚Zustiftungen‘) aus der Sphäre von DDr. Michael Tojner an die PFW in Höhe von 50.000 Euro und 250.000 Euro.“

Hat Tojner die Stiftung finanziert beziehungsweise eine Optionsvereinbarung mit der Stifterin abgeschlossen? Tojner-Anwalt Liebenwein: „Die Stiftung wurde mit einem Stiftungsvermögen von 70.000 Euro gegründet, und es gab zwei Zustiftungen seitens der Ein- und Verkauf Andreas Conrad-Billroth GmbH an die Stiftung in den Jahren 2007 und 2009. Gesellschafter und Geschäftsführer dieser GmbH war Dipl.-Ing. Andreas Conrad-Billroth.“ Tojners Beziehung zur Stiftung bleibt ein Rätsel.

Ein Ex-Justizminister im Tojner-Lager

Die Kontoöffnung könnte aus Sicht von Oberstaatsanwalt Höllwarth den entscheidenden Hinweis liefern, um das Strafverfahren gegen Michael Tojner abzuschließen. Jedenfalls wird es eng für den krisenerprobten Finanzinvestor. Daran ändert auch nichts, dass mit Wolfgang Brandstetter ein ehemaliger Justizminister und amtierender Verfassungsrichter im Tojner-Lager sitzt. Der renommierte Strafverteidiger verfügt zwar über beste Kontakte zu Strafrechtssektionschef Christian Pilnacek. Doch Brandstetters ÖVP-Connections in die Justiz sind nicht mehr so wirkmächtig. Immerhin sitzt mit Alma Zadić nun eine Grüne an der Spitze des Justizministeriums – und die wird sich hüten, Einfluss auf laufende Ermittlungen zu nehmen. 

Auch Richterin Petra Sattlberger ist keine Bremserin. Im Juli 2019 ließ sie etwa mehr als 35 Grundstücke und 30 Wohnungen in den Landeshauptstädten Graz, Linz und Wien sowie in Krems (Niederösterreich), Schwaz (Tirol) und Voitsberg (Steiermark) beschlagnahmen. Die Immobilien gehören Gesfö, Wertinvest oder anderen Tojner-nahen Gesellschaften. Bis dato ist alles eingefroren und wird erst freigegeben, wenn Tojner 140 Millionen Euro cash hinterlegt. Aus Sicht von Oberstaatsanwalt Höllwarth ist das die Gesamtsumme – Schadenersatz gegenüber dem Burgenland plus Finanzstrafe­, die im Worst Case fällig ist. Für Tojner, der sich keiner Schuld bewusst ist, wäre das wohl der Super-GAU.

Richterin Sattlberger hatte auch an Höllwarths Kontoöffnung nichts auszusetzen – dort heißt es unmissverständlich: „Sollte sich nunmehr herausstellen, dass der angeführte Betrag für den Erwerb der Riedenhof tatsächlich von DDr. Michael Tojner stammte beziehungsweise er diesen zur Verfügung stellte, ihm die PFW demnach im relevanten Zeitraum wirtschaftlich zuzurechnen war, wäre dies ein weiterer Beleg für den oben dargelegten Tatverdacht, nämlich insbesondere der Verkauf der Liegenschaften unter Ausschaltung des freien Marktes zum Nachteil der gemeinnützigen Gesellschaft und nachfolgend des Landes Burgenland im Zuge der Bemessung der endgültigen Geldleistung.“ Nachsatz: „Vor diesem Hintergrund stellt sich die PFW als ‚Vehikel‘ der kriminellen Aktivitäten der Beschuldigten dar.“